Moin,
ich habe mal stumpf folgendes per Mail an mein Finanzamt geschickt:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine Frage zur Versteuerung bei Kryptowährungen. Wenn ich diese ein Jahr halte sind diese ja Steuerfrei. Wie verhält es sich aber beim sogenannten „Staking“ wo ich meine Kryptowährungen im Prinzip anlege und Zinsen bekomme. Verändert sich dadurch die einjährige Haltefrist meiner Kryptowährungen und wie werden die Erträge aus dem Staking versteuert?
Vielen Dank im voraus!"
Folgende Antwort hatte ich heute im Briefkasten:
"Geschäfte mit Kryptowährungen
Sehr geehrter Herr Nerestro,
nach Ihrer Anfrage per E-Mail vom… gehe ich davon aus, dass Sie Einkünfte aus Geschäften mit Kryptowährungen erzielen.
Zur abschließenden Beurteilung des Sachverhalts bitte ich, folgende Informationen und Belege nachzureichen:
-Bitte reichen Sie geeingnete Unterlagen ein, die genaueren Aufschluss über die Transaktionen geben (Gesamtzahl der Order / Transaktionen; Zeitpunkt von Kauf / Verkauf; Anzahl der Wallets; genutzte Exchanges).
-Wurden lediglich Käufe/Verkäufe/Tausch von Krytowährungen getätigt oder wurden auch Einkünfte durch Mining (Erzeugen neuer Coins) erziehlt?
-Wurden auch Einkünfte aus „Lending“ erziehlt? Beim Vorliegen von Verleih von Coins ist eine verlängerte Haltefrist (§23 (1) Nr.2 EStG; 10 Jahre statt 1 Jahr) zu berücksichtigen.
-Sind Coins enthalten, die durch „Cold Staking“, also durch bloßes Halten von virtuellen Währungen erziehlt wurden? Auch in diesem Fall beträgt die Haltefrist 10 Jahre.
-Wie hoch ist der zeitliche und finanzielle Aufwand?
-Wie ist die Tätigkeit strukturiert? Liegt ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb bzw. händlertypische Organisationsstruktur vor?
-Werden ggf. mehrere Server vorgehalten oder Stromtarife für Großkunden genutzt?
-Wenn mehrfach im Jahr Coins derselben Währung an-/verkauft wurden:
Mit welcher Bewertungsmethode wurden diese angesetzt? (Fifo -First in, first out?)
-Werden auch aktuell noch Gescäfte mit Kryptowährungen getätigt?
Für eine Antwort bis zum…wäre ich dankbar."
Mals ganz davon abgesehen das meine eigentliche Frage nicht vollständig beantwortet wurde, würde mich mal interessieren ob man von allen Finanzämter eine inhaltlich gleiche Antwort bekommt oder ob diese das tatsächlich individuell handhaben.
Gruß Nerestro