Anfrage an Finanzamt zum Thema Steuern beim Staking

Moin,

ich habe mal stumpf folgendes per Mail an mein Finanzamt geschickt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte eine Frage zur Versteuerung bei Kryptowährungen. Wenn ich diese ein Jahr halte sind diese ja Steuerfrei. Wie verhält es sich aber beim sogenannten „Staking“ wo ich meine Kryptowährungen im Prinzip anlege und Zinsen bekomme. Verändert sich dadurch die einjährige Haltefrist meiner Kryptowährungen und wie werden die Erträge aus dem Staking versteuert?

Vielen Dank im voraus!"

Folgende Antwort hatte ich heute im Briefkasten:

"Geschäfte mit Kryptowährungen

Sehr geehrter Herr Nerestro,

nach Ihrer Anfrage per E-Mail vom… gehe ich davon aus, dass Sie Einkünfte aus Geschäften mit Kryptowährungen erzielen.

Zur abschließenden Beurteilung des Sachverhalts bitte ich, folgende Informationen und Belege nachzureichen:
-Bitte reichen Sie geeingnete Unterlagen ein, die genaueren Aufschluss über die Transaktionen geben (Gesamtzahl der Order / Transaktionen; Zeitpunkt von Kauf / Verkauf; Anzahl der Wallets; genutzte Exchanges).

-Wurden lediglich Käufe/Verkäufe/Tausch von Krytowährungen getätigt oder wurden auch Einkünfte durch Mining (Erzeugen neuer Coins) erziehlt?

-Wurden auch Einkünfte aus „Lending“ erziehlt? Beim Vorliegen von Verleih von Coins ist eine verlängerte Haltefrist (§23 (1) Nr.2 EStG; 10 Jahre statt 1 Jahr) zu berücksichtigen.

-Sind Coins enthalten, die durch „Cold Staking“, also durch bloßes Halten von virtuellen Währungen erziehlt wurden? Auch in diesem Fall beträgt die Haltefrist 10 Jahre.

-Wie hoch ist der zeitliche und finanzielle Aufwand?

-Wie ist die Tätigkeit strukturiert? Liegt ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb bzw. händlertypische Organisationsstruktur vor?

-Werden ggf. mehrere Server vorgehalten oder Stromtarife für Großkunden genutzt?

-Wenn mehrfach im Jahr Coins derselben Währung an-/verkauft wurden:
Mit welcher Bewertungsmethode wurden diese angesetzt? (Fifo -First in, first out?)

-Werden auch aktuell noch Gescäfte mit Kryptowährungen getätigt?

Für eine Antwort bis zum…wäre ich dankbar."

Mals ganz davon abgesehen das meine eigentliche Frage nicht vollständig beantwortet wurde, würde mich mal interessieren ob man von allen Finanzämter eine inhaltlich gleiche Antwort bekommt oder ob diese das tatsächlich individuell handhaben.

Gruß Nerestro

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Nach den Aussagen mehrerer Steuerberater sind die Gesetze recht schwammig formuliert, so dass es keinen 100%ig eindeutigen Weg gibt. Was für Kunde A im Landkreis X entschieden wurde, wurde für Kunde B im Landkreis Y ganz anders entschieden.

Es kommt offenbar darauf an, wie Dein Steuerberater es argumentieren kann, wie fit der FA-Mitarbeiter in dem Thema ist, wie der FA-Mitarbeiter die vorliegenden Gesetze auslegt usw.

Von der „Basis“ her ist es natürlich schon klar (bspw. §23), aber wenn es um staking, lending, borrowing, AirDrops usw. geht, sind es Details, die man so oder so auslegen kann.
(Bspw. dass Rewards, die nicht immer identisch hoch sind, keine Zinsen sind. :dizzy_face:)

Ist alles nicht ganz einfach. :frowning:

Ich habe mir angewöhnt Beamte gar nix mehr zu fragen; alles ein inkompetenter Haufen. Ich halte mich an das Gedruckte.

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Dir schreiben sie wenigstens was du alles bräuchtest evtl. Mir haben sie gesagt nimm dir ein Steuerberater und fertig aber ich habe first in first out Methode gemacht und ging alles klar habe keine trads

Spätestens der Moment wenn ich die Antwort per Post bekomme obwohl ich eine E-Mail geschrieben habe bestätigt mir, dass es keinen Zweck hat mit diesem ineffizienten Dreckshaufen zu kommunizieren.

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Ist damit das klassische ‚stacking sats‘ & ‚hodln‘ gemeint? Ich ging bis gerade eben von einem Jahr Haltefrist aus.

Nein. Es geht dabei um Staking und den daraus resultierenden Rewards.

„stacking sats“ (man achte auf das „c“) ist das Akkumulieren von Satoshis, also das kontinuierliche Sammeln kleiner BTC-Beträge.

Die Haltefrist beträgt 1 Jahr nach §23 EStG - Private Veräußerungsgeschäfte

Ganz gefährliche, allgemeine Aussage…

Warum wird beim Staking immer dieser bescheuerte Paragraph §23 ausgepackt, was mal für das Containerleasingmodell gedacht war!
Beim Staking kann man auch von einem Glücksspiel reden. Jedesmal wird im Netzwerk quasi ein Token ausgewählt, was dem Pool die Erlaubnis für das Schreiben eines Blockes gewährt!
Das klingt für mich eher nach einer Verlosung! So sehen das auch einige Steuerberater.

Beim Glücksspiel bzw. Verlosung kannst du verlieren, beim Staking wird der Einsatz nicht weniger. Du hast zwar das Kursrisiko, aber innerhalb des Assets steigst du schlimmstenfalls neutral aus. Vermutlich spricht das für eine zinstragende Veranlagung.

Ok das stimmt. Sollte ich Millionär werden, wandere ich aus! :joy:

Jetzt mal Spaß bei Seite, dass macht den Standort Deutschland absolut unattraktiv…
Staking wird dadurch bei uns sinnlos!

Du kannst deinem Finanzamt einmal hundert Frage zu ähnlichen Thema senden. Die Antworten werden alle so lala sein, das du dir die Abnutzung der Tastatur beim Schreiben sparen kannst. Die Mitarbeiter dort haben nicht umsonst sehr früh Beamtenstati.
Wenn der Zustand von 2017 noch einmal eintritt, und ehrlich wer von den Lesern hier wartet nicht darauf (?), dann wird das Finanzamt ganz schnell bei dir sein und sagen…„zahle Steuern, du hast dich als Kryptojaner geoutet“. Und dann mach mal eine Steuererklärung mit bspw. Elster. Ich befürchte das werden dann Jobs für hochspezialisierte Steuerberater die auch hochspezialisierte Vergütungen aufrufen.
Besser schon mal nach der bestehenden Reglungen arbeiten und diese anpassen. Das spart dir dann zumindest ein Verfahren wg. Steuerhinterziehung.
Die Haltefristen 1 Jahr (Coin only) und 10 Jahre (Staking, lending, Masternodes) sind dazu schon einmal verwertbare Hinweise. Bei den Finanzämtern sind Kryptowährungen aktuell noch viiieeel zu neu. Dort denkt man jetzt darüber nach ob das mit dem Internet wirklich wahr ist.

Also wenn man im Endeffekt bei einer Gewinnmitnahme von Coins, die man vorher deligiert hat, auch nach einem Jahr Steuern zahlen muss, versteh ich die (Finanz-)Welt nicht mehr…
Wenn Steuern auf den realisierten (!!) Gewinn der gestakeden Coins erhoben werden, OK; aber warum zur Hölle denn dann auch auf die gehodelten :smile:
Und auch wenn ich Steuern zahlen muss auf die gestakeden Coins, will ich doch zumindest den Verlust auch nach x Jahren gegenrechnen können, wenn der Preis dieses Coins gen Süden geht… Sonst würde man ja sogar echt Gefahr laufen, doppelt Miese zu machen (Steuern gezahlt UND realisierter Kursverlust) Also Sorry, das macht für mich null Sinn…
(soll nicht heißen, dass es am Ende halt doch so sein kann)

So wird’s 2017 bei sehr vielen gewesen sein.

Investment ist Risiko. Muss man wissen. :slight_smile:

Moin!

Mich hätte schon interessiert was andere Finanzämter so sagen. Aber muss man schon Lust haben, wenn man gleich ein offizielles Schreiben bekommt welches mit seiner Ausdrucksweise das Gefühl vermittelt, die eigene Steuererklärung nicht richtig zu machen und kurz davor ist Probleme zu bekommen.
Aber wenn man sich aktiv drum kümmert bekommt man Stück für Stück seine Antworten und das ganz einfach per Mail.

Ich habe aber auf das Schreiben vom Finanzamt nochmal eine Mail geschrieben und noch weiter nachgefragt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

erstmal vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Fragen vom…
Meine Fragen vom …. zielten da drauf, für mich zu bewerten ob ich Cold Staking betreiben möchte oder nicht, da hier die Rechtslage, wie auch beim Lending und Mining nicht so ganz klar zu sein scheint und angeblich von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich gehandhabt wird. Deshalb habe ich mich sehr über Ihre schriftliche Antwort gefreut, da diese für mich Klarheit geschaffen hat.
Ein Punkt ist mir aus Ihrer Antwort aber nicht ersichtlich gewesen. Wie verhält es sich mit der Haltefrist der Coins die ich Stake, also nicht für die Coins die erzeugt werden. Bleibt die trotzdem bei einem Jahr, oder verlängert sich diese ebenfalls auf zehn Jahre? Z.B. Ich Stake einen „Neo“ und bekomme dafür als reward einen „Gas“. Die Haltefrist für den Gas würde dann zehn Jahre betragen. Aber wie verhält es sich mit dem Neo, bleibt die bei einem Jahr oder ändern die sich auf 10 Jahre?

In Ihrem schreiben fragen sie: „Wie hoch ist der zeitliche und finanzielle Aufwand?“ Würde sich dies auf einen gewerblichen Handel beziehen? Oder was kann ich hier im privaten Rahmen steuerlich absetzen?“

Folgende Antwort habe ich da bekommen:

„Sehr geehrter Herr Nerestro,

Stand jetzt (aktuelle Verwaltungsauffassung) kann ich die noch offenen Punkte wie folgt beantworten:

1.) Die Haltefrist für Neo würde ein Jahr betragen. Ein Verkauf innerhalb des Jahres würde zu Einkünften nach § 22 Nr. 3 EstG führen.

2.) Je nach Art und Umfang der Tätigkeit können die Einkünfte gewerblich behandelt werden. Falls der Gewinn 24.500 € übersteigt würde Gewerbesteuer anfallen.
Grundsätzlich sind sämtliche Kosten, die Sie zur Erzielung der Einkünfte aufwenden abzugsfähig. Sobald die Tätigkeit gewerblich ist spricht man von Betriebsausgaben, auf Privater Ebene von Werbungskosten.

Vom BMF ist ein Schreiben zum Thema Kryptowährungen geplant, dass letztlich hoffentlich für Aufklärung sorgt. Das geplante BMF-Schreiben wird nicht nur die erforderlichen Begriffsbestimmungen enthalten, sondern auch die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen im Betriebsvermögen bzw. im Privatvermögen aufzeigen."

Dann bin ich mal auf das BMF-Schreiben gespannt. Klarheit wäre echt mal gut und wird immer dringender.

Gruß Nerestro

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sehr interessantes Thema bleib dran :wink:

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Hallo zusammen,

nach eigener Recherche und u.a. auch den Videos vom Coach hab ich zu diesem Thema noch paar offene Fragen.
Rechtlich scheint ja hier bis dato noch gar nichts passiert zu sein.
Fragen :

  • staking zu lending bzw. Crypto-Earn / wird das alles gleich behandelt?

  • 1.) Die Haltefrist für Neo würde ein Jahr betragen. Ein Verkauf innerhalb des Jahres würde zu
    Einkünften nach § 22 Nr. 3 EstG führen.

    lt. Auslegung dieses Beamten müsste man ja praktisch nur die Rewards/Zinsen 10 Jahre halten !?

  • 10 Jahre Haltefrist beginnt ab Datum des Stakings/ Lendings? oder ab Datum wenn ich die Coins
    wieder raus nehme ? Oder kann man auch 10 Jahre durch staken ?

Besten Dank vorab!

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Es wird unterschiedlich von den Finanzämtern gesehen, deshalb kann man zu Staking, Landing, Mining usw. keine allgemein gültige Aussage machen.

Also: Steuerberater fragen. Eine unbefriedigende Antwort, aber das ist die einzige Antwort, die wir Laien diesbezüglich geben können.

Sobald das Staking beenden ist, würde die Haltefrist (aktuell werden von vielen die 10 Jahre angenommen) beginnen.

Danke für die Antwort !

Alles - Dank - unseren lahmen Gesetzesgebern - wirklich etwas beschissen.

Thema Stable Coin :

Hier werde ich ja bei einem nicht all zuuu großen Betrag nicht wirklich relevante Gewinne bzw Verluste realliseren . USDC zu EURO-FIAT.
Heißt ja dann dass ich jeder Zeit - auch die Zinsen- verkaufen kann . Oder hab ich hier nen Denkfehler?

Und warum solltest Du in einen Stablecoin „investieren“ oder wechseln? Da kannste doch gleich in Euro gehen.