Anfrage an Finanzamt zum Thema Steuern beim Staking

habe mal ne frage zum staking von z.b. ada.
wie will das finanzamt überhaupt erfahren, ob meine coins gestaked sind? bzw. ob ich einen coinzuwachs übers staking bekommen habe? vorallem wenn ich die coins z.b. auf meinem hardware wallet (ledger) habe?

angenommen ich kaufe heute 10000 ada ubd verkaufe in 365 tagen wieder 10000 und behalte aber die restlichen 400-500 die ich in der zeit mit staking zusätzlich erhalten habe auf meinem wallet.

wie will man mir nachweisen staking betrieben zu haben? und wie will man mir dann eine haltefrist von 10 jahren aufzwingen?

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Also zuerst einmal ist es deine Verantwortung dich an die Gesetze des Landes zu halten, in dem du lebst. Der Gesetzgeber darf dir aufzwingen, was er möchte, so lange es mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Außerdem bist du dafür verantwortlich gegenüber dem Finanzamt korrekte Angaben zu machen. Wenn du das Staking absichtlich nicht erwähnst und entsprechende Gewinne nicht versteuerst (z.B. bei Stake Verkauf nach 2 Jahren), dann ist das Steuerhinterziehung.

Wenn das Finanzamt misstrauisch wird oder weitere Nachweise fordert, werden sie sehr schnell darauf kommen ob deine Wallet gestaked war oder nicht. Erstens brauchen sie nur eine Adresse von dir in einem Blockchain Explorer eingeben und sehen damit ob gestaked war oder nicht. Zweitens sehen sie über den Stake Key auch alle anderen Adressen von dir, die mit diesem verbunden sind.

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Ich habe dazu noch eine Frage. Angenommen ich stake und bin bei 500 Coins XYZ a 2 Dollar in Rewards. Habe sie aber noch nicht geclaimt. Heißt der Wert steigt, ich delegiere weiter.

Ist es so das wenn man nicht die Rewards claimt, das man theoretisch noch keine Steuern zahlt, da man die ja noch gar nicht hat?

Nächste spannende Frage. Wenn ich die dann doch claime. Was gibt man als Wert eigentlich an? Weil der Preis war ja unterschiedlich. Ist es der Preis am Tag an dem man die Rewards claimt oder der durchschnitt?

Danke =)

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Auf beide Fragen würde ich antworten: Es sind Verkaufszeitpunkt und -preis, die entscheidend sind. Alles andere ist irrelevant.

@GermanCryptoGuy

Danke für die Antwort. Bist du dir sicher?

Angenommen ich stake 3 Jahre und claime immer die Rewards. Und meine Coins gehen von 1000 auf 20000. Dann muss man doch schon für den Erhalt für die neuen Coins 25% in etwa Steuern zahlen. Egal ob man die verkauft hat oder nicht. Dann noch einmal wenn sie den Wert steigern und man verkauft sie.

Aber wenn ich sie nicht claime muss ich ja auch keine Steuern zahlen. Sondern erst ab den Zeitpunkt des claimes der Rewards.

Ich bin kein Steuer-, Finanz- oder Anlageberater! :slight_smile:

Aber relevant ist für das FA nur der Verkauf, denn in dem Moment erzielst Du den Gewinn bzw. den Verlust.

Wann Du die Rewards claimst, spielt keine Rolle.

Er gibt Gerüchte, dass Rewards wie Dividenden versteuert werden müssen und davon kommen auch ich die 25% Abgeltungssteuer.

Aber (nach meiner Recherche) sagt die überwiegende Mehrheit an Stb., dass Rewards nicht mit Dividenden gleichzusetzen sind.

Rewards sind Coins, die Du für das Staking bekommst und da es sich dabei um ein Wirtschaftsgut handelt, werden sie auch nach §23 versteuert. (Mit Haltefrist…blah blah…)

Nur bei dem STAKE sind sich sehr viele uneinig, ob sich hier evtl. die Haltefrist auf 10 Jahren erhöhen könnte.

Guckst Du hier:

Hallo Zusammen,

ich bin mir nicht sicher ob diesen Bericht schon jemand kennt. Mir war er neu…

Das würde bedeuten das sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängert. Allerdings ist das wohl nicht in Stein gemeiselt sonder nur eine Untersuchung für den Bundestag… mei mei Deutschland es wäre mal eine klare Regelung schön :kopfschüttel:

Beste Grüße

Konrad

Bitte im Hinterkopf haben, dass das ein Bericht von „Wissenschaftliche Dienste“ und kein Gesetzesentwurf oder sowas ist.

„Wissenschaftliche Dienste“ ist eine Art Berater-Gremium, die seine Einschätzung zu verschiedenen Themen abgibt bzw. auch die Meinung anderer Experten zusammenfasst usw.

Es ist lediglich eine „Info-Broschüre“ und kein rechtlich relevantes Dokument.

Richtig… hatte auch gesehen das Ihr es bereits in den FAQ verlinkt habt :slight_smile:

Ja hoffentlich gibt es hierzu demnächst mal eine eindeutige Gesetzgebung.

Eine Frage die mich ein wenig umtreibt hätte ich da:

Die Bafin schreibt ja das bei Kryptowährungen eine Mitteilungspflicht besteht. Bedeutet das dass man sobald Kryptowährungen gekauft und gehodlt werden eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Finanzamt hat? Oder nur bei Veräußerung etc.

Ja, nur bei Veräußerung (innerhalb eines Jahres, da ja sonst steuerfrei), weil in dem Moment ein Gewinn realisiert wird und sie davon gerne ihren Anteil hätte. :wink:

Dass man sein FA darüber unterrichtet muss, dass man welche gekauft hat, habe ich noch nie gehört und kann ich mir auch nicht vorstellen.

Wenn Du ein Bild kaufst (das Du ja ebenfalls nach §23 steuerpflichtig verkaufen könntest), musst Du das FA ja auch nicht davon unterrichten.

Moin,
ich habe diesbezüglich auch noch eine Frage, vielleicht weiß es jemand. Beim Privatverkauf zählt das Datum der Kontogutschrift (Wertstellung) oder das Datum des Verkaufs? Also Ist- statt Soll-Besteuerung.
Thank’s

Der Zeitpunkt des Verkaufs.

Erstens weil sich die Gutschrift auf dem Konto ja noch Tage hinziehen kann und zweitens weil Du ja nicht bezwungen bist, die Euro auf Dein Konto zu überweisen. Du könntest Dir andere Coins dafür kaufen und dann würden diese Euro Dein Bankkonto niemals sehen.

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Das habe ich versucht. Steuerberater, Finanzbeamte und alle die sich mit so etwas auskennen sollten verweisen immer auf zukünftige Reglungen. Ob und wann es die geben wird ist vollkommen unbekannt. Sie versuchen alle die Coins, Token, etc. in ihre alte Welt zu pressen. Das ist aber schlicht unmöglich. Das ist für diese eine Herausforderung wie einst bei der Erfindung des Rades. Man muss plötzlich nicht mehr überlegen wie man möglichst viel Kraft aufbringt zum Transport. Im schlimmsten Fall geht es bergab. Und die Fallbeschleunigung macht alles ganz alleine. Eine traumatische Vorstellung!!

Hey danke noch einmal für deine Hilfe.

Ich habe mit einem Steuerberater gesprochen der viele Kunden hat. Mit Kryptowährungen und auch viele in Staking. Und wo es auch so durchgegangen ist, wie er es gesagt hat.

10 Jahreshaltefrist gibt es nicht. (Ist auch bei allen von Ihm so durchgegangen)
Da man das Gesetzt mit dem Container nicht an Krypto anwenden kann. Leider weiß ich nicht mehr seine genaue Argumentation. Er hat auch gesagt, das noch nicht mal klar ist, was Kryptowährungen eigentlich sind in Deutschland.

weiter →

Steuern auf Stakingrewards erst bei voller Verfügungsgewalt. Heißt bei mir sogar erst beim claiming, weil ich sie davor nicht irgendwo hinschicken kann und keine Verfügungsgewalt besitzt. Ist aber bei Cardano wohl anders. Als bei dem Projekt. Wie gesagt das wird für die Zukunft auch nochmal spannend! Weil jedes Projekt natürlich anders ist. Aber im Regelfall ist es das Zuflussprinzip. Da habe ich ihn gefragt, ja was ist denn wenn ich das Zuflussprinzip aber haben möchte?

Er hat gesagt geht auch, wenn du es so auslegst—>
Dadurch das ich jeden Tag claimen könnte, hätte ich eine Verfügungsgewalt und könnte auch das Zuflussprinzip nehmen. Ich soll nur bei einer Variante bleiben. (Bis natürlich die Gesetze fest stehen)

Wenn man 1 Jahr vor staking gehalten hat gelten die 10 Jahre Haltefrist auch nicht.

Wenn man das Zuflussprinzip nimmt, und im November 1 Coin a 1 Euro bekommt, fallen an dem Tag Steuern darauf.

Ist er heute 100000000 Dollar Wert, zahlt man keine weiteren Steuern. Es sei denn wie gesagt technisch muss man sich die Projekte anschauen weil es da wieder anders werden könnte wie bei meinem Projekt.

Heißt gilt der Zufluss gar nicht, könnte man wohl auch erst in 10 Jahren claimen und zahlt dann die Tagessteuern darauf. (DEN WEG werde ich aber nicht gehen, da zu unsicher.)

Hoffe ich konnte helfen, kann auch sein er lügt, was ich nicht glaube.
Mal gucken :wink:

Achso Tokenswap Projekttechnisch weil man es machen musste, und die gleiche Anzahl an Coins bekommen hat, ist auch kein steuerliches Event.

Er hat halt gesagt im Internet steht es überall anders und viele sind wahnsinnig wegen dem Thema aber kennen sich einfach nicht aus. Glaube auch wirklich wenn man viel staked unbedingt einen Steuerberater holen der für die günstige Auslegschaft argumentieren kann. Nicht Steuerberater die gar nicht dahinter stecken.

Trotzdem ist das was ich schreibe sicherlich mit Vorsicht zu genießen. Und ich bin gespannt was in der Zukunft raus kommen wird. Aber das war das was er mir heute so gesagt hat. Und die 300 Kunden werden meiner Meinung nach auch nicht nur von einem Gebiet sein, schon aus ganz Deutschland.

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Hast du auch einen Steuerberater gesucht der für die günstige Ansicht plädiert? Und es auch für dich so formulieren würde in deiner Steuererklärung?

Schade. Die wären sehr interessant.

Ja genau, es gibt unterschiedliche Staking-Algorithmen und da muss man wohl (selbst?) unterscheiden…

Moment, das kann man jetzt so oder so auslegen.

Was er meint (denke ich): Wenn Du bereits steuerfreie Coins zum Staken nimmst, ergibt sich keine neue Haltefrist für den STAKE. Aber das betrifft nicht den Reward.

Richtig? (So steht’s auch in der Steuer-FAQ.)

:+1:

Richtig wie du es siehst. Wenn man 1 Jahr vorher gehalten hat ohne zu staken. Geht dann mit den Main ins Staking. Und wir gehen mal davon aus, das es eine 10 Jahre Haltefrist gibt. Dann gilt die 10 Jahresfrist nicht laut ihm. Steuern werden natürlich auf die Rewards fällig.

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Wohl da man dieses Containergesetz gar nicht anwenden darf, weil es mit Kryptowährungen nichts zu tun hat. A Uralt ist, B nicht mal richtige Gesetze existieren was eigentlich Krypto ist. Aber ja er hätte dazu sicherlich noch mehr gesagt, hätte ich ihn gefragt. Und wenn diese Gesetze kommen, Krypto auch nichts mit Container zu tun haben wird.

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Okay. Passt. Hab’s so auch in der Steuer-FAQ stehen. :slight_smile:

Super wäre es natürlich, wenn Rewards auch steuerfrei wären, wenn man mit steuerfreien Coins einen STAKE aufsetzt. :smiley: