(2) Eilmeldung: EU-Ausschüsse stimmen für das Aus von selbstverwalteten Wallets!

Wie kommst du auf diesen Rückschluss?
Es doch egal auf welchen Layer sich die Wallet befindet. Unhosted Wallet = Unhosted Wallet…
Egal ob auf Layer 1, Layer 2 oder Layer 3 !

Die Sachlage ist doch recht leicht umzusetzen:
Wenn du bei einer Exchange KYC gemacht hast, dann wird man dir jegliche Auszahlung auf eine non-custodial-Wallet verbieten. Möglich wäre dann (wenn überhaupt) nur eine Lightning-Transaktion zu einer anderen Exchange.

Dein Text ist etwas durcheinander.
Was willst du genau machen?
Auswandern kann man natürlich…
Die BTC einfach auf einer nicht europäischen Exchange einzuzahlen, wird als EU-Bürger nicht helfen.

Da muss man also schon weit weg von zu Hause, wenn man diese (zukünftigen!) Regularien umgehen wollte.
Ich wage zu bezweifeln, ob der Vorteil (BTCs statt auf einer Börse auf der HW zu haben) den Nachteilen (des jeweiligen non-EU-Landes) überwiegt.

Warum Quatsch? Wenn du mit einer Börse handelst, die sich nicht an EU gesetzt hällt, dann kann dir das definitiv als Handeln mit Kriminellen ausgelegt werden. Oder wo ist der Denkfehler?

Ok sorry. Wenn ich meine Zelte zB in den Phillipinen neu aufschlagen will., kann ich doch meine Coins dort wieder zu Geld machen, um mir etwas aufzubauen. Natürlich bräuchte ich einen Mittelsmann/Frau, zB meine Frau. Aber ich könnte so 1. Geld transferieren ( keine Obergrenze) und 2. interessiert mich die EU Gesetzeslage nicht mehr.

Hallo zusammen,

So wie ich es verstanden habe, hat jeder der ein selbstverwaltetes Wallet besitzt, ein Problem seine Kryptos legal zu veräußern. Die Börsen würden erst einmal keine Einzahlungen von selbstverwalteten Wallets akzeptieren.
Auch wenn das Gesetz abgemildert wird, ist das Thema im Raum und wird sicher nachverfolgt.

Wie könnte dann eine technische Lösung aussehen, um dieses Problem zu beheben? Also wie könnte ein selbstverwaltetes Wallet oder ein Transfer verifiziert werden, mit dem Nachweis, dass das Wallet in meinem Besitz ist.

Mir geht es bei meiner Frage um eine benutzerfreundliche technische Lösung.

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Oder deine Coins sind dort schon Geld. Dann hat sich der Rest erübrigt.

Die Welt dreht sich weiter, auch wenn Europa das aufhalten möchte.

Also ich gehe davon aus das das funktioniert

Nein, theoretisch wird dieser Fall erstmal kein größeres Problem sein da du nachweisen musst, dass das Geld dir gehört. Du kannst also veröffentlichen dass die Wallet, von der das Geld kommt wirklich dir gehört aber dann ist die Addresse halt kein Pseudonym mehr sondern praktisch dein Name. Und es können Analysen durchgeführt werden mit welchen anderen Wallets du handelst die auch dir gehören könnten, also wo das Geld wirklich herkommt. Praktisch ist so ein Beweis heute schon möglich da du für jede Wallet ja den privaten und öffentlichen Schlüssel besitzt. Damit kannst du eine Nachricht signieren/verschlüsseln die nur mit dem öffentlichen Schlüssel zu entschlüsseln ist. Damit kann jeder nachweisen, dass er im Besitz des privaten Schlüssels zu der öffentlichen Addresse ist, also dass die Wallet dir gehört.

Anders herum wird es wie Gewünscht von dem Geldwäschegesetzt deutlich schweerer, nämlich die Euros in Bitcoin umzuwandeln. Denn dadurch dass die Börsen ja deine private Wallet kennen und die zugehörige Identität (dich) speichern müssen kann der Staat immer genau nachvollziehen (wenigstens durch Anfrage an die Börse) wieviel Geld du in Bitcoin investierst und sie kennen so alle Wallets auf die du auszahlen lässt und sie können damit komplett deine Geldströme nachvollziehen. Bitcoin sind ja nie Anonym sondern nur Pseudonym.

Das Netzwerk wird also eingeteilt in einen EU-legalen Teil, wo die EU dem Geldwäschegesetz konform jede einzelne Transaktion nachvollziehen kann und einem Schwarzmarktanteil, also dem Rest des Netzwerkes. Zwischen diesen Teilen des Netzwerkes wirst du es immer schaffen die Gelder auszutauschen, zum einem indem du die Bitcoin legal kaufst und anders herrum indem du nachweist, dass das Geld dir gehört und nicht irgendwelchen illegalen Aktivitäten entspringt.

Zusätzlich steigen die Anforderungen an die Börsen, wenn sie den Austausch zwischen dem Legalen/Schwarzmarkt regeln wollen. Es könnte möglich sein, dass sich alle Börsen vor den Anforderungen drücken und den Austausch einfach nicht gestatten. Das bedeutet sie akzeptieren einfach keine Auszahlungen auf private Wallets und anders herum keine Einzahlungen auf Bösenwallets (Wobei ich mich hier frage was mit den überwiesenen Bitcoins passiert, behält die Börse diese einfach, wäre das nicht Diebstahl?)

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Sie veröffentlichen keine Adressen zum Einzahlen.

Sind Staaten nicht daran interessiert dass Geld aus Bitcoin rausfließt?

Mein Fazit ist daher, dass es immer einfacher sein wird, aus Bitcoin auszusteigen als in Bitcoin einzusteigen.

Das bleibt abzuwarten. Dei Schweizer werden immer EU kritischer. Bald könnten EU Beschlüsse abgewählt werden.

In Bitcoin ist ja kein Geld. Das Geld ist in der Hand anderer Leute und so mit spielt das keine Rolle. Bitcoin ist kein Fiat Speicher.

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dennoch wird die Schweiz EU-Bürgern es nicht erlauben über die Schweiz EU-Recht zu umgehen

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Das sicher nicht. Warum auch. Aber für Schweizer ist die Situation weniger dramatisch.

Hier ein interessanter Beitrag von Finanzfluss auf YouTube, u.a. zu dem Thema „Verbot von privaten Wallets“

In der Beschreibung gibt es eine Timeline über die man zu den einzelnen Beiträgen springen kann.
Es lohnt sich den Beitrag einmal anzuschauen!

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Ein offener Brief an die Esu-Entscheidungsträger:

Quelle: btc-echo

Das ist technisch aber doch gar nicht durchsetzbar oder?

Woher will eine Börse anhand der Versandadresse wissen, ob es sich um eine non-custodial Wallet handelt oder nicht?

Naja, die Schweiz wird das wohl nicht so interessieren…. Eher die EU wird hier abblocken.

Ausserdem wird es sicherlich sehr viele juristische Schlupflöcher geben. Darf ich als zB als Schweizer Privatperson einem EU Bürger privat Bitcoins verkaufen? Zum Beispiel per eBay Anzeige? Wahrscheinlich schon….

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Da es kein direktes Verbot der privaten Wallets gibt, wird das sicher möglich sein. Das ist ja im Prinzip dasselbe wie bisq. Ein privater Verkauf, von einer self-hosted zu einer anderen self-hosted wallet ist weder verboten, noch erschwert.
Meiner Meinung nach ist alles an BTC, was auf self-hosted wallets oder in Lightning steckt, ohne Probleme untereinander oder auf Lightning handelbar. Durch das gerade neu zu entwickelnde System von Lightning Labs ließe sich auch leichter Fiat in BTC über Lightning tauschen. Somit könnte das Gesetz legal umgangen werden. Wobei es aber noch Jahre dauern kann, bis dieses „gebrauchsfertig“ ist.

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Wer ist in der jetzigen Phase (Trilog) der richtige Adressat für den offenen Brief. Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre es unser Finanzminister. Natürlich kann man den Brief auch einfach breit versenden.

Ich stelle mir aufgrund der aktuellen Gegebenheiten die Frage, ob sich eine Neuanschaffung einer Bitbox für 120 Euro noch lohnt, wenn ich ohnehin bald vorraussichtlich nicht mehr darauf einzahlen kann…

Wir bei Shift Crypto sind der Meinung, dass in keiner Art und Weise von einem „Verbot“ von privaten Wallets gesprochen werden kann. Natürlich sind wir keine Rechtsexperten, haben aber schon verschiedene Gespräche geführt und arbeiten das Thema für uns auf.

Die EU-Regulierung hat zwei Aspekte:

Die „Transfer Rule“, welche von der FATF kommt und ein globales Phänomen sein wird. Regulierte Institutionen müssen bei Crypto-Transaktionen den „wirtschaftlich Berechtigten“ des Empfängers feststellen (ggf. mit KYC)

  • Ein Transfer von Exchange → Exchange oder Exchange → Drittperson wird schwieriger, da die sendende Exchange den Empfänger identifizieren müsste. Das ist in einem Peer-to-Peer-Netzwerk so nicht vorgesehen.

  • Ein Transfer Exchange → eigene Wallet dürfte aber kein Problem sein. Die Exchange muss nur sicherstellen, dass es keine Zahlung an eine Drittperson ist. Wie diese Prüfung erfolgt (Bestätigung mit Häkchen durch Kunden, oder durch eine Signatur) ist offen. Das ist auch nichts wirklich neues, da gibt es unterschiedlichste Lösungen.

  • Beim Tranfer „eigene Wallet → Exchange“ dürfte sich auch nicht viel ändern. Bereits heute werden eingezahlte Coins von Exchanges mittels Chainanalysis auf Risiken geprüft und ggf. abgelehnt. Bei grösseren Beträgen muss man heute schon einen Herkunfts-Nachweis erbringen, das ist durch die KYC/AML-Regulierung vorgeschrieben. Alles unschön, aber halt leider heute schon Realität.

Mehr dazu hier:

Was mir mehr Sorgen macht, ist der zweite Aspekt. Künftig sollen regulierten Finanzdienstleister alle Transaktionen > 1000 EUR direkt in neue Datentöpfe auf staatlicher Ebene melden. Das wäre ein enormer Eingriff in die Privatsphäre, da die Finanzinformation nicht nur mit einem richterlichen Beschluss bei einer Exchange eingesehen werden könnte, sondern schon kombiniert über alle Exchanges in staatlicher Hand ist.

Ich habe dazu letzthin mit Frank Schäffler, Mitglied des deutschen Bundestages für die FDP, und „Sprecher für FinTech- und Blockchain-Innovationen“, gesprochen und ihn auch auf den zweiten Aspekt hingewiesen.

Mal schauen, was dann wirklich umgesetzt wird. Panikmache ist aber sicherlich fehl am Platz.

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