Wie verwaltet man 100 Mio Euro aus Bitcoin Gewinnen?

"Nein, das steht da nicht.

Da steht, dass man zu versteuernde Gewinne nicht verheimlichen sollte und da steht, dass es nicht falsch ist, da FA über steuerfreie Gewinne zu informieren."

Also aufjedenfall melden. Aber wenn die Person es meldet, gibt es dann Probleme zwecks der Verheimlichung des Vermögens bei ARGE 2 Bezug? Die können das ja nach prüfen, welches Geld man bezogen hat.

Wie schon beschrieben, bei solchen Fragen an den Steuerberater wenden oder ggf. einen Fachanwalt.
Bei 100Mio Gewinn sollten die Kosten der Dienstleistung verkraftbar sein :wink:

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Nein, nicht zwangsläufig, denn die Gewinne können ja durchaus steuerfrei sein, wodurch sie der Person rechtlich zustehen.

Aber wenn diese Person Hartz4 gemeldet ist und diese Vermögenswert nicht angibt, ist das Sozialbetrug („Erschleichen von öffentlichen Leistungen“) und das ist eine Straftat.

Richtig. Mit dem FA hat das nichts zu tun.

Wenn jemand der Person nachweisen kann, dass sie dieses Geld schon hatte (ob nun in Coins oder in Euro spielt keine Rolle), als sie noch die Sozialleistungen vom Arbeitsamt bekommen hat, dann ja.

Gehen wir mal von einer starken Kurssteigerung im August und September aus, hat die Person ja für diese Monate bereits Unterstützung erhalten, obwohl sie keinen Anspruch darauf hat.

Da hilft es dann nichts, wenn man sich zum Oktober abmeldet. Das macht die bereits begangene Straftat nicht rückgängig und hebt sie auch nicht auf.

Exakt.

Da der Tatbestand des Sozialbetrugs aber auch mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann, wäre es für mich nicht weniger schlimm als Steuerhinterziehung.

Beides sollte man also im Idealfall unterlassen. :wink:

Das ist mit Sicherheit kein falscher Rat.

Insbesondere, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. :eyes:

Okay. Und wie kommen die dann dahinter? Bei kleiner Summen wird das bestimmt keiner prüfen, aber wenn jetzt jemand 100 Millionen auszahlt ist die Wahrscheinlichkeit schon hoch das die da was prüfen oder? Aber in erster Linie werden Sie ja nur prüfen ob das Geld aus rechtmäßiger Quelle stammt. Also das mit dem Sozialbetrug werden die nur herausfinden, wenn die tiefer graben. Nur warum sollten die Behörden tiefer graben?

PS: Aber Moment. Wenn doch das Geld nicht steuerbar ist, dann ist das auch kein Vermögen und somit nicht anzugeben? Falsch oder Richtig?

Und, wenn diese Person nie Ihre Kryptos auszahlt und die für immer auf der Hardware Wallet bleiben und man nur so Transaktionen tätigt, dann wäre das auch strafbar bzw. auch nachverfolgbar durch die Speicherung der Transaktionen in der Blockchain. RIchtig?

PS 2: Sagen wir die Person hat 2000 Euro investiert vor 3 Monaten. Hat dann zum 31.08 einen Folgeantrag gestellt auf Harz 4. Der Kurs ist auf 3k gestiegen. Da man ein Vermögen von 4000 Euro beim Jobcenter rechtlich besitzen darf, wäre klug von dieser Person das dem Jobcenter zu melden? Die kennen sich ja bestimmt nicht aus mit Kryptos und Kursen und die können das bestimmt nicht prognostizieren.

Ich weiss von jemanden der sich 15 Bitcoins ausgezahlt hat.
Da hat die Bank erstmal eine Anzeige dem Finanzamt gemacht bei so einem hohen Betrag.
Leider hatte er keine Aufzeichnungen gemacht und so liegt es noch immer eingefroren am Konto.
Denke bei 50k ist eine Grenze wo die Bank das macht.

Der Steuerberater hat gemeint es wäre besser er hätte sich Tesla mit Bitcoin gekauft direkt und diese verkauft und wäre sauber :smiley:

Och, da gibt’s sooo viele Möglichkeiten.

Vielleicht gibt’s irgendwann mal Steuer-CDs von den Exchanges und da steht der Name dieser Person dabei. Dann geht’s ganz schnell.

Nein. Sie werden sich „alles“ ansehen, nehme ich an.

Was heißt denn „tiefer graben“? Das ist doch wohl eine der ersten Angaben, die man überhaupt prüft. Name, Adresse, beruflicher Status, Bankverbindungen,…

Falsch. Das habe ich oben aber schon geschrieben: Es gehört zum Vermögen, egal in welcher „Form“ es sich befindet. Ob Coins, Goldmünzen, Euro oder ein Auto.

Hartz4-Empfänger müssen alle Vermörgenswerte offenzulegen und Änderungen unverzüglich melden.

Das hat mit Steuern und dem FA absolut rein gar nichts zu tun.

Verheimlicht die Person zu versteuernde Gewinne, wäre das eine neue bzw. eine andere Straftat. Sie käme also noch zum Sozialbetrug gegenüber dem Arbeitsamt dazu.

Natürlich. Wie oben geschrieben: Den Tatbestand des Sozialbetrugs hat diese Person bereits begangen.

Es ist völlig unerheblich, was diese Person danach noch mit den Coins macht. Die Straftat geht nicht weg und kann immer nachgewiesen werden.

Ich kenne die Grenzwerte nicht. Ich weiß nur, dass jede „relevante“ Änderung der Vermögenswerte anzeigepflichtig sind. Proaktiv.

Man sollte nicht mit der Unwissenheit von Behörden rechnen bzw. darauf spekulieren.

Dann würde ich die Bank verklagen, denn sie hat gegen das Bankgeheimnis verstoßen. :man_shrugging:

Sorry, du baust dir hier gerade Luftschlösser. Jeder Post von dir verlangt mehr Detailwissen- da bin ich in deinem speziellen Fall jetzt leider raus.

Bedenke bitte: Eine juristisch belastbare Aussage zu deinem individuellen Fall, kann dir nur ein Fachmann(frau) geben !

Das Forum hier ist super um sich Infos und Ratschläge zu holen (gerade auch was GCG hier mit dem Steuer-FAQ beigetragen hat ! Spitze) Und die Antworten hier sollten dir genug Anhaltspunkte für das weitere Vorgehen geliefert haben —-> Fachanwalt und Steuerberater aufsuchen !

Zu @Martin92: Hört sich nach einer GWG-Verdachtsmeldung der Bank an.

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Für jeden den es interessiert: Die Person hatte 4000 Euro auf dem Sparbuch. Dieses Vermögen wurde angegeben bei Antrags Stellung. Dann wurde das Sparbuch aufgelöst und ein Teil davon in kryptos investiert.

Das heißt Vermögen ist angegeben. Aber was passiert wenn das jetzt extrem steigt? Muss man das dann angeben bzw. Berichtigen?

Dann ist das doch keine Straftat, weil man sein Vermögen theoretisch nur umgelagert hat.

Was sagt ihr dazu?

In dem von Dir genannten Gesetz kommt nicht einmal das Wort „Bank“ vor und somit auch kein Hinweis auf die Aufhebung des Bankgeheimnisses.

Kannst Du mir erklären, wieso Du das dann in Verbindung bringst?

Wenn meine Bank mich beim FA meldet, obwohl die Bank weiß, dass ich in Kryptos investiert bin (entweder weil es anhand der Überweisungen an Exchanges ersichtlich ist oder weil ich -wie wir es hier immer empfehlen- der Bank explizit mitgeteilt haben), dann ist das aus meiner Sicht ein Vertragsbruch.

Ich lasse mich aber gerne belehren, wer mehr Infos dazu hat.

Lieber nicht. :smiley:

Digga. Willst Du mich zum Narren halten?

Die Frage(n) habe ich Dir doch nun schon mehrmals beantwortet.

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Ist in Österreich so ob es in Deutschland auch so geregelt ist keine Ahnung.

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Soweit ich weiß nicht.

Ein Freund von mir hat auf Rückfrage von seiner Bankbearbeiterin die Auskunft erhalten, dass eingehende Zahlungen nicht dem FA gemeldet werden. Bankgeheimnis.

BTW: Sind Kapitalabflüsse nicht Gelder, die Dein Konto verlassen? :thinking:

Nein, nicht in jedem Fall melden !

Nur bei zu versteuernden Gewinnen (unter 1 Jahr) auf jeden Fall melden.

Bei steuerfreien Gewinnen (über 1 Jahr) kannst du melden, musst aber nicht.
Also (Bei steuerfreien Gewinnen) dann wohl besser dem FA nix melden. Dann hast du von 2 Ämtern schon mal 1 Amt (FA) legal von der Backe.
Bleibt dann nur noch Arge Amt.
Wenn man aber dem FA nix meldet, dann kann auch das FA nix dem Jobcenter melden.
Ob das Jobcenter aber selbst nach den Coins schnüffelt kann ich dir nicht sagen.
Vermögen dem Jobcenter zu verheimlichen ist aber illegal.
Solange man beim Jobcenter ist, können die jeder Zeit Kontoauszüge verlangen. Wenn man aber nicht mehr beim Jobcenter ist, wollen die bestimmt auch keine Kontoauszüge mehr sehen.

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Das Gesetz heißt Kapitalabfluss aber es gilt auch für den Zufluss.

Aber wie gesagt nur in Österreich also könnt ihr beruhigt sein :joy::joy::joy:

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Ich habe jetzt noch einmal genauer recherchiert und ich finde keinerlei Hinweise darauf, dass Banken Geldeingänge melden dürfen oder müssen.

Bei ungewöhnlichen Geldeingängen wird die Bank ggf. nachfragen. Aber das kann man an keiner fixen Summe festmachen, denn es kommt auf den Einzelfall an.

Wer regelmäßig 2.000 Euro im Monat an Lohn erhält und wessen Konto plötzlich einen Geldeingang von 20.000 Euro verzeichnet, muss sich ggf. gegenüber der Bank erklären. (Auto verkauft, geerbt, Geschenk, spekuliert,…)

Wer 10.000 Euro im Monat verdient, bei dem würde die Bank bei 20.000 Euro vielleicht gar nichts machen.

:exclamation: Ausgenommen sind natürlich Auskünfte bei Strafverfahren, in Verdächtsfällen, Tod/Erbschaften usw. :exclamation:

Aber von sich aus dem FA oder Dritten etwas melden und auch noch ohne vorher beim Kunden nachzufragen, wäre ein Vertragsbruch, da das Bankgeheimnis im Vertrag zwischen Kunde und Bank steht bzw. stehen sollte.(*)

Soweit meine Recherche.

Wer andere Infos hat, bitte posten.

(*)
Es gibt eine Ausnahme für Konten von EU-Bürgern, die ein schweizer Bankkonto besitzen, aber das trifft auf unser Thema wohl nicht zu.

Moment. Hier geht es doch aber nicht um Anfragen vom FA an die Bank.

Es geht um die proaktive Meldung von Geldeingängen an das FA.

Was immer noch ein Vertragsbruch wäre.

:exclamation: Ausgenommen sind natürlich Auskünfte bei Strafverfahren, in Verdächtsfällen, Tod/Erbschaften usw. :exclamation:

Bin da nicht so drin, muss ich gestehen.

Haben

  • die Banken sich bei den Behörden gemeldet

oder

  • oder haben die Behörden bei den Banken angefragt und diese haben Auskunft erteilt?

Das ist für mich ein riesiger Unterschied.

Zwischen dem Kunden und der Bank. Das steht im Kleingedruckten. :slight_smile:

Von Straftatbestand hat niemand etwas geschrieben, oder?

Ich schrieb „verklagen“. :thinking:

Die Chancen, dass Du den Artikel noch einmal findest, stehen wohl eher schlecht, oder?

Man könnte es natürlich selbst googeln, aber weil Du (ja, nur Du :heart: ) es bist:

Quelle: AGB - Deutsche Bank

Ich finde die Stelle dazu nicht.

Ah, Danke.

Jetzt wäre noch toll zu wissen, welche Bank es war und vor allem, wo diese Bank ihren Sitz hat. :thinking:

Absolut. Deshalb sagen wir hier im Forum ja auch: Rede mit Deiner Bank. Informiere sie darüber, dass Du in Krypto investiert hast und nun hohe Geldbeträge erwartet.

Dasselbe gilt für das FA: Ein Brief tut nicht weh und führt nicht zwangsläufig zur Hausdurchsuchung. :wink:

Anonymität und Privatsphäre hin oder her. Wir sind hier nicht im Wilden Westen. Behörden und auch die Bank sollte man informieren. Im eigenen Interesse.

Was @Martin92 geschrieben hat, passt dann ja auch zu Österreich, aber hier in Deutschland gibt’s das Bankgeheimnis (noch) und ich würde alle Hebel in Bewegung setzen, wenn meine Bank (proaktiv, ohne Verdachtsmomente etc.) Dritten gegenüber Auskunft geben würde.

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Stimmt. Wenn es ein Gesetz o.ä. gibt á la „Banken sind verpflichtet, Geldeingänge ab XXX Euro den Behörden zu melden“, wären die Banken fein raus und mit dem Bankgeheimnis wäre es Essig. :frowning:

Eine recht ähnliche Vorgabe gibt’s ja schon bei der AML5D bzw. AML6D, bei der Exchanges, Broker etc. angewiesen sind, Transaktionen ab 10.000 Euro den Behörden (proaktiv) zu melden.

Oh, das wäre dann ggf. noch einmal eine kurze Recherche wert, denn wie ich durch meine letzte Recherche zum Bankgeheimnis erfahren habe, gibt’s für Schweizer Bankkonten andere Vorschriften. Da ist das Bankgeheimnis deutlich „aufgeweicht“.

Das könnte auch für Liechtenstein gelten. (Wegen Steuerparadies und so…)

Genau.

Wenn doch nur jeder Forums-Teilnehmer immer alle Texte hier lesen würde. :smiley:

Ein Dritter sind alle die, die nicht am Vertrag beteiligt sind. :thinking:

So ganz verstehe ich (4) nicht, denn wieso sollte meine Bank einer anderen Bank oder deren Kunden meine Daten geben dürfen, sollen, müssen oder wollen?

Arbeitslosengeld (alg1) ist im Gegensatz zu hartz4(alg2) eine Versicherungsleistung, für die man aus seinem Arbeitsverhältnis in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Das Vermögen interessiert bei alg1 niemandem. Alg1 wird nur 12 Monate gezahlt alg2 wird theoretisch unbegrenzt gezahlt. Für alg2 darf man nur ein gewisses schonvermögen besitzen.