Och, da gibt’s sooo viele Möglichkeiten.
Vielleicht gibt’s irgendwann mal Steuer-CDs von den Exchanges und da steht der Name dieser Person dabei. Dann geht’s ganz schnell.
Nein. Sie werden sich „alles“ ansehen, nehme ich an.
Was heißt denn „tiefer graben“? Das ist doch wohl eine der ersten Angaben, die man überhaupt prüft. Name, Adresse, beruflicher Status, Bankverbindungen,…
Falsch. Das habe ich oben aber schon geschrieben: Es gehört zum Vermögen, egal in welcher „Form“ es sich befindet. Ob Coins, Goldmünzen, Euro oder ein Auto.
Hartz4-Empfänger müssen alle Vermörgenswerte offenzulegen und Änderungen unverzüglich melden.
Das hat mit Steuern und dem FA absolut rein gar nichts zu tun.
Verheimlicht die Person zu versteuernde Gewinne, wäre das eine neue bzw. eine andere Straftat. Sie käme also noch zum Sozialbetrug gegenüber dem Arbeitsamt dazu.
Natürlich. Wie oben geschrieben: Den Tatbestand des Sozialbetrugs hat diese Person bereits begangen.
Es ist völlig unerheblich, was diese Person danach noch mit den Coins macht. Die Straftat geht nicht weg und kann immer nachgewiesen werden.
Ich kenne die Grenzwerte nicht. Ich weiß nur, dass jede „relevante“ Änderung der Vermögenswerte anzeigepflichtig sind. Proaktiv.
Man sollte nicht mit der Unwissenheit von Behörden rechnen bzw. darauf spekulieren.
Dann würde ich die Bank verklagen, denn sie hat gegen das Bankgeheimnis verstoßen. 