Wie verwaltet man 100 Mio Euro aus Bitcoin Gewinnen?

Ist in Österreich so ob es in Deutschland auch so geregelt ist keine Ahnung.

1 „Gefällt mir“

Soweit ich weiß nicht.

Ein Freund von mir hat auf Rückfrage von seiner Bankbearbeiterin die Auskunft erhalten, dass eingehende Zahlungen nicht dem FA gemeldet werden. Bankgeheimnis.

BTW: Sind Kapitalabflüsse nicht Gelder, die Dein Konto verlassen? :thinking:

Nein, nicht in jedem Fall melden !

Nur bei zu versteuernden Gewinnen (unter 1 Jahr) auf jeden Fall melden.

Bei steuerfreien Gewinnen (über 1 Jahr) kannst du melden, musst aber nicht.
Also (Bei steuerfreien Gewinnen) dann wohl besser dem FA nix melden. Dann hast du von 2 Ämtern schon mal 1 Amt (FA) legal von der Backe.
Bleibt dann nur noch Arge Amt.
Wenn man aber dem FA nix meldet, dann kann auch das FA nix dem Jobcenter melden.
Ob das Jobcenter aber selbst nach den Coins schnüffelt kann ich dir nicht sagen.
Vermögen dem Jobcenter zu verheimlichen ist aber illegal.
Solange man beim Jobcenter ist, können die jeder Zeit Kontoauszüge verlangen. Wenn man aber nicht mehr beim Jobcenter ist, wollen die bestimmt auch keine Kontoauszüge mehr sehen.

1 „Gefällt mir“

Das Gesetz heißt Kapitalabfluss aber es gilt auch für den Zufluss.

Aber wie gesagt nur in Österreich also könnt ihr beruhigt sein :joy::joy::joy:

1 „Gefällt mir“

Ich habe jetzt noch einmal genauer recherchiert und ich finde keinerlei Hinweise darauf, dass Banken Geldeingänge melden dürfen oder müssen.

Bei ungewöhnlichen Geldeingängen wird die Bank ggf. nachfragen. Aber das kann man an keiner fixen Summe festmachen, denn es kommt auf den Einzelfall an.

Wer regelmäßig 2.000 Euro im Monat an Lohn erhält und wessen Konto plötzlich einen Geldeingang von 20.000 Euro verzeichnet, muss sich ggf. gegenüber der Bank erklären. (Auto verkauft, geerbt, Geschenk, spekuliert,…)

Wer 10.000 Euro im Monat verdient, bei dem würde die Bank bei 20.000 Euro vielleicht gar nichts machen.

:exclamation: Ausgenommen sind natürlich Auskünfte bei Strafverfahren, in Verdächtsfällen, Tod/Erbschaften usw. :exclamation:

Aber von sich aus dem FA oder Dritten etwas melden und auch noch ohne vorher beim Kunden nachzufragen, wäre ein Vertragsbruch, da das Bankgeheimnis im Vertrag zwischen Kunde und Bank steht bzw. stehen sollte.(*)

Soweit meine Recherche.

Wer andere Infos hat, bitte posten.

(*)
Es gibt eine Ausnahme für Konten von EU-Bürgern, die ein schweizer Bankkonto besitzen, aber das trifft auf unser Thema wohl nicht zu.

Moment. Hier geht es doch aber nicht um Anfragen vom FA an die Bank.

Es geht um die proaktive Meldung von Geldeingängen an das FA.

Was immer noch ein Vertragsbruch wäre.

:exclamation: Ausgenommen sind natürlich Auskünfte bei Strafverfahren, in Verdächtsfällen, Tod/Erbschaften usw. :exclamation:

Bin da nicht so drin, muss ich gestehen.

Haben

  • die Banken sich bei den Behörden gemeldet

oder

  • oder haben die Behörden bei den Banken angefragt und diese haben Auskunft erteilt?

Das ist für mich ein riesiger Unterschied.

Zwischen dem Kunden und der Bank. Das steht im Kleingedruckten. :slight_smile:

Von Straftatbestand hat niemand etwas geschrieben, oder?

Ich schrieb „verklagen“. :thinking:

Die Chancen, dass Du den Artikel noch einmal findest, stehen wohl eher schlecht, oder?

Man könnte es natürlich selbst googeln, aber weil Du (ja, nur Du :heart: ) es bist:

Quelle: AGB - Deutsche Bank

Ich finde die Stelle dazu nicht.

Ah, Danke.

Jetzt wäre noch toll zu wissen, welche Bank es war und vor allem, wo diese Bank ihren Sitz hat. :thinking:

Absolut. Deshalb sagen wir hier im Forum ja auch: Rede mit Deiner Bank. Informiere sie darüber, dass Du in Krypto investiert hast und nun hohe Geldbeträge erwartet.

Dasselbe gilt für das FA: Ein Brief tut nicht weh und führt nicht zwangsläufig zur Hausdurchsuchung. :wink:

Anonymität und Privatsphäre hin oder her. Wir sind hier nicht im Wilden Westen. Behörden und auch die Bank sollte man informieren. Im eigenen Interesse.

Was @Martin92 geschrieben hat, passt dann ja auch zu Österreich, aber hier in Deutschland gibt’s das Bankgeheimnis (noch) und ich würde alle Hebel in Bewegung setzen, wenn meine Bank (proaktiv, ohne Verdachtsmomente etc.) Dritten gegenüber Auskunft geben würde.

1 „Gefällt mir“

Stimmt. Wenn es ein Gesetz o.ä. gibt á la „Banken sind verpflichtet, Geldeingänge ab XXX Euro den Behörden zu melden“, wären die Banken fein raus und mit dem Bankgeheimnis wäre es Essig. :frowning:

Eine recht ähnliche Vorgabe gibt’s ja schon bei der AML5D bzw. AML6D, bei der Exchanges, Broker etc. angewiesen sind, Transaktionen ab 10.000 Euro den Behörden (proaktiv) zu melden.

Oh, das wäre dann ggf. noch einmal eine kurze Recherche wert, denn wie ich durch meine letzte Recherche zum Bankgeheimnis erfahren habe, gibt’s für Schweizer Bankkonten andere Vorschriften. Da ist das Bankgeheimnis deutlich „aufgeweicht“.

Das könnte auch für Liechtenstein gelten. (Wegen Steuerparadies und so…)

Genau.

Wenn doch nur jeder Forums-Teilnehmer immer alle Texte hier lesen würde. :smiley:

Ein Dritter sind alle die, die nicht am Vertrag beteiligt sind. :thinking:

So ganz verstehe ich (4) nicht, denn wieso sollte meine Bank einer anderen Bank oder deren Kunden meine Daten geben dürfen, sollen, müssen oder wollen?

Arbeitslosengeld (alg1) ist im Gegensatz zu hartz4(alg2) eine Versicherungsleistung, für die man aus seinem Arbeitsverhältnis in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Das Vermögen interessiert bei alg1 niemandem. Alg1 wird nur 12 Monate gezahlt alg2 wird theoretisch unbegrenzt gezahlt. Für alg2 darf man nur ein gewisses schonvermögen besitzen.