Steuern sind ja auch nicht vom Dienstleister abhängig sondern gelten allgemein. Hättest Du in die FAQ geschaut hättest Du folgenden Part gefunden:
"Staking und Lending (also auch Dein Supercharger) sind steuerpflichtig (genau wie die Gewinne durch Verkauf/Tausch) und die Freigrenze beträgt bis zu 256 Euro im Jahr.
Auch hier gilt: Es ist eine Freigrenze und kein Freibetrag. Das bedeutet: Hast Du Gewinne von 257 Euro und mehr, musst Du den gesamten Betrag versteuern und nicht nur das, was über den 256 Euro liegt.
Nachdem das BMF im Juni 2021 einen Entwurf zur Krypto-Besteuerung veröffentlich hat, kann man’s auf zwei Punkte herunterbrechen:
- Die Versteuerung des REWARDS wird bei „Zufluss“ nach §22 Nr. 3 EStG fällig.
- Um den STAKE steuerfrei verkaufen zu können, ist die Spekulationsfrist von 10 Jahren einzuhalten.
Diese Auffassung haben die Steuerberater:innen auch schon vor dem Entwurf vertreten, so dass davon auszugehen ist, dass es so auch final umgesetzt wird.
Anmerkungen:
- Die Versteuerung nach §22 bedeutet: Die Steuer fällt an, sobald der „Zufluss“ erfolgt ist.
Im Klartext heißt das: Sobald der Reward in Deinen Besitz übergegangen ist (Wallet) und Du über ihn verfügen kannst, ist der Zufluss erfolgt."
Kurz und knapp.
Die Haltefrist der Coins im Supercharger verlängert sich auf 10 Jahre. Die Rewards musst Du beim Zufluss versteuern. (Also gut dokumentieren! Ein Tool wie Cointracking kann dabei helfen.)