Hab leider im Netz und auch hier keine Antwort gefunden…
Wenn der Handel mit Kryptowährungen als Veräußerungsgeschäft gesehen wird, müsste man doch auch die dabei angefallenen Werbungskosten gegenrechnen und anwenden dürfen?
Z.b. Kauf eines Ledgers, Kryptobücher, Kostenpflichtiger Newsletter usw…
Hat hier jd. schon solche Kosten abgesetzt, also gegen die Gewinne gerechnet?
Ich glaube, ich habe das in einem videokurs von dirk winkler gehört. Habs gecheckt: transaktionsgebühren, internetkosten, computer, Schreibtisch etc. sowohl bei pvg als auch bei gewerbe