Moin moin,
Ich plane mit dem Überschuss meiner 18kw pv Anlage etwas zu Mining zu betreiben. Da dieses Mining eine Gewinnabsicht hat, würde ich ein Gewerbe dafür anmelden. Jedoch stellt sich mir nun die Frage wann genau die Steuer entsteht?
Ich dachte mir die coins vom Pool direkt auf eine cold wallt zu legen und alle drei Monate auf Coinbase zu transferieren um diese dann zu verkaufen. Um die Anzahl an Transaktionen gering zu halten.
Nun meine Frage entsteht die Steuer in dem Moment wo die coins auf die cold wallet gehen oder erst wenn sie von der cold wallet zu Coinbase geschoben werden.
Vielleicht hat einer von euch eine passende Antwort für mich.
Danke im Voraus
Bei Zufluss. Also direkt zum Zeitpunkt an dem der Pool Dir Deinen Reward zukommen lässt. Diesen gegenwärtigen Wert musst Du versteuern.
Auch dann, wenn Du die Bitcoin hältst und sie in Folge bspw. weniger wert werden.
Ganz so einfach ist es nicht. Man könnte auch argumentieren, dass die Sats erst zufließen, wenn man sie in die eigene Wallet claimed.
Vor der Auszahlung lassen sich die Rewards nicht verwenden. Ich würde diese Argumentation versuchen, aber trotzdem alle Unterlagen aufheben. So kann man nachberechnen, wenn das FA der eigenen Argumentation nicht folgt.
Hast du keine Einspeisung bei einer so hohen Leistung? Dann müsste ja schon ein Gerwerbe vorhanden sein.
Die Pools, die ich kenne, geben diese Möglichkeit (claimen) lediglich beim Staking und entsprechenden PoS-Chains.
Bei Bitcoin hinterlegt man in der Regel eine Wallet und die Rewards werden automatisch an die hinterlegte Adresse gesendet. Insofern ist dann ein Zufluss schon ziemlich eindeutig wie ich finde.
So wie ich das BMF Schreiben dazu verstehe, müsstest du in dem Zeitpunkt in dem die Sats in deinen Bereich (Wallet / Konto) übergehen den Euro Gegenwert also Betriebseinnahmen erklären. Also wenn du jetzt etwas bekommst, musst du es nächstes Jahr in deine Steuererklärung 2024 schreiben und dann die Steuer bezahlen.
Wenn du die Sats in Euro verkaufst, musst du dann nochmal den Gewinn versteuern bzw Verlust erklären.
Kommt aber auf den Einzelfall drauf an, welche Art der Gewinnermittlung wählst du, wie läuft die „Auszahlung“ genau ab usw.
Außerdem gibt es noch wenig Rechtssprechungen zu dem Thema, kann also durchaus sein, dass nächstes Jahr andere Regeln gelten.
Bei PV -Anlagen mit einer Leistung ab 30 Kilowatt (bzw. ab 15 kWp pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern) ist eine Anmeldung beim lokalen Ordnungs- oder Gewerbeamt innerhalb von vier Wochen erforderlich.
Da ich in einem Einfamilienhaus wohne fällt das weg. Das wurde vor ein paar Jahren geändert.
Danke für die Antwort
Das ist meines Wissens nach nicht korrekt. Bitcoin ist ein Wirtschaftsgut so wie ein Kühlschrank. Versteuern musst Du Deine Bitcoin erst, wenn sie in Euro getauscht wurden. Erst dann entsteht der Umsatz wie beim Verkauf eines Kühlschranks eben.
Auch das ist meiner Erfahrung nach nicht korrekt. Es wird nur einmal Steuern bezahlt und zwar nach der Umwandlung in Euro. Bitcoin wird aus steuerlicher Sicht wie ein Wirtschaftsgut behandelt. Man bezahlt die Produktion (des Kühlschranks, der Bitcoin) und realisiert erst Umsatz beim Verkauf der Ware.
Bei meinen Pool hinterkege ich die Adresse, muss aber aktiv die Auszahlung beantragen. Dazu gibt es eine Mindestauszahlhöhe, unter der gar nichts passiert. Ein Automatismus ist optional wählbar.
Erhälst du einen Kühlschrank als Bezahlung, ist dieser natürlich beim Erhalt als Einkommen zu versteuern.
Cool, wusste ich nicht. Danke
Bitcoin sind keine Bezahlung, sondern das „Gut“, das Miner produzieren. Auch wenn Bitcoin für Bitcoiner Geld ist, sehen Steuerberater dies anders. Steuerberater (zumindest meiner) betrachten Bitcoin im Zusammenhang mit Mining als Wirtschaftsgut, also als eine Ware.
Ja, klar. Aber der Pool bezahlt dich in dieser Ware.
Bekommt der Klempner vom Bauern als Bezahlung Kartoffeln, muss er dieser auch bei Zufluss versteuern.
Sachleistungen sind kein Mittel, um Steuern zu umgehen…
Du hast mehr als vorher? > Einkommenssteuer
Bitcoin werden nicht vom Meiner hergestellt. Also ist Bitcoin meiner Meinung nach kein Zwischenprodukt, welches du selbst herstellst. Bitcoin ist „geldig“.
Ein weiteres Indiz ist, dass für Bitcoin keine Umsatzsteuer anfällt. Das ist bei einem Kühlschrank natürlich anders. Ich vermute, dein StB ist auf dem Holzweg. Aber ich bin kein Steuerberater und weiß es nicht.
vs.
Damit ist wohl alles gesagt, bis jemand mit einem anderen Steuerberater kommt. Ich habe nämlich den Eindruck, dass die Kollegen noch ganz schön schwimmen. Da meiner jedoch vorgibt, sich unternehmensübergreifend mit Kollegen zum Thema Bitcoin Mining abzustimmen, vertraue ich ihm erst einmal.
Spätestens beim Eingang auf deine Coldwallet. Theoretisch sogar schon wenn diese dir auf deine PoolWallet gutgeschrieben werden. Auszahlungen von den Pools gehen ja nicht immer sofort, sondern manchmal auch erst beim Erreichen gewisser Schwellen, daher meine Ergänzung.
Ich betreibe es folgendermaßen: Pool NiceHash, Coins sammeln für eine Woche oder wenn es mal wieder Rücksetzer beim BTC Preis gibt (weil dann geringere EUR Einnahmen zu versteuern sind), dann auf die HW (diesen EUR Gegenwert registriere ich als Einnahme) und direkt als Privatentnahme auf die private Adresse (BitBox02 mit mehreren Unterkonten ist dafür echt entspannt) warum auf die private? Weil ab dem Zeitpunkt die einjährige Haltefrist beginnt und ich somit den Wertzuwachs nicht auch noch versteuern muss, so wie es wäre, würden sie auf dem geschäftlichen Unterkonto sammeln. Wenn du es geschäftlich sammelst wird der Wertzuwachs der dann durch Verkauf realisiert wird ebenfalls als Einnahme gewertet. Das passiert übrigens auch, wenn du direkt von einer privaten Adresse an Coinbase sendest und verkaufst (innerhalb der Jahresfrist), sofern dein realisierter Gewinn pro Jahr die 1.000€ Freibetrag reist, allerdings existiert dieser Freibetrag als Unternehmen nicht, somit macht es immer Sinn erst von einer geschäftlichen Wallet auf eine private zu transferieren. Somit sauber getrennt, besser nachzuvollziehen und der Freibetrag kann im privaten Bereich genutzt werden.
P.S.: So wird meine Erklärung mit der nächsten EÜR aussehen und ich gehe davon aus, dass dieses Vorgehen so akzeptiert wird. Die Finanzämter sind echt überfordert mit der Thematik, ich musste bereits am Anfang erklären und genau beschreiben wie das alles abläuft, damit mich mein FA mit der Umsatzsteuer in Ruhe lässt. Das war deren erste Frage, wie ich diese denn abführen wolle.
Nach meiner genaueren Erklärung (telefonisch, danach auf Bitten des FA auch schriftlich) wurde es ganz still und ich bekam lediglich eine entsprechende Steuernummer mit der Info, dass ich nur eine EÜR machen bräuchte. Sprich keine UST Voranmeldung oder Vorauszahlungen oder Ähnliches zu machen wäre. Glaube, die Dame war froh mich erst wieder in 1,5 Jahren bearbeiten zu müssen.
Fazit: Ich kann dir noch nicht bestätigen dass es so funktioniert und selbst wenn, spielt jedes FA in teilen sein eigenes Orchester, vor allem dann, wenn noch nicht alles totreguliert wurde und nicht jeder Schritt beim Mining bis ins letzte Detail verstanden wurde.
Hoffe es hilft ein wenig. Wenn du nur die 18 kWp veredeln willst, dafür entsprechende Geräte beschaffst und diese nur mit Überschussstrom laufen lassen möchtest, wirst du vermutlich nicht in absehbarer Zeit einen Gewinn erzielen, frühestens nach 3 vollendeten Jahren, wenn die Geräte abgeschrieben sind und ob das FA sich solange geduldet kann ich auch nicht sagen. Alternativ würde es als Liebhaberei anerkannt werden und die Abschreibung etc. wäre hinfällig.
Bei Rückfragen oder weiteren Themen dazu gerne melden.
Das lässt mein Steuerberater nicht gelten, weil ich keinen Euro Fluss auf einem Bankkonto nachweisen kann.
Der Vorteil ist, dass die PV Anlage gleich mit abgeschrieben werden kann. Schließlich zählt sie zu den Produktionsmitteln für das Mining.
Ja, das ist so…
Als Basis für die Besteuerung gilt der Gegenwert in Euro bei Zufluss des Coins oder Tokens.
unterliegen die Gewinne dem Steuersatz […] bei Zufluss
Krypto Mining Steuer in DE - Anleitung mit Beispielen 2024.
Aber auch:
Umstritten ist noch, wann der Zufluss zu versteuern ist.
a) Bei Erhalt der Coins
b) Bei Verkauf der Coins
Muss wohl erst einer klagen. Bis dahin einfach das nutzen, womit man besser kommt.
Achtung: das gilt nur für Österreich.
Edit: Wer Verbindungen herstellen kann… Für Deutschland stand darüber.
Wenn das die Bedingung wäre, hätte ich 0 Einnahmen. Meine Rechnung zahle ich in USDT (bald vermutlich in USDC, warum ist ja bekannt ) und den Rest sende ich zum Hodl an ein anderes Unterkonto. Ich habe beim Auszahlen an die HW einen EUR Gegenwert (nachweisbar) beim Bezahlen mit USDT ebenfalls und bei der Privatentnahme an das private Unterkonto ebenfalls. Ich habe kein Firmenkonto (oldschool bei ner Bank) wofür auch kann diesbezüglich schon rein Kryptobasiert agieren.
Darüber musste ich nie nachdenken, weil meine Anlage sowieso >30 kWp war (bewusst wg. der Abschreibung etc.) Cooler Anhaltspunkt und Tipp für kleinere Anlagen um diese trotzdem abschreiben zu können. Frage hierzu, das würde auch bedeuten, dass man für die Einspeisung wieder UST abführen müsste und der Netzbetreiber diese mit überweisen muss, gibt es dazu Erfahrungen? Diese Diskussion stelle ich mir auch interessant vor mit Netzbetreiber und Finanzamt.
Anbei der Unterpunkt aus dem Schreiben des BMF:
Für den oben erläuterten Fall und den dazugehörigen Fragen wäre erst bei Verkauf über Coinbase der „Zufluss“ steuerwirksam entstanden. Zum Glück geht meine Methode auch, werde diese wahrscheinlich nur wieder genauer erklären müssen beim FA, weil kein Eurofluss entsteht.
Eben nicht. Da steht doch, der Zugang der Einheiten führt zu Betriebseinnahmen.
Kann es sein, dass du bilanzierst? Wenn dein Steuerberater von einer §4(3) Rechnung ausgeht, die die meisten kleinere miner wählen werden, machen die Aussagen deines Steuerberaters m.E. wenig Sinn.