Walletbezogene Betrachtung beim Verkauf

Hallo,

es gab schon viele Fragen zum Thema Steuern hier, aber einige Details sind mir noch nicht ganz klar, wie ich die Abrechnung korrekt mache. Daher hoffe ich auf eure Hilfe:

so wie ich das verstanden habe, sollte man FIFO nicht über alle Bestände anwenden wenn möglich, sondern pro Börse / Wallet. Bei der Walletbetrachtung ist mir nicht klar, ob ich z.B. einen Ledger als Ganzes für sich betrachte oder jede Adresse einzeln.

Um es anschaulicher zu machen folgende (fiktive) Szenarien, Käufe / Verkäufe und Preise sind frei erfunden:

  • 1.1.2023: Kauf eines Bitcoins bei Börse A für 20.000€
  • 1.1.2023: Transfer des eben gekauften Bitcoins zu einem Ledger auf die Adresse a1
  • 1.2.2023: Kauf eines Bitcoins bei Börse A für 20.000€
  • 1.2.2023: Transfer des eben gekauften Bitcoins zu einem Ledger auf die Adresse a2
  • 1.3.2023: Kauf eines Bitcoins bei Börse B für 20.000€

Szenario 1

  • 15.1.2024: Transfer eines Bitcoins vom Ledger von Adresse a2 zu Börse A und Verkauf für 30.000€

Frage / mögliche Betrachtungsweisen

  1. nicht steuerfrei, da zwar der Bestand auf der Adresse a1 vor über einem Jahr gekauft wurde, aber speziell der Bestand auf Adresse a2 noch nicht vor über einem Jahr gekauft wurde. Ich wende FIFO auf jede Adresse an (in diesem Fall gibt es nur eine Transaktion auf die Adresse a1) und nicht auf den Ledger insgesamt.

  2. steuerfrei, da ich den Ledger als Ganzes betrachte und auf Adresse a1 schon länger als ein Jahr ein Bitcoin liegt und ich bei FIFO den ersten Bitcoin des Ledgers betrachte. Die genauen Transfers auf die einzelnen Adressen spielen keine Rolle.

Szenario 2

  • 15.1.2024: Transfer eines Bitcoins vom Ledger von Adresse a2 zu Börse B und Verkauf für 30.000€

Frage / mögliche Betrachtungsweisen

  1. nicht steuerfrei, da der erste Kauf auf Börse B noch nicht ein Jahr zurückliegt. Man könnte bei FIFO der Ansicht sein, dass zuerst der Bitcoin vom 1.3.2023 verkauft werden muss, da dieser auf dieser Börse zuerst vorhanden war. Der transferierte Bitcoin (auf diese Börse, nicht insgesamt betrachtet) kam erst später dazu. Wenn ich allerdings den Bestand vom 1.3.2023 kurz vorher noch auf eine Wallet o.ä. transferiere, dann müsste der Verkauf wieder steuerfrei sein.

  2. steuerfrei, da der Kauf des zur Börse B transferierten Bitcoins über ein Jahr zurückliegt. Man betrachtet nicht die Börse geschlossen für sich. Der Kaufzeitpunkt des hierhin transferierten und auf Börse A gekauften Bitcoins wird mitgenommen und bei FIFO berücksichtigt.

Mir geht es darum, ob ich genau zu jedem Kauf und Bestand wissen muss, auf welcher Adresse was liegt und das bei FIFO berücksichtigen muss oder ob man sagen kann, dass es innerhalb einer Hardware Wallet keine Rolle spielt, mit welcher Adresse was gemacht wurde. Mich interessiert auch, ob Börsen geschlossen für sich betrachtet werden oder ob man bei transferierten Bitcoin auch die jeweiligen Kaufzeitpunkte mitnimmt zu den jeweiligen anderen Börsen.

Welche Varianten für die beiden Szenarien haltet ihr für die richtigen bei der Steuererklärung?

Meine Sicht:

Szenario 1: für mich erscheint Variante 1 als „sinnvoller“, da ich im Zweifel bei Rückfragen des Finanzamts den genauen Transfer von Börse zur Adresse einfacher nachweisen könnte als bei Variante 2. Wobei man bei Variante 1 viel Dokumentationsaufwand hat. Mir ist auch nicht ganz klar, wie man im Zweifel nachweist, dass Adressen zur gleichen Wallet gehören.

Szenario 2: ich tendiere hier zur Variante 2, da ich den Kaufzeitpunkt des transferierten Bestands mitnehme und der transferierte Bitcoin älter ist als der Bitcoin, der bereits auf der Börse liegt.

Was meint ihr?

Das beste wird es sein du überträgst deine Käufe auf CoinTracking dann erhältst Du eine genaue Steuerübersicht.

Aber im Grunde ist es egal auf welcher Börse die Conis liegen, das einzig ausschlaggebende für die Steuer ist das Du nachweisen musst das deine verkaufte Anzahl länger als ein Jahr in deinem Besitz war.

So einfach ist es eben nicht.

Denn im Gesamtbestand können BTC aus der Haltefrist sein, während sie bei einer Börse noch innerhalb der Haltefrist liegen.

Macht man eine Walletbetrachtung, so kann man dies umgehen, indem man einmal aufs Wallet überweist. Dann hat man gewissermaßen ein einziges Depot.

Hält man allerdings Bestände auf Kraken und BSDEX, dann gilt FIFO für die jeweiligen Bestände getrennt.

Man muss hier also schon etwas vorsichtig sein.

CoinTracking nimmt (meines Wissens) all Deine Bestände zusammen. Das könnte Dir ein FA ggfs. ankreiden.

Standardmäßig ja. Aber in den Einstellungen kann man auch eine Depottrennung aktivieren. Soweit ich weiß, werden dabei nur Börsen/Broker getrennt, keine Wallets.

Ich kann mir auch nicht vorstellen wie eine Wallettrennung sinnvoll sein sollte? Schließlich findet der Kauf/Verkauf ja auf einer Börse oder einem Broker statt.

Wähle in der Short/Long-Übersicht von CT im Dropdown-Feld die „depotbezogene Betrachtung“ und schon bekommst du die Bestände je Wallet/Depot getrennt gelistet nach steuerfrei (>1 Jahr Haltefrist) bzw. die innerhalb Jahresfrist steuerpflichtigen.

Würde bei CT den Begriff Wallet/Depot als Synonyme sehen. Ein Wallet/Depot kann eine Börse mit dortiger Wallet sein oder eine eigene Wallet. (Achtung, falls mehrere Wallets bei einer Börse existieren, dann würde ich die auch in CT so anlegen!). Bei aller Unschärfe in der Definition. Ich selbst handhabe alles mit gleichem XPub als eine Wallet, also alle Empfangsadressen, die zu einem XPub gehören sind bei mir eine Wallet. Aus dieser Definition heraus sind keine verschiedenen Wallets etwa unterschiedliche Adressformate bei BTC, auch wenn sie etwa in Ledger Live als unterschiedliche Accounts angelegt werden (Legacy vs Segwit vs Native Segwit).

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Nicht zwingend. Kaufst du etwas für Bitcoin, verkaufst du die Coins direkt aus der Wallet.

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… über einen Drittservice eines Brokers.

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ich finde doch. Es ist egal wo die Coins liegen, wenn ich nur die übertrage bei denen das Datum Einzahlung aufs Wallet und Auszahlung über 12 Monate liegen.

Du solltest nicht von Dir auf andere schließen.

Es gibt im Space noch immer Menschen, die (Teile ihrer) Coins auf (verschiedenen) Brokern und Börsen lassen.

Hier gilt die Depottrennung und ich kann mich nicht an meinem Gesamtbestand orientieren, sondern muss Depots getrennt behandeln. :slight_smile:

was aber nicht bedeutet das diese dann

Betonung liegt auf verkaufte Anzahl und länger als ein Jahr

Ja, Du kannst aber nach FIFO (über alle Bestände betrachtet) vermeindlich steuerfreie Coins haben, die es eben aufgrund der Depottrennung nicht sind.

Der Teufel liegt im Detail.

Die Suche zu „Depottrennung“ fördert mehr zu Tage - bitte lies das mal durch. Dreh und Angelpunkt ist eben dass du mit „FIFO walletbezogen“ und nicht „global über alle deine Wallets FIFO“ safe unterwegs bist.

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Das Detail habe ich noch nicht verstanden?

ich habe eine Liste von Transaktionen in meinem Wallet die von den verschiedensten Börsen kamen. Jetzt sortiere ich diese Eingänge nach Datum und gebe nur die Transaktionen aus, die länger als 12 Monate auf dem Wallet sind was ja auch zusätzlich Bedeutet das der ursprüngliche Kauf noch länger her ist.

Wie kann bei so einer Vorgehensweise die Depottrennung zum Problem werden?

Da wird nichts zum Problem, weil Du(!) nur eine Wallet nutzt.

Folglich hast Du nichts mit Depottrennung am Hut.

Du gehst also davon aus das die verschiedenen Wallets bei denen man sich immer identisch verhält doch zu einem Problem werden können ?
Entschuldige das ich das nicht nachvollziehen kann.

Wenn Jemand eine Transaktion aus dem Wallet A und dem Wallet B macht dann kann er doch wohl auf das alter der zu versendenden Coins achten oder?

Bitte lies einfach die durch @FrankE verlinkten Threads durch.

Übrigens: Wallets ≠ Depots.

Und klar kann man auf das Alter achten, aber that’s the point. Es muss plötzlich auf das Alter der einzelnen Bestände geachtet werden und es darf nicht mehr wie früher über den Gesamtbestand FIFO betrieben werden.

(Was imho bei fungiblen Assets der Fall sein sollte.)

Welcher Service eines Brokers? Ich verstehe nicht, wo du zwingend einen Broker brauchen solltest.

„Hey, dein Hut gefällt mir!“
„Danke, willst du ihn kaufen? Für 30.000 Sats ist es deiner.“
„Ja klar, gib mir deine Adresse…“

Dieses Szenario funktioniert ganz normal mit zwei Wallets. Der Hutkäufer verkauft Bitcoin für einen Hut. Der Verkäufer des Huts kauft Bitcoin. Ganz einfach.

:100: Nur dass dieses Privileg Staaten in der Regel lediglich Ihrer Heimatwährung zukommen lassen. So setzt man Quasistandards:

  • mache es bequem: setze auf Opt-Out, statt auf Opt-In
  • sorge dass alle Alternativen mit rechtlichen Risiken im Kopf verankert werden
  • begünstige deinen Standard steuerlich

Meiner Meinung nach sind Bitcoin fungibel. Das bedeutet, es ist egal welche UTXO (Also Adresse A oder B) du verwendest.

Du solltest allerdings erst einmal alles von deiner Börse zu eigenen Adressen runter ziehen, da es sonst sein kann dass die Börse als einzelne Wallet und deine eigene Wallet auch als einzelne betrachtet wird.

Wenn du alles auf deinen eigenen Wallets hast, kannst du nach einem Jahr einfach einen BTC wieder zur Börse transferieren und steuerfrei verkaufen.

Dies ist zumindest das, was ich bislang so dachte. Bin natürlich auch kein Profi und verkaufe auch nicht, sondern kaufe immer nur.

Es ist einfach mal wieder scheiße kompliziert und die Gesetzgebung läßt einem wieder im Stich.
Wenn mans ganz genau nimmt ist jede einzelne Adresse eines UTXOs doch eine separate Wallet, da die Coins nachvollziehbar getrennt von anderen Coins in einem eigenen Verwaltungsbereich liegen.
Allerdings kann man alle Coins in einem UTXO komplett zusammen verwalten, was auch einen Verwaltungsbereich darstellt.

Was wir doch alle machen ist eine persönliche Interpretation dieses Wallet-Themas, die dann aber auch durch ein FA zerpflückt werden kann.
Im Endeffekt wirds wieder zu Auseinandersetzungen und zu Gerichtsentscheidungen kommen die mehr Klarheit bringen. Das dauert aber wohl noch ne Weile.

Ich habe von Anfang an Depottrennung gewählt/gelebt/dokumentiert. Allerdings nicht bis in die Adressenebene, nur bis UTXO Ebene.
Aber die einzelnen Adressen im Kommentarfeld dokumentiert.
Bisher gabs keine Beanstandungen.