Walletbezogene Betrachtung beim Verkauf

Eigentlich nicht.

Es wird in Depots (Börsen und Broker + custodial wallets), sowie Wallets (self-hosted und non-custodial) unterschieden.

Aus dem BMF-Schreiben geht hervor, dass unter einer Wallet eine Anwendung „zum Erzeugen, Verwalten und Speichern privater und öffentlicher Schlüssel“ verstanden wird und für „das Empfangen, Halten und Transferieren von Einheiten einer virtuellen Währung“ notwendig ist.

In diesem Kontext ist also auch folgende Passage zu lesen:

„Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode [Anmerkung: Gemeint ist FIFO etc.] ist bis zur vollständigen
Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger
Token in dieser Wallet beizubehalten.“

Das heißt man kann pro Wallet (und Depot) die steuerliche Behandlung wählen. Beim Depot ist Kauf-/Verkaufszeitpunkt relevant bzw. bei Wallets „Anschaffungs- und ein Veräußerungsvorgang“ und „dies umfasst insbesondere die im Zusammenhang mit der Blockerstellung (vgl. Randnummer 42) […] erlangten Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token.“

Es wird explizit eine walletbezogene Betrachtung erklärt, sodass es wenig plausibel erscheint, dass eine UTXO-Betrachtung erfolgen muss. Andernfalls müsste es keine Erklärung wie diese geben: „Aus Vereinfachungsgründen kann für die Zwecke der Wertermittlung unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Token zuerst veräußert wurden (First in First out, FiFo)“. Denn das hätte sich ja quasi erledigt, wenn ich ohnehin jede UTXO einzeln betrachten müsste.

Adressebene wäre ja UTXO-Ebene, sofern Du für jede Transaktion stets neue Adressen verwendet hast.

Ich glaube, dass Du damit mehr zufriedenstellend unterwegs bist. Walletbezogen bedeutet für mich Geldbörsen-bezogen. Also egal, in welches Abteil (Adresse) Du einen Schein (UTXO) legst, am Ende wird pro Geldbörse (xpub) geschaut. Und dann eben FIFO, oder welche Methode man auch immer wählt.

Was soll das FA denn zerpflücken? Die schauen auf die Datumseinträge beim Eingang und Ausgang.

Alles was beachtet werden sollte, ist das man immer das Kaufdatum der Coins nachweisen kann und nicht das Datum was wann irgendwann wohin zusammengefasst oder einzeln Versendet hat.

Und trotzdem ist es immer nur eine Interpretation jedes Einzelnen des Themas/des Gelesenen ( im BMF-Schreiben und in Abhandlungen ) .

„cryptobonny“,
na. ich glaube so einfach ist es dann doch nicht.
Schon, wenn man nur hodl`t und nur nach über einem Jahr verkauft.
Lange aber nicht wenn man tradet, zwischendurch kauft/verkauft, transferiert, teiltransferiert, Teilverkäufe tätigt ect.
Da kommts dann nicht nur auf Kauf/Verkaufsdatum an, sondern auch genau welche Anteile wann wo welchen Status haben.
Und da spielt dann wieder die Interpretation mit rein. Was ist genau eine Wallet ( Adresse, UTXO, xPup ).
Schwör euch, irgendwann sieht ein FA es anders und man wird es gerichtlich klären

und genau das mache ich ausschließlich.

Deshalb halte ich ja so wenig von diesen Aktionen zumal viele den Steueraspekt bei der „trader“ Tätigkeit oft vernachlässigen, was so manchen Trade im Nachgang nochmal um25% schmälert.

Ich kann allerdings nachvollziehen das in Zeiten wo der BTC Kurs um die 60k liegt der eine oder andere nur beim Tragen die Chance sieht an einen höheren Posten zu kommen.
Ich hatte da vielleicht leichter als bei mir der BTC noch im 3stelligen Bereich lag. Aber schon damals waren die Leute beim zocken, an Stelle einfach nur zu Hodln es ist so einfach.

Hätte man eine adressbezogene, oder utox-bezogene Betrachtung gefordert, dann hätte man dies sicher auch so formuliert. :slight_smile:

So kann also wallet- und xpub-bezogen synonym verwendet werden.

Wie manche schon gesagt haben, so einfach ist das eventuell nicht. Bzw. Kommt es eben schon extrem darauf an ob man jetzt Depotübergreifen guckt oder Walletbezogen.

Wenn ich am 1.1.23 1 BTC kaufe und auf Adresse A lege und am 1.2.23 1 BTC kaufe und auf Adresse B lege, und ich am 20.1.24 den BTC von Adresse B verkaufe, dann ist es ein unterschied welche Betrachtung ich nehme.

Du guckst anscheinend einfach „Eingang bei Adresse B am 1.2.24 und Ausgang am 20.1.24, also steuerpflichtig.“
Depotübergreifend hast du jetzt aber den BTC vom 1.1.23 verkauft und damit steuerfrei.

Denke ich nämlich auch.
Denn was ist eine wallet? Es wurde mal der xPub genannt, aber sieht das Finanzamt das ähnlich? Wieso nicht jede einzelne Adresse? Oder jede UTXO? Auch innerhalb einer Adresse könnte ich jede UTXO getrennt betrachten? Oder vielleicht alle Adresse welche ich selbst verwalte zusammen? Keine Ahnung ob das FA das genauso interpretiert wie ich.

Kompliziert war es damals als die 10 Jahres First beim lending noch im Spiel waren. Da hätte es sein können, dass man durch depotübergreifendes FIFO einen vermeintlich steuerfreien Bitcoin verkauft, aber laut FIFO den verkauft hat der jetzt gerade noch im lending liegt und man plötzlich 10 Jahre hätte warten müssen. Und was gilt dann für den Lending coin? Gilt da dann nur 1 Jahr bei Verkauf, weil man ja einen 1 Jahr Steuer coin verkauft hat?:sweat_smile: Gut, dass das von Tisch ist!

Ich mache es übrigens so:
Ich nutze den depot bezogenen Ansatz, gucke aber innerhalb eines Depots „trotzdem“ ob eine UTXO schon älter als ein Jahr ist bevor ich ihn zur Börse schicke. Wenn CoinTracking sagt, dass ich laut FIFO ein Jahr habe UND die verkaufte UTXO auch ein Jahr alt ist, könnte ich im Zweifel sagen „Huch, ihr berechnet das anders? Aber egal, es ist trotzdem steuerfrei“

Ist aber natürlich keine Expertenmeinung, sondern nur mein Vorgehen.

Kennt einer den neuen Entwurf aus 2024?
Konnte nur einen Hinweis finden aber nicht den Entwurf.

„BR Robin“
Ja, meine ich auch. Egal wo man welche Coins in welchem Konstrukt liegen hat.
Man kann das Thema ja total vernachlässigen, wenn man nur „long“ verkauft.
Käufe/Verkäufe dokumentieren und gut.

Sag ich doch, alles mit CoinTracking aufzeichnen, und man hat niemals Probleme.

Ich hab mir nochmal das BMF Schreiben aus 2022 angetan.

Ich interpretiere heraus, das pro Wallet sondiert wird.
siehe ab Reihe 16
( „Wallet hat privaten Schlüssel“, also pro Seed ! und nicht pro Adresse oder Konto).
Entsprechend würden alle Coins im Wallet, ( also die nicht auf Börsen bleiben) egal wie sie im Wallet dann Adressen oder Konten zugeordnet sind, in ihrer Gesamtheit z.b. FIFO unterliegen.

Entgegen steht folgende Passage:
Darüber hinaus kann eine Wallet durch einen Ausdruck auf Papier (Paper Wallet) erzeugt werden.
siehe Reihe 19
Hierbei wird eine einzelne Adresse als Wallet gewertet.

Es gilt eine walletbezogene Betrachtung
siehe Reihe 62

Was ist nun ein Wallet ? Wie weit kann man es runterbrechen ?
Für mich bleibt es weiterhin interpretierbar.

Transfers sollten keine Rolle spielen (man nimmt das Kaufdatum der transferierten Bestände mit), Käufe / Verkäufe hingegen schon, oder wie seht ihr das?

Ja stimmt. Du musst nur den Überblick nach dem FIFO-Prinzip je Wallet behalten :slight_smile: und hier hilft eben eine systematische Erfassung ungemein.

Mein Beitrag behandelte die Thematik davor.
Sprich, wenn man nur „long“ handelt erübrigen sich weitere Fragen zur Walletinterpretation.
Wenn auch „short“ gehandelt wird wird man um eine detailierte Dokumentation und eine Interpretation des Walletbegriffes nicht rum kommen.

Davon ab, hast du natürlich recht.
So kann man es auch aus dem BMF Schreiben erlesen.