das MUSS reichen, weil längst nicht alle Coin Dealer entsprechende Steuerdokumente zur Verfügung stellen. Falls aber Deine Freundin die Coins an einer KYC Börse gekauft hat und dort einen eigenes Einzahlungskonto besitzt, könnte es sein, dass die Börse den Kauf gemeldet hat. Insofern stellt euch auf Nachfragen ein.
Der KAUF ist jedoch nicht steuerpflichtig und du/ihr müsst den deswegen auch nicht angeben. Erst ein Gewinn(!) löst die Erklärungspflicht aus (Sofern über der Freigrenze). Siehe auch Steuer-FAQ.