Vielen Dank für die antworten

Ich danke euch für die antworten

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das MUSS reichen, weil längst nicht alle Coin Dealer entsprechende Steuerdokumente zur Verfügung stellen. Falls aber Deine Freundin die Coins an einer KYC Börse gekauft hat und dort einen eigenes Einzahlungskonto besitzt, könnte es sein, dass die Börse den Kauf gemeldet hat. Insofern stellt euch auf Nachfragen ein.

Der KAUF ist jedoch nicht steuerpflichtig und du/ihr müsst den deswegen auch nicht angeben. Erst ein Gewinn(!) löst die Erklärungspflicht aus (Sofern über der Freigrenze). Siehe auch Steuer-FAQ.

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Danke für seine antwort

Warum sie die Coins kauft (bei der Exchange) und nun Du diese Coins hast. :slight_smile:

Ist nicht verboten, denn sie darf Dir ja ihre Coins verkaufen/schenken. Was sie nicht machen dürfte, wäre in Deinem Namen zu kaufen. Also ihr solltet das schon als Privatverkauf deklarieren und nicht sagen „Ich habe ihr xxx Euro gegeben, damit sie für mich Coins kauft.

[quote=„GermanCryptoGuy, post:4, topic:18528“]
Was sie nicht machen dürfte, wäre in Deinem Namen zu kaufen. Also ihr solltet das schon als Privatverkauf deklarieren und nicht sagen „*Ich habe ihr xxx Euro gegeben, damit sie für mich

Danke für deine amtwort

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Der Privatkauf hat keine steuerlichen Folgen.
Hier geht es ja um den Privatkauf deiner Freundin.

Sie darf offiziell(!) natürlich nicht in Deinem Namen kaufen. Es hindert sie allerdings niemand daran Coins privat zu kaufen und Dir zu schenken.

Darauf wollte CGC hinaus.

Danke für die antworten

Das würde ich so nicht sagen. Es geht nicht nur um einen Kauf, sondern auch um einen Übertrag in welcher Form auch immer. Die passende Erklärung darf sich der TO zurechtlegen.

Der Kauf war im Okt./Nov. 2020.
Der Übertrag an die Wallet einer anderen Person im Jan. 2021.
M.E. würden bei einem angenommenen Verkauf zu diesem Zeitpunkt Steuern bei der Freundin anfallen - da nicht außerhalb der einjährigen Haltefrist. Zudem würde die Haltefrisat neu beginnen zu laufen.
Bei einer angenommenen Schenkung zu diesem Zeitpunkt würden wie vom TO bereits erwähnt Schenkungssteuern bei ihm anfallen. Die Haltefrist wird meines Wissens an den beschenkten übertragen - in dem Fall hätte er also einen Vorteil falls ein Verkauf angedacht ist.

Ohne Gewähr da ich kein Steuerberater bin.

@BTCommander

Hier ist von Tausch keine Rede und nur darauf bezieht sich meine Antwort.

Richtig, nach dem Kauf kam es zu einem Übertrag, also einer Schenkung und diese ist je nach Betrag steuerlich relevant.

Wem ist der Ledger zugeordnet? Wurden von einer Börse bereits Coins an den Ledger geschickt? Falls nicht könnte man diesen Ledger als ihren betrachten und sie könnte eine weitere Transaktion unter der Grenze an Dich veranlassen.

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Danke für die a Antwort

Ganz genau. :slight_smile:

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