Was ist wenn ich alles belegen kann. Aber die Dokumentation so umfangreich ist, dass die Börsen einfach ablehnen, weil es für sie nicht wirtschaftlich ist? Ich zahle ja Kraken nicht, dass sie prüfen, also warum sollten sie meine Unterlagen überhaupt prüfen? Soweit ich weiß besteht keine Pflicht dass eine Börse überhaupt die Unterlagen, die ich erstellt habe, prüft?
Und was ist wenn ich alles belegt habe, aber die Börse meint, dass es nicht OK ist? Besteht ein recht auf Nachbesserung oder ist der nächste Schritt der juristische Weg?
Danke.
Die Börse würde dich einfach ablehnen. Du hast kein Recht darauf, dass sie Geschäft mit dir macht.
@btcjunkie Kurz gesagt: meistens nicht automatisch, aber ausschließen kann man es nicht.
Jede Börse muss ihre Geldwäscheprüfung selbst verantworten. B kann sich also nicht einfach auf die Prüfung von A berufen und sieht deren Ergebnis auch gar nicht. Was B aber sieht: Durch die Travel Rule kommt der Transfer mit deinen Daten von einer regulierten Börse, auf dein eigenes Konto. Das gilt als deutlich weniger riskant als eine Einzahlung aus einer privaten Wallet, und in der Praxis wird da oft gar nichts nachgefragt.
Mit dem Sammelkonto hast du recht, on-chain sieht B vor allem “kommt von Börse A”.
Fragen kann B trotzdem, vor allem bei größeren Beträgen, wenn du deren eigene Limits überschreitest oder spätestens bei der Euro-Auszahlung. Deshalb würde ich alles aufheben, was du bei A eingereicht hast, plus die Bestätigung, dass die Prüfung durch war. Dann hast du es sofort parat, falls B doch fragt.
@einbaumhatzweige Gute Fragen, und ehrlich gesagt der Kern des ganzen Themas. Vorweg: Ich bin keine Anwältin, das ist meine Einschätzung aus der Praxis.
Verpflichtet ist die Börse eigentlich andersrum: Wenn sie die Herkunft nicht klären kann, darf sie die Transaktion nicht durchführen (§ 10 Abs. 9 GwG). Eine Pflicht, sich durch 200 Seiten zu arbeiten, gibt es aber nicht. Und einen Anspruch darauf, als Kunde angenommen zu werden, hat man bei einer Börse grundsätzlich auch nicht.
Ein Recht auf Nachbesserung gibt es formal nicht, praktisch kann man aber fast immer nachfragen und nachreichen. Oft bekommt man allerdings keine Begründung, teilweise dürfen sie gar keine geben. Der Rechtsweg ist dann wirklich der letzte Schritt und kostet Zeit und Nerven.
Deshalb würde ich den Fokus genau auf deinen ersten Punkt legen: Es geht weniger darum, ob alles belegt ist, sondern ob ein Prüfer es in 15 Minuten nachvollziehen kann. Also vorne eine kurze Zusammenfassung (woher kam das Geld, welche Wege, wo liegt es jetzt), dann die Kette, und die Belege nur als Anhang, sauber referenziert. Ein dicker Ordner ohne roten Faden wird eher abgelehnt als eine knappe, schlüssige Darstellung mit weniger Seiten.
Und wenn es geht: vorher anrufen statt nur Tickets schreiben. Hier im Forum haben einige berichtet, dass ein kurzes Telefonat mit der Compliance viel mehr bewirkt hat.