STRC Besteuerung für deutsche Anleger (ROC-Klassifizierung bzw. Behandlung)

Hallo zusammen,

ich bin dabei, einen größeren Teil eines Immobilien-Erlöses in die STRC-Vorzugsaktie von Strategy zu investieren. Dafür habe ich mich intensiv mit der Steuerbehandlung in Deutschland auseinandergesetzt und bin auf ein ungelöstes Problem gestoßen – vielleicht habt ihr bereits Erfahrungen damit gemacht.

Ausgangssituation:

Strategy Inc. hat am 02.02.2026 offiziell bestätigt, dass 100% der STRC-Ausschüttungen im Jahr 2025 (und voraussichtlich die nächsten 10 Jahre) als US-Tax Return of Capital (Form 8937) klassifiziert sind – nicht als Dividenden.

Das bedeutet aus US-Sicht:

  • Keine Quellensteuer auf die monatlichen Ausschüttungen
  • ROC reduziert meine Kostenbasis, nicht die Steuerquote
  • Besteuerung wird auf den Verkaufszeitpunkt verschoben

Das Problem – und meine Frage:

Während die US-Klassifizierung klar ist, bin ich unsicher, wie deutsche Finanzbehörden das behandeln. Konkret:

  1. Wird die ROC-Klassifizierung vom deutschen FA anerkannt? Oder sagt das Finanzamt: „Das ist eine Dividende, wir kümmern uns nicht um die US-Klassifizierung“?
  2. Wenn ROC anerkannt wird: Reduziert es meine Kostenbasis (= steuerfrei monatlich), bis diese aufgezehrt ist?
  3. Wenn ROC nicht anerkannt wird: Zahle ich sofort Abgeltungsteuer (26,375%) auf jede monatliche Ausschüttung?

Das Dilemma:

Es gibt dazu kaum etablierte Rechtsprechung in Deutschland. STRC ist ein sehr neues Produkt (IPO September 2025), und weder die Bundesfinanzbehörden noch einzelne Finanzämter haben dazu öffentlich Stellung genommen.

Ich habe bereits mit 3 Steuerberatungskanzleien Kontakt aufgenommen (u.a. mit Schwerpunkt internationales Steuerrecht). Ihre ersten Reaktionen waren gemischt: Einige sagen „das sollte wie US-REITs funktionieren“, andere zucken mit den Schultern und sagen „das ist ein echter Grenzbereich“.

Meine Frage an euch:

  • Hat jemand von euch bereits mit einem Steuerberater über STRC und ROC-Behandlung gesprochen?
  • Welche Erfahrungen oder Aussagen habt ihr bekommen?
  • Gibt es Präzedenzfälle mit ähnlichen US-Produkten (US-REITs, MLPs), die helfen könnten?
  • Interessiert sich jemand für eine kollektive Klärung mit einer Verbindlichen Auskunft beim Finanzamt (kostet, aber schafft Rechtssicherheit)?

Ich freue mich über jede Erfahrung – nicht ob STRC eine gute oder schlechte Anlage ist, sondern wie ihr die Steuerseite löst.

Besten Dank und schöne Grüße

Du musst auch bei Return of Capital die Kapitalertragssteuer bezahlen. Jedenfalls ist das bei mir der Fall. Und hier gibt es eine Erklärung von einer anderen Bank dazu (hoffe der Link funktioniert)

Return of Capital ist ein US-Amerikanisches Konstrukt, das der deutsche Fiskus nicht kennt, da sinds Dividenden, egal, aus welchem Topf das Geld kommt.

Kapitalrückzahlungen im dt Steuerrecht gib es, wenn du bei einer Beteiligung an einer Gesellschaft Nachschuss eingebracht hast und dieses (in ferner Zukunft) wieder zurück bezahlt wird

@beta @will0901: Danke euch für die schnellen Antworten. Damit habe ich nicht gerechnet!

@beta: Die Scalable Antwort ist super hilfreich! Aber der Link zur anderen Bank Erklärung funktioniert leider nicht (wohl interner Link). Könntest du die Antwort eventuell hier reinkopieren oder als Screenshot posten? Würde helfen zu sehen, ob andere Broker wie IBKR das anders handhaben. Scalable führt ja automatisch Steuern ab, IBKR nicht.

@will0901: Woher kommt deine Info, Steuerberater, Recherche, oder Erfahrung? Die Frage ist nur: Warum können echte Kapitalrückzahlungen (z.B. Nachschuss Rückgabe) steuerfrei sein, aber STRC ROC nicht? Macht für uns einen großen Unterschied, wenn monatlich 26,375% Steuern fällig sind (statt erst ab Jahr 10), ändert sich die ganze Rechnung.

Sorry, vielleicht ein wenig unklar ausgedrückt. Meine Bank (Consorsbank) macht das genauso. Also auf der Abrechnung steht Return of Capital aber trotzdem muss ich Kapitalertragssteuer bezahlen.

Extra nachgefragt hab ich bei meiner Bank nicht, da ich die Erklärung der Scalable hier gefunden hatte.

Sie können. Aber nur wenn es einen entsprechenden Feststellungsbescheid nach §27 Abs. 8 KStG gibt. Den müsste Strategy beim Bundeszantralamt für Steuern beantragen. Wenn sie das nicht oder nicht erfolgreich machen, dann fällt beim Anleger die Steuer an.

Hab gerade mal die KI gefragt und die sagt quasi das gleiche. Liegt wohl auch daran, dass es sich um eine US Aktie und nichts aus der EU handelt.

Das Strategy das beantragt, halte ich für sehr unwahrscheinlich…

Echte Kapitalrückzahlungen sind daher steuerfrei, weil es nur „geliehenes“ Geld ist, das in der Regel gegeben wurde, um der Gesellschaft Mittel zuzuführen und Zahlungsunfähigkeit zu vermeiden oder einen aussergewöhnlichen Kalitalbedarf zu decken. Sie werden zwar bilanziert, aber nicht dem Stammkapital zugeschlagen. Dabei sind auch nicht alle Gesellschafter - auch der Höhe nach - verpflichtet. Bei Auflösung einer Gesellschaft sind die reinen Kapitalrückzahlungen auch nicht steuerpflichtig
In beiden Fällen lediglich Wertzuwächse, ggf. Zinsen etc.

Du darfst so einen Kapitalanteil + Nachschuss nur bedingt mit Aktien vergleichen, das eine sind €-Beträge, das andere relative Anteile an der Gesellschaft.
Auszahlungen von deinem Sparbuch sind auch nicht steuerpflichtig - nur die Zinsen daraus.

Bei ROC , USA, bekommst du doch keine Rückzahlung auf deinen Aktienpreis. Da werden doch neue Anteile ausgegeben oder Vermögensteile verkauft, um die Rückzahlung zu leisten.
Dividenden sind eine Verteilung vonerwirtschaften Ergebnissen. Strive und Strategy sehen da schlecht aus.

Der dt. Fiskus kennt offensichtlich diese Unterscheidung nicht, sieht das als Ausschüttung irgendendwelcher Erträge.
alOb diese Art von „ROC“ nach dt. Recht überhaupt zulässig ist???

Ergänzung:

nach dt Recht noch nicht eindeutig, hängt offensichtlich von der Einstufung der Bank, dem Finanzamt oder gar des Bearbeiters ab.

Du kannst also versuchen, das steuerfrei stellen zu lassen, im Rahmen der Steuererklarung. Bei der Bank wirst du da aber auf Granit beissen, die haben die Auslegung mit ihren Experten ausgekaspert.

Nach US-Recht handelt es sich da offensichtlich um eine Reduzierung das Einstandspreises, was dann allerdings beim Verkauf auch wieder entsprechende Konsequenz hat.

@quick_nik21
Also ich habe das was du vor hast schon umgesetzt, ohne vorher etwaige Beratungen in Anspruch zu nehmen.

Hab hier aus dem Forum erfahren, dass Trade Republik die Ausschüttung zumindest in deren Auslegung steuerfrei behandelt bzw. ausschüttet.

Und genau so ist es in der Praxis. Auf meiner jetzt halbmonatlichen Abrechnung steht „Barausschüttung“.
Wie das Finanzamt das letzendlich behandelt wäre für mich natürlich auch sehr interessant.

Da fällt mir gerade ein, dass wir hier ja einen Beamten in der Comunity haben, der sein Wissen bereitwillig teilt.
Vielleicht liest er ja mit oder ich schreib ihn die Tage mal an.

jetzt bitte, um welche konkrete Titel handelt es sich bei dir und TR?

sowohl bei A41U43 (Strive Sata) als auch A41EXE (Strategy) führt TR bei mir Steuern ab.
Deine Info hängt möglicherweise mit einem Freistellungsauftrag zusammen.

Es handelt sich um STRC

bitte vergleichen , für diese führt TR Steuern ab

Hast Recht. War noch verfügbarem Freistellungsauftrag geschuldet.

der Abzug ist trotzdem in der Abrechnung erkennbar, die bei jeder Zahlung beigefügt ist

Hallo zusammen,

Sorry für die späte Rückmeldung. Ich habe in der Zwischenzeit nochmal mit mehreren Steuerberatern gesprochen und Strategy direkt angeschrieben.

Hier meine Key Insights zusammengefasst für euch:

1. STRATEGY HAT GEANTWORTET UND WIRD DEN ANTRAG NICHT STELLEN:

Ich hatte Investor Relations gefragt, ob Strategy ein Feststellungsverfahren nach § 27 Abs. 8 KStG beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt hat oder plant. Antwort kam aus dem Treasury. Sie haben es tatsächlich inhaltlich geprüft. Ergebnis: aufwendig und teuer, weil dafür die historischen Bücher über mehr als zehn Jahre vollständig auf deutsches Steuerrecht übergeleitet werden müssten. Wörtlich zum Ergebnis: „we do not plan to undergo that process this year.“ Ohne diesen Bescheid gilt die Ausschüttung kraft Gesetzes als steuerpflichtige Gewinnausschüttung. Die US Klassifizierung als Return of Capital spielt für Deutschland keine Rolle. User Astrea lag also richtig.

2. VORSICHT BEIM GOOGELN, DIE HALBE RECHTSLAGE IM NETZ IST VERALTET:

Da bin ich selbst reingefallen. Bis 2022 galt § 27 Abs. 8 KStG nur für EU Gesellschaften, und man konnte es bei Drittstaatengesellschaften selbst in der Veranlagung nachweisen. Genau das findet man online noch überall. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die Norm auf Drittstaaten ausgedehnt, anwendbar auf Ausschüttungen ab dem 01.01.2023. Seither ist ausschließlich die ausschüttende Gesellschaft antragsberechtigt, der eigene Nachweis ist entfallen, und Form 8937 ersetzt den deutschen Bescheid nicht. Nachlesbar bei Noerr, RSM Ebner Stolz, Forvis Mazars und beim BZSt. User Willi0901: Deine Herleitung trifft den wirtschaftlichen Kern gut. Nur bei einem würde ich widersprechen: Der Fiskus kennt die Unterscheidung sehr wohl, sie heißt Einlagenrückgewähr. Sie ist seit 2023 nur an ein Verfahren gebunden, das allein der Emittent auslösen kann. Damit hängt es auch nicht an Bank, Finanzamt oder Bearbeiter, sondern an einem Bescheid, den es nicht gibt.

3. WENN DEIN BROKER NICHTS ABZIEHT, IST ES TROTZDEM NICHT STEUERFREI:

Das ist der Punkt mit dem größten praktischen Risiko. User Boe: berichtet, dass Trade Republic ohne Steuerabzug abrechnet, User beta hat bei Scalable und Consorsbank den Abzug. Das ist kein Widerspruch in der Rechtslage, sondern eine Abweichung in der Praxis, und sie geht zu Lasten desjenigen, bei dem nichts abgezogen wird. Kapitalerträge ohne inländischen Steuerabzug sind nach § 32d Abs. 3 EStG in der Einkommensteuererklärung anzugeben und dort zu versteuern. Ein Broker, der nichts einbehält, verlagert die Pflicht also nur auf dich, ohne dass du es merkst. User Boe: drei Dinge, die ich an deiner Stelle prüfen würde: - Wird dein Freistellungsauftrag verbraucht, obwohl scheinbar nichts abgeht? Genau das beschreibt die Scalable Erklärung, die User Beta gepostet hat - Kommt später eine Stornierung mit Nachbelastung? Bei US REITs mit ROC Anteil ist das bei deutschen Depotbanken über Jahre regelmäßig passiert - Falls dauerhaft nichts abgezogen wird: Anlage KAP nicht vergessen Das Gleiche gilt für Auslandsbroker. Auf meiner IBKR Abrechnung steht „Return of Capital“ und es geht keine Steuer ab. Das sah für mich zunächst nach Bestätigung aus, war aber nur die US Sicht. IBKR führt schlicht keine deutsche Kapitalertragsteuer ab.

4. WAS DAS RECHNERISCH BEDEUTET:

Netto ist Brutto mal 0,73625. Beim aktuellen Kupon von 12 Prozent bleiben rund 8,8 Prozent. Keine Anrechnung, keine Stundung, kein Aufschub bis zum Verkauf. US Quellensteuer fällt übrigens keine an, es gibt also auch nichts anzurechnen. Gilt nach derselben Logik für alle Strategy Vorzugsserien, also auch STRK, STRF und STRD, und im Prinzip für jede US Gesellschaft mit ROC Ausschüttungen. Ein öffentliches Verzeichnis der Feststellungen gibt es nicht, das BZSt darf wegen des Steuergeheimnisses keine Auskunft über Dritte geben. Bleibt also nur die Anfrage beim Emittenten. Ein großes Dankeschön an alle für den Input und die Diskussion! Ohne eure Rückmeldungen wäre ich deutlich später oder gar nicht darauf gekommen. Ich wünsche euch alles Gute! #stayhumblestacksats

Vielen Dank für deine ausführlichen und hilfreichen Ausführungen.

So und nicht anders ist es!
Wobei „we do not plan to undergo that process this year.“ so klingt als ob sie es vielleicht in einem späteren Jahr machen. Da sie für den Feststellungsantrag für 2026 theoretisch bis Ende 2027 Zeit hätten ist die Chance, dass es für Ausschüttungen in 2026 klappt also nicht null (dennoch unwahrscheinlich).

Es sei denn man kauft auf Kredit, den man sich über einen Short Box Spread besorgt. Die Kosten dafür sind nämlich tatsächlich anrechenbar ;)