Strategy Aktie als Privatperson? Erfahrungen

Hier die Antwort von Scalable:


vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der Ausschüttung der Aktie mit der ISIN US5949728530 und der steuerlichen Abrechnung.

Wir verstehen Ihren Einwand, allerdings liegt hier ein häufiges Missverständnis bezüglich der steuerlichen Behandlung von sogenannten „Return of Capital“-Ausschüttungen (Kapitalrückzahlungen) im deutschen Steuerrecht vor. Die Abrechnung und die Belastung Ihres Freistellungsauftrags sind in diesem Fall korrekt erfolgt.

Warum wurden Steuern berücksichtigt bzw. der Freistellungsauftrag belastet?

Bei einer ausländischen Kapitalrückzahlung fällt nach deutschem Steuerrecht lediglich die ausländische Quellensteuer weg (bzw. wird auf 0 % gesetzt). Die deutsche Steuerpflicht bleibt davon jedoch unberührt:

Deutsche Kapitalertragsteuer: Auch bei einer Einstufung als Kapitalrückzahlung im Ursprungsland unterliegt der Ertrag in Deutschland der regulären Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag (Kombination von ca. 26,375 %).

Belastung des Freistellungsauftrags: Da Sie einen Freistellungsauftrag eingerichtet haben, hat das System diesen automatisch genutzt, um den Abzug dieser deutschen Steuern für Sie zu verhindern.

Es wurde somit lediglich die ausländische Quellensteuer korrekt auf Null gesetzt, während die deutschen Steuern über Ihren Freistellungsauftrag abgedeckt werden mussten. Eine Korrektur der Abrechnung ist daher nicht erforderlich.

Wir hoffen, diese Erklärung bringt Klarheit in den Sachverhalt. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.