Steuerrelevanz der Tranfergebühr bei Transfer von dem Relai Wallet auf Bitbox

Ich habe da mal eine Verständnis Frage, es heist immer wenn ich die BTC zwischen meinen eigenen Wallets bewege sind diese Steuerfrei. Ich habe jedoch Festgestellt, wenn ich meine BTC von dem Relai Wallet nach dem Kauf innerhalb der steuerfreien Haltefrist von einem Jahr auf die Bitbox sende, sind die BTC die dann auf der Bitbox ankommen steuerfrei. Auf die Transfergebühr die ich bei dem Vorgang in Sats zahlen muss fallen jedoch Steuern an, weil dies ja ein Verkauf innerhalb eines Jahres an die Minder darstellt. Dies hat jedoch erst Auswirkung auf die Steuerzahlung wenn die Gebühr innerhalb eines Jahres höher als 1.000 € ist. Ist dies richtig oder habe ich einen Denkfehler. Falls ich da einen Denkfehler habe, wie gebe ich dies in Cointracking ein?

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So wie ich das als Privater überblicke gilt folgendes:

Wären die Coins innerhalb der Jahreshaltefrist und damit steuerbar, dann sind die Transaktionsgebühren Kosten, die deinen Erlös mindern also absetzbar. Unter 1000€ Gewinn aus Privatveräußerungen aber sowieso irrelevant. Außer du erzielst im gesamten Steuerjahr bei den Privatveräußerungsgeschäften in Summe Verluste, dann könntest du sie mittels Verlustvortragsantrag ins kommende Jahr als Verlustpolster mitnehmen und später mit de erzielten Gewinnen verrechnen.

Wären die Coins aus der Jahreshaltefrist draußen, sind die Transaktionsgebühren zwar auch Kosten aber du kannst sie auch nicht mehr steuerlich geltend machen.

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Sehe ich genauso.

Ist zwar mE noch nirgends festgelegt, dass die Transaktionskosten einen Verkauf darstellen, wird aber vermutlich so gehandhabt.

Nein. Wenn man auf seinen eigenen Wallets transferiert, gibt es keinen Gewinn also kann man nix absetzen. Im Gegenteil sind die Ausgabe der Transaktionskosten eben vermutlich wie ein Verkauf und uU steuerpflichtig.

Man muss schon viele Transaktionen machen um an die 1.000€ ranzukommen, für 20€ braucht man das nicht in der Steuererklärung angeben. Wenn man den Freibetrag durch Verkäufe von Bitcoin / Immobilien / Gold usw. aber schon ausgereizt hat, dann müsste man sich das schon mal anschauen…

Verluste werden automatisch auf die Folgejahre übertragen. Musste dazu noch nie einen Antrag stellen.

Nein. Beim Kauf/Verkauf fallen auch Gebühren an (0,1% vielleicht oder so). Die Transaktionskosten werden genau gleich behandelt, sind ebenso wie die Kauf/Verkauf-Gebühren absetzbar. Nur eben, dass die Transaktionskosten nicht direkt einem Kauf/Verkauf zuordnenbar sind, so dass man für die Berücksichtigung der Kosten in der Anlage „SO“ eine Methotik sich ausdenken sollte, die man dem FA möglichst schlüssig darlegen sollte. Das alles habe ich übrigens vor Jahren auf irgendeiner Seite einer Steuerberater Kanzlei bzw. Steuerblogs gelesen, vielleicht war es eine Seite von Accointing oder so, weiß ich nicht mehr genau. Da wurde in einem Beispiel alle Transaktionskosten anteilig auf die steuerlastigen und steuerfreien Verkäufe in einem Jahr aufgeteilt…

Du musst es zumindest aktiv eintragen, damit der Vortrag mitgenommen wird

Achtung bitte unterscheiden!
Bei den Transaktionskosten passieren 2 Sachen.

  1. Sats werden ausgegeben, was uU als Ausgabe absetzbar ist.
  2. Werden die Sats ausgegeben, fließen diese ab, was einer Veräußerung gleichkommen könnte. Der Gewinn der beim halten dieser wenigen Sats anfällt ist uU steuerpflichtig.

Es sind also gleichzeitig Ausgaben in gesamter Höhe der Sats und ein Gewinn in Höhe der Wertsteigerung der ausgegebenen Sats.

Der Verlust wird automatisch weitergetragen, dazu kann man etwas ankreuzen, damit es nicht vergessen wird. Muss man aber nicht.

Aber, wenn die Kosten im Zusammenhang mit einer steuerfreien Veräußerung stehen, kann man diese mE auch nicht absetzen. Also gibts e keinen Verlust.

Was bedeutet „könnte“? Ist das nur Spekulation? Quelle?

Bei Netzwerkgebühren realisierst du ja keinen Gewinn. Wenn du dir nen Lamborghini für deine Sats kaufst, allerdings schon.

Und: Wenn Netzwerkgebühren steuerpflichtig wären, müssen ja auch Tradinggebühren deiner Meinung nach steuerpflichtig sein, oder? Macht alles null Sinn.

Edit: wie ich bereits schrieb: jeder Steuerblog wird dir sagen dass solche Gebühren absetzbar sind, und nicht in den Gewinn einfließen.

Warum nicht?

Du gibst Sats mit einem Wert von zB 2 Euro aus, die du mal für 1 Euro gekauft hast. Also 1 € Gewinn realisiert.

Genauso wird es ja beim einkaufen mit Bitcoin gehandhabt?

Wenn du deine Tradinggebühren in Bitcoin bezahlst ja.

Absetzbar ist wie gesagt ein anderes Thema.
Hast du eine Quelle dazu, dass die gezahlten Gebühren keiner Veräußerung gleichstehen?

Natürlich habe ich keine Quelle. Weil deine Idee nirgendwo aufgegriffen wird. Deswegen kann ihr auch nicht widersprochen werden :rofl:

Hier z.b.:

Da steht: „Eventuell anfallende Verkaufswerbungskosten wie zum Beispiel Händlerprovisionen können Sie vom zu versteuernden Gewinn abziehen.“

Und ich bin ganz ehrlich mit dir. Wenn ich nichts besseres zu tun hätte, können ich stundenlang weitere Quellen finden, die genau die gleichen Steuerrechnungen anstellen, und genau das gleiche sagen.

Deswegen ist es auch ziemlich (tut mir Leid) frech zu behaupten, dass es sein könnte, worauf bis jetzt keine dieser Quellen gekommen ist. Denn vielleicht übersehen die Quellen ja irgendetwas

:man_facepalming:

Wird der Fall sein, wenn man BTC zum Verkauf auf die Börse schiebt, denn Tradinggebühren bezahlen sich nicht von alleine. :slight_smile:

https://www.blockpit.io/de-de/steuer-guides/krypto-steuer-deutschland

Transaktionsgebühren zwischen eigenen Accounts und Exchanges/Broker sind steuerfrei.
Ich glaube aber die Ausgangsfrage des Threaderstellers ist etwas undurchsichtig gestellt.

#Zeitregen: Genauso sieht es die CoinTracking Software auch. Wenn du die Sats für 1 EUR gekauft hast und dann bei 2 EUR verschiebst und dadurch die Netzwerkgebühr in Sats zahlst, hast Du für die Sats der Netzwerkgebühr einen Verkauf durchgeführt, weil du ja nicht mehr der Besitzer bist. Ist der Transfer innerhalb eines Jahres nach dem Kauf der ersten Sats erfolgt, ist die Netzwerkgebühr ein Steuerpflichtiger Verkauf von Sats.
Ich habe das Thema nur angesprochen weil es für Leute die in BTC einsteigen und bei Relai die ersten Sats meist erst in das Hotwallet kaufen und sich dann meist erst innerhalb eines Jahres ein Coldwallet kaufen irreführend sein kann, dass das bewegen steuerlich inrelevat ist weil Sie ja Besitzer beider Wallets sind. Das gilt auch für die BTC die beim Coldwallet ankommen, nicht jedoch für die Transferkosten. Die sind ein steuerpflichtiger Vorgang. Dies ist meines erachtens ein Punkt der für eine Auszahlung von Sats direkt in das Coldwallet spricht. Auch bei einem UTXO Management innerhalb des ersten Jahres kommt dieser Sachverhalt zum tragen. Ich denke für Leute die neu in BTC einsteigen ist dies wichtig zu wissen, da die ja noch keine Coins halten die älter als ein Jahr sind, aber sicher vieles was sie hören ausprobieren wollen und sich dann wundern warum kostenpflichtige Verkäufe passiert sind. Sicher kein erheblicher finanzieller Schaden aber trozden gut zu wissen.

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Ich finde die Aussage in dem Artikel etwas allgemein gehalten. Das verschieben der BTC die verschoben werden ist nach meinem Kenntnisstand steuerfrei, nicht jedoch die Gebühr die für das verschieben anfällt. Natürlich wird es meist innerhalb der steuerpflichtigen Freigrenze liegen muss jedoch nicht. Z.B. wenn du vorher in dem Jahr schon viel getradest hast, und erst dann BTC verstehst, kannst du leicht die Freigrenze überschreiten.

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Du meinst also die Exchange Fees?
Hierzu schreibt blockpit:

Exchange Fees (steuerlich absetzbar)
Transaktionsgebühren, also Gas Fees und ähnliches, kannst du als Ausgaben geltend machen und deinen Gewinnen gegenüberstellen.
Der Blockpit Krypto-Steuerrechner berücksichtigt Transaktionsgebühren allerdings schon als Anschaffungsnebenkosten und somit sind sie vom Gewinn bereits abgezogen. Du musst sie in der Steuererklärung also nicht separat angeben.

Hier sagst du dass es ein steuerpflichtig Vorgang ist, weil man durch die Netzwerkgebühr seine Sats an die Miner verkauft

Auch hierbei verkauft man Sats an die Miner. Warum ist es dann „irrelevant“ wie du schreibst? Man ist doch dann immer steuerpflichtig wenn man seine BTC die man unter 1 Jahr gehalten hat, zwischen seine eigenen Wallets verschiebt??

Ich bin grad dabei Beiträge von anderen Foren zu durchforsten, die behaupten, dass Netzwerkgebühren grundsätzlich Privatvergnügen sind. Wer hat nicht schonmal gehört?

Also halten wir hier erstmal fest dass für jeden Transfer von BTC von der Exchange runter zusätzlich eine Steuer anfällt.

OK OK es gibt die Freigrenze. OK oft wird der GEwinn vernachlässigbar sein. Soweit so gut.

Wäre ich vorsichtig. Nehm ich zwar erstmal so hin. Wär ich trotzdem vorsichtig. Ich hab genug Erfahrung im Leben gemacht, zu wissen, dass sowas nicht automatisch bedeutet, dass es stimmt. Aber gut.

Quatsch, das würde ja bedeuten, dass Nutzer ihre BTC-Bestände ein ganzes Jahr auf Exchanges halten müssten, um sie nicht versteuern zu müssen.

Käufe/Verkäufe (Tausch zwischen Krypto/Fiat, Krypto/Waren und Dienstleistungen und Krypto/andere Krypto (Swaps)) sind steuerpflichtige Vorgänge.

Offtopic: Bist du Steuerberater, Finanzbeamter oder hattest eine andere steuerliche Ausbildung? Wenn nein, sind wir steuerliche Laien, die andere Meinungen haben und normal drüber reden können und dein Ton geht überhaupt nicht.
Ich schreibe dir unten noch die Quelle und versuche nochmal meine Meinung kurz zu erläutern und dann bin ich hier echt raus.

Bmf Schreiben: Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und
von sonstigen Token
GZ IV C 1 - S 2256/19/10003 :001

Tz 54

". Der Tausch von Einheiten einer virtuellen
Währung und sonstigen Token in Einheiten einer staatlichen Währung (z. B. Euro), Waren
oder Dienstleistungen sowie in Einheiten einer anderen virtuellen Währung und sonstige
Token führt demgemäß zu einer Veräußerung. "

Ich verstehe das so, zahlenmäßig vereinfachtes Beispiel:
Du hast 2 BTC für 2€ gekauft.
Du verschiebst 1 BTC auf deine eigene Wallet (steuerlich irrelevant) der andere 1 BTC geht für Transaktionskosten drauf.
Diesen BTC hattest du für 1€ gekauft, jetzt ist er aber 60.000€ wert.
Da du den BTC für eine Dienstleistung (Mining bzw. Transaktion) ausgegeben hast, sagt das BMF er gilt als veräußert.
Du hast also einen Gewinn von 59.999€ zu versteuern.
Ja blödes Beispiel, aber vielleicht so verständlicher.

Ob man die Kosten geltend machen kann ist wie gesagt gesondert davon zu betrachten.

Wichtiges edit hier doch nochmal für alle die das in der Zukunft vielleicht mal lesen:
Die Steuerlage zu Bitcoin ist trotz BMF Schreiben teils noch recht vage, die Finanzbehörden hanen teils keine Ahnung davon und sobald BTC eine größere Rolle spielt, wird sich dazu einiges verändern, da bin ich sicher. Ganz, ganz wichtig: Sobald ihr in irgendeinerweise größere Beträge BTC abgebt, verkauft, tauscht oder auch nur für Transaktionsgebühren o.ä. ausgebt, notiert es Euch irgendwie und wenn es um größere Summen geht, informiert Euch wirklich gut. Wenn man, auch unwissentlich, Steuern hinterzogen hat und evtl nicht mal mehr Aufzeichnungen dazu hat, ist der Spaß echt vorbei.

Führt es nicht schon etwas zu weit, dem Finanzamt sämtliche Bewegungen eurer privaten wallets zu reporten? Erscheint mir etwas wie vorauseilender Gehorsam.
Dass Käufe und alles was als Verkauf zählt, dokumentiert sein müssen um daraus steuerlich relevante nachzuvollziehen, ist mir natürlich klar.
Aber bei Relai zahlst du die Miningfee ja nicht mal aktiv, oder? Du machst die Transaktion nicht selbst und kannst die Sats/vB nicht selbst bestimmen. Relai behält ein paar Sats anteilig für ihre batch Transaktion. Müsste eine Veräußerung nicht auch irgendwie eine aktive Handlung von dir sein? Im Gegensatz zu einem Verkauf oder einer Ausgabe profitierst du herbei auch nicht von einer eventuellen Wertsteigerung.

Theoretisch bestünde wohl nicht mal dazu eine Verpflichtung. Scheint es klug es dennoch zu tun, um einen Gegenbeweis antreten zu können: eher ja :)

Vom persönlichen Überblick einmal ganz zu schweigen.

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Es gehr bei dem Vorgang nicht um Käufe die du direkt an dein Coldwallet auszahlst, sondern um eine Verschiebung von einem Hotwallet auf ein Coldwallet. Die Dokumentation halte ich leider für notwendig um gegenüber dem Finanzamt belegen zu können das die die BTC über ein Jahr gehalten hast. Oder wie willst du es belegen, wenn du diese verkaufst. Eine einfache Aussage die halte ich doch schon so lange wird da sicher nicht reichen. Außerdem steht ja die Transaktion ja eh in der Blockchain und kann sicher mal vom Finanzamt nachvollzogen werden. Es sei den du benutzt die BTC nie. Ich hab aber erlich gesagt noch nicht wirklich verstanden, ob es da eine Möglichkeit gibt wie mann die BTC halten kann und irgendwann benutzen kann ohne das der Staat es irgendwie mitbekommt. Auser beim Mixing. Dann besteht aber wieder das Problem mit dem Nachweis der Haltefrist.

Ich glaube du denkst zu kompliziert.

Wie willst du dem Staat beweisen dass du nicht weitere Einnahmen als die in der Steuererklärung angegebenen hattest? Gar nicht! Wenn das Finanzamt nach deiner Steuererklärung ein Problem sieht, wird es dich konkret fragen.

Genauso sollte es doch reichen wenn du deine Käufe und Verkäufe/Ausgaben in Cointracking einträgst anschließend den Steuerreport ziehst und falls in diesem steht das Steuern fällig werden, ihn deinem Steuerberater übergibst, oder?

Den Staat geht es (zum Glück noch) nix an was du mit deinen BTC kaufst, noch wie deine Adressen aussehen.

Außerdem kannst du (und so weit ich weiß ist es Standard) First in - First out geltend machen. In dem Fall ist es irrelevant ob ein bestimmter UTXO nach 3 Monaten verkauft wurde, wenn die gesamt gehaltene Menge BTC einen steuerfreien Verkauf ermöglicht. Das berechnet Cointracking automatisch.

No financial advice - bin keine Steuerberater - alles was ich hier schreibe kann unwahr sein ;)