Steuerrelevanz der Tranfergebühr bei Transfer von dem Relai Wallet auf Bitbox

Alleine schon deswegen erscheint es mir sinnlos dem FA sämtliche Adressen und Bewegungen vorzuhalten.

Da ich mich auch gerade mit der Frage zur Steuerpflicht bei den Transaktionsgebühren beschäftigt habe, gebe ich meinen Senf auch noch dazu. :wink:

Auch ich sehe die Transaktionsgebühr vom Anbieter auf die Hardware-Wallet als steuerpflichtige Veräußerung an. Sprich sowohl Gewinne als auch Verluste könnten steuerlich relevant sein. Dabei ist aus meiner Sicht, jedoch eine weitere Differenzierung notwendig.

Keine steuerliche Relevanz:
Besitzt man mehr alte Bitcoin (länger als 1 Jahr) als die höhe der Transaktionsgebühr, würden nach dem FIFO-Prinzip diese für die Transaktionsgebühr genutzt und eine Steuerpflicht entfällt.

Steuerliche Relevanz:
Bei Gewinnen, müsste man erstmal schauen zu welchem Preis die für die Transaktionsgebühr genutzten Bitcoin erworben wurden. Dann müsste man die aktuellen Bitcoinkurs zur Transaktion ermitteln und die Differenz auf die gezahlten Satoshi umrechnen.

Beispiel:
Kaufpreis/BTC = 50.000,- €
Preis BTC zum Transfer = 60.000,- €
Transaktionsgebühr = 1000 Satoshi
Rechnung:
Gewinn 10.000,- € * 0,00001000 BTC = 0,10€

Bis man also damit auf eine aktuell steuerliche relevanz von 1.000,- € kommt müsste man schon ziemlich viele Transaktionen durchführen. Auch ist fraglich, ob sich die Erwähnung bei umgekehrten Preisen (also Verlust) in der Steuererklärung lohnt.

Achtung:
Es könnte theoretisch erforderlich sein, auch diesen Cent-Betrag anzugeben, wenn man weitere Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (z.B. Zinsgewinne) hat.

Hinweis:
Auch dieser Senf ist nur persönliche Meinung und keine rechtsverbindliche Steuerberatung.