Steuern beim Ethereum Staking

Hallo zusammen,

Wie sieht es mit den Steuern und der Haltfrist beim Ethereumstaking auf Börsen aus? Dort erhält man ja i.d.R. für seine abgegebenen ETH für den Stakingzeitraum einen Token wie STETH, BETH, …
Ist der 1:1 Tausch von ETH in BETH innerhalb der ETH Haltefrist bereits ein steuerrelevanter Vorgang? Wie sieht es dann mit dem Tausch nach dem Merge wieder zurück von BETH in ETH aus?

Ich danke für jede unverbindliche Antwort.

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Hallo zusammen,

ich finde das ‚smartmoney‘ hier einen guten Punkt anspricht und mich würde tatsächlich auch interessieren, ob hierzu jemand Informationen hat. Wenn z.B. die BETH nach dem Staking wieder in ETH umgewandelt werden, beginnt dann erneut die einjährige Haltefrist für ETH?

Vielen Dank vorab.

Grüße

Alex

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Möchte die Frage nochmals pushen, da mich eure Meinungen auch interessieren. Ich würde sagen, der Tauschvorgang ist nicht steuerlich relevant, da dies die einzige Möglichkeit zum Staken auf sämtlichen Börsen ist. Coinbase, Kraken usw. machen es ja nicht anders. Eigentlich gibt es ja auch keinen neuen Coin, es ist nur ein Abbild für ETH 2.0, die zugrunde liegende Chain bleibt gleich.

Anders würde sich die Sache verhalten, wenn ich mir direkt BETH kaufe anstatt Ethereum. Dann habe ich ja einen Coin gekauft, den ich zu einem Handelspreis gekauft habe.

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