Es zählen natürlich Einkaufsdatum und -preis von A-Bestand, da Du diese zuerst gekauft hast.
Für das FA spielt es keine Rolle, ob Du Deine BTC in 2, 5, 10 oder 100 Wallets aufteilst, da es für das FA standardmäßig nur 1 Wallet pro Währung gibt.
Nimmst Du etwas aus der Wallet heraus, wird angenommen, dass es die Coins sind, die Du zuerst gekauft hast.
Zitat: „Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. “
Du kannst auch 2 Wallets haben und 1 nach FIFO und 1 nach LIFO besteuern lassen. Wenn Du die Coins strikt trennst, alle Käufe, Transaktionen und Verkäufe belegen kannst, wäre das möglich. (=> Stb. fragen, um sich abzusichern!)
Aber da steht auch alles genau so in der Steuer-FAQ.