Steuern bei Tausch von Kryptowährungen (FIFO unter 1 Jahr)

Ok danke für die Antworten.

Was ich daraus gelernt hab? Die Coins länger als 1 Jahr halten (wenn man kann).

Dann spart man Geld und Zeit (Steuererklärung).

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Da stimme ich Dir zu 100% zu.

Trotzdem: Alles aufbewahren…Screenshots, Kontoauszüge, EMail etc.
(Nur zu Sicherheit, falls Du mal etwas beweisen musst…)

Vielleicht noch eine weitere Frage zu FiFo:
Beispiel:
BTC Käufe über Kraken in mehreren Tranchen.
Übertragung auf Hardwallet
Weiterer BTC kauf auf kraken. Dieser Bestand bleibt dort.
Nun Rückübertragung vom Coldwallet zu Kraken.

Wenn ich nun bei kraken btc verkaufen, wären das dann die ursprünglich übertragene, weil die ja zuerst angeschafft, richtig?

Vielen Dank schonmal

Exakt. Das ist FIFO.

Selbst wenn der Schritt „Nun Rückübertragung vom Coldwallet zu Kraken.“ wegfallen würde und Du würdest den Bestand kaufen, der sowieso auf Kraken war, wäre es für das FA so, als wenn Du die zuerst gekauften BTC („BTC Käufe über Kraken in mehreren Tranchen.“) verkaufen würdest.

Letztlich wäre Dein zweiter Punkt dann aber anders als bei Aktien?
Da wäre ja eine Teilauslagerung auf ein 2. Depot (analog Coldwallet) durchaus relevant, da die verbliebenen Aktien auf dem ersten Depot später angeschafft wurden. Wenn diese nun verkauft werden innerhalb der 12 Monate, wäre ja die ausgelagerten Aktien aussen vor, oder?

Uh, sorry, zu Aktien kann ich absolut nichts beitragen. Ich weiß von den 25%, dass es keine Haltefrist gibt und das war’s dann auch schon.

Danke für Deine Antworten. Hatte mich etwas missverständlich ausgedrückt.
Sagen wir Kauf A wird von Kraken auf Coldwallet übertragen.
Dann erfolgt Kauf B auf Kraken.
Nun wird A von Coldwallet zurück zu Kranken übertragen.
Dort liegen nun A und B.
Verkäufe die ich nun auf Kraken tätige erfolgen aus A, da A zuerst angeschafft wurde.
Soweit so klar.

Zurück zum Zeitpunkt X ( A auf Coldwallet, B auf Kraken).
Wenn ich bei Kraken aus dem B-Bestand verkaufe (A liegt ja noch auf der coldwallet), zählt dann das Anschaffungsdatum von B oder gilt auch hier der erste Coinkauf ( also A) da die Anschaffungen quasi wallet unabhängig betrachtet werden?
Hoffe meine Frage ist klar geworden.
Vielen Dank

Es zählen natürlich Einkaufsdatum und -preis von A-Bestand, da Du diese zuerst gekauft hast.

Für das FA spielt es keine Rolle, ob Du Deine BTC in 2, 5, 10 oder 100 Wallets aufteilst, da es für das FA standardmäßig nur 1 Wallet pro Währung gibt.
Nimmst Du etwas aus der Wallet heraus, wird angenommen, dass es die Coins sind, die Du zuerst gekauft hast.

Zitat: „Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.

Du kannst auch 2 Wallets haben und 1 nach FIFO und 1 nach LIFO besteuern lassen. Wenn Du die Coins strikt trennst, alle Käufe, Transaktionen und Verkäufe belegen kannst, wäre das möglich. (=> Stb. fragen, um sich abzusichern!)

Aber da steht auch alles genau so in der Steuer-FAQ. :thinking:

Wäre es möglich, mit zwei Wallets zwischen einem Hodl-Depot und einem Trading-Depot (für kurzfristige Verkäufe innerhalb der Spekulationsfrist) zu trennen?
Angenommen ich kaufe nur BTC und nur auf Kraken.
Die einen schicke ich auf Bitbox A, auf der ich die Coins halten will. Die anderen kaufe ich später und schicke sie auf Bitbox B, will sie aber innerhalb der 1-Jahresfrist verkaufen.
Auf beide würde ich getrennt voneinander FiFo anwenden, also sozusagen eine Depottrennung durchführen.
Kann ich so meit Hodl-Depot vor zu frühem Verkauf schützen?
Leider finde ich dazu im Internet keine konkreten Aussagen.

CryptoTax z.B. behauptet, das wäre möglich. Zitat:

Private Wirtschaftsgüter wie Bitcoin unterliegen einer einjährigen Spekulationsfrist. Das heißt, wenn du Coins oder Token länger als ein Jahr hältst ist der Veräußerungserlös steuerfrei.
Das ist gut bei Gewinnen, aber schlecht bei Verlusten! Es empfiehlt sich daher langfristige Investments von kurzfristigen Zockereien in unterschiedlichen Depots zu trennen. CryptoTax rechnet FiFo sachgemäß pro Account (also Wallet oder Börse) und unterstützt damit Depottrennung. Die meisten anderen Anbieter können dies nicht!

CryptoTax ist kein Steuer- oder Anlageberater.

Du solltest das lieber vorher mit einem Profi abklären.

Ich nehme an du bist auch kein Steuerberater, tauscht dich hier aber trotzdem mit anderen aus.
Vielleicht hat hier ja jemand mit dem Thema Depottrennung schon mehr Erfahrungen gemacht, und kann was dazu sagen.

Übrigens steht deine Aussage hier im Widerspruch zu meinem Zitat von CryptoTax.

Ja, aber meine Aussagen sind belegt bzw. ich zeige durch Links Widersprüche auf.

CryptoTax macht das nicht, sondern nutzt diese Aussage nur, um darauf hinzuweisen, dass sie diese Art der Depot-Trennung unterstützen („Eigenwerbung“) ohne zu belegen, dass es auch rechtens ist, so vorzugehen.

Zudem schreibe ich in der FAQ als ersten Satz (und wiederhole es auch im Text), dass ich kein Steuer-, Finanz- oder Anlageberater bin.

Ich wollte damit auch nicht CryptoTax bashen, sondern nur darauf hinweisen, dass das keine rechtlich abgesicherte Aussage ist, auf die man sich berufen kann.

Nein, es ist kein Widerspruch.

Man achte auf das fett geschriebene „standardmäßig“.

Das schreibe ich auch so (sinngemäß) in der FAQ…

…und auch in meinem Fazit:

Es geht aber nicht um die Andwendung verschiedener Methoden, sondern um die depotbezogene FiFo-Methode vs. FiFo über alle Wallets und Börsen hinweg.

Ich habe mir jetzt nochmal das letzte Steuer-Video von Bitcoin2Go angeschaut, und der Steuerberater von Winheller sagt ausdrücklich, dass die depotbezogene FiFo-Methode die „richtige“ ist, also von den Finanzämtern akzeptiert wird. FiFo allübergreifend wäre falsch. Somit wäre auch deine von mir zitierte Aussage im letzten Beitrag falsch.

Siehe hier bei Minuten 35:30 und 38:50

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Ich weiß jetzt nicht so ganz genau, was Du von mir erwartest. :thinking:

Die Aussage von WINHELLER ist doch, dass sie der Meinung sind, dass die depotbezogene FIFO-Methode die richtige Methode ist.

Gleichzeitig sagt WINHELLER aber auch, dass das Gesetz für Privatpersonen keine verbindliche Vorgabe macht, da §23 EStG nur für Fremdwährungsbeträge FIFO anordnet, Kryptowährungen aber keine Fremdwährungsbeträge sind.

Diese depotbezogene FIFO-Methode hat ihren Ursprung aus dem Aktienmarkt bzw. -handel und dass Kryptowährungen nicht wie Aktien versteuert und behandelt werden, darauf können wir uns sicher einigen, oder?

Da mir (abgesehen WINHELLER) keine Quelle vorliegt (Ich hab’ die Ausarbeitungen von etwa 30-40 Stb. gelesen.), die darauf hinweist, dass die depotbezogene FIFO-Methode die einzig richtige Methode ist, sehe ich die Aussage von WINHELLER als…gewagt…an, denn

  1. argumentieren sie es damit, dass es bei Aktien so ist (Wo ist der Zusammenhang?)
  2. sagt keine (mir bekannte) Quelle, dass walletübergreifendes FIFO falsch ist
  3. sagen sie auch, dass es kein Urteil o.ä. gibt, auf das man sich berufern kann

Wenn Du hast, kannst Du mir gerne noch weitere Quellen nennen, die die Aussagen von WINHELLER stützen. Dann werde ich dieses Thema mit in die FAQ nehmen. :+1:

Aber bis dahin halte ich es für sinnvoller „Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.“ so zu interpretieren, wie es die (deutliche) Mehrheit der Steuerberater macht.

Mal abgesehen davon, dass ich immer empfehle, die Hilfe eines Profis (z.B. Steuerberater) in Anspruch zu nehmen, denn alles, was wir hier sagen, diskutieren, annehmen oder interpretieren kommt von Laien und niemand von uns kann oder darf eine rechtsgültige Aussage machen. (Was ja -wie geschrieben- auch für CryptoTax gilt.)

Danke für die Antwort.

Kann man diese Ausarbeitungen irgendwo nachlesen?

Klar. Du gibst einfach bei Google „Besteuerung Kryptowährungen“ oder „Steuern Kryptowährungen“ ein und klickst auf alle Links, die nach Steuerberater-Webseiten aussehen. :slight_smile:

Ich hab festgestellt das man gerne den Aussagen zugeneigt ist, die man favorisiert.
Das ist natürlich nicht zielführend. Man sollte faktisch vorgehen.
Bei Nachfrage bei meinem Steuerberater gabs als Ergebnis = Null.
Er kennt sich nicht aus. Ja toll.
Mir ist das alles zu heiß. Das FA hat einen langen Arm. Rechtschutz hab ich zwar, aber muss man ja nicht ausreißen das Thema.
Ich habe mich dazu entschieden mit BTC nur zu hodlen und mit anderen Coins zu traden. Dann ist alles klar. Und die Charts von Litecoin oder Ethereum sind nicht zu unterschiedlich zu BTC.

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Ja, das musste ich auch schon (mehrfach) feststellen.

Ein ziemliches Armutszeugnis für diese Steuerberater, finde ich. Gesetze leben und man muss sich weiterbilden. Spätestens seit 2017 hätte sich zumindest der ein oder andere Gedanken machen können, dass Kryptowährungen noch einmal aufkommen und es eben keine Blase ist.

Tja.

Ok, was man zugeben muss, die haben alle sehr gut zu tun. Mein Steuerberater ist vielbeschäftigt. Kein Wunder bei der Steuergesetzgebung.
Evt. sind ja noch keine Klienten mit Kryptofragen gekommen. Der Erste war ich aber nicht. Hoffentlich ist der Groschen jetzt gefallen.

Wenn man so ins Internet hineinhört, wieviele 2017 investiert waren, müsste es offiziell jede Menge potentielle Kunden geben. :wink: