Hallo zusammen. Ich hab mal wieder eine Frage, die ich für mein spezielles Thema nicht ergoogeln konnte. Dabei glaube ich, ist das gar nicht so speziell. Ich beschreibe für einen Freund ein Beispiel mit wahllosen Beträgen:
Mein Freund ist Langzeit-Hodler. Weil ihm Sicherheit wichtig ist, besitzt er 3 Hardware Wallets. Weil er auch ein bisschen neurotisch ist, hat er auf der ersten und zweiten Wallet einen runden Betrag an BTC. Sagen wir jeweils 100 BTC. Mein Freund betrachtet die beiden älteren Wallets als „voll“. Beide Wallets sind schon länger als 1 Jahr nicht mehr bewegt (also die Coins).
Wallet Nr. 3 ist die aktuelle Sparplan-Wallet und alle Transaktionen sind jünger als 1 Jahr.
Wenn mein Freund nun 10 BTC verkaufen will, muss er dazu zwingend eine der alten Wallets nutzen, um wirklich alte BTC steuerfrei zu verkaufen oder kann er auch von seiner jungen Wallet verkaufen?
Sind also alle BTC in der Kontrolle meines Freundes gleich oder nicht? Und wenn mein Freund zwingend BTC von einem der alten Wallets verkaufen muss, was ist, wenn er innerhalb der letzten 12 Monate UTXO zusammenführte, indem er 100 BTC auf die eigene Adresse gesendet hat?
Es wird das FIFO-Prinzip angewendet, dabei ist es erstmal egal, auf welcher Wallet die Coins liegen!
Beispiel:
Du hast vor >1 Jahre BTC auf deine HW transferiert.
Du hast gestern BTC auf einer Börse gekauft und diese heute wegen eines kurzfristigen Gewinns auf der selben Börse wieder verkauft.
Aus steuerlicher Sicht hast du dann steuerfrei einen Teil deiner ein Jahr alten BTC von der HW verkauft → FIFO!
First-In-First-Out
Habe keine Ahnung im Verkaufen von Satoshis… ich habe auch immer gedacht, ich müsste genau die coins verkaufen UND AN DIE BÖRSE SCHICKEN die ich zuerst gekauft habe.
Die Antwort mit FIFO hast du ja eigentlich schon gegeben. Kann nur nicht glauben dass wirklich mal etwas einfach sein kann Aber ich verstehe richtig,…? Mal angenommen ich habe im coldwallet bereits steuerfreie satoshis und habe heute zu 41k gekauft, wir stehen morgen auf 200k, dann kann ich die GERADE GEKAUFTEN coins steuerfrei verkaufen!? Kann das ggf noch jemand anderer bestätigen?
Habt vielen Dank!
Man kann bei der Steuererklärung (Cointracking bietet diese Option auch an) die sogennante Depottrennung anwenden. Dann wird jede Wallet seperat als FiFo-Kette geführt. Man muss es dann aber in der Theorie auf alle wallets bzw. Depots anwenden und kann nicht mehrere wallets zusammen veranschlagen. Allerdings geht die Anforderung noch nicht bis auf den UTXO runter, daher kann man bei privaten Wallets eigentlich frei optimieren wie man mag, bei Börsen wallets ist man gebunden.
In der Regel nutzen Sie dafür die Fifo-Methode: Die Abkürzung bedeutet „First in, first out”. Dabei geht das Finanzamt davon aus, dass Sie die zuerst angeschafften Coins auch als Erstes wieder verkaufen. Bei jedem Verkauf geben Sie also die Coins ab, die am längsten in Ihrem Depot liegen. Am besten fragen Sie aber vorab bei Ihrem Finanzamt nach, ob es auch diese Methode verwendet.
In der Regel nutzen Sie dafür die Fifo-Methode: Die Abkürzung bedeutet „First in, first out”. Dabei geht das Finanzamt davon aus, dass Sie die zuerst angeschafften Coins auch als Erstes wieder verkaufen. Bei jedem Verkauf geben Sie also die Coins ab, die am längsten in Ihrem Depot liegen. Am besten fragen Sie aber vorab bei Ihrem Finanzamt nach, ob es auch diese Methode verwendet.
Sofern ich das richtig verstehe ist das wohl eine Entscheidung des jeweiligen FA ob es Fifo, Lifo oder Hifo anwendet.
bb) Verwendungsreihenfolge
61
Für die Bestimmung der Verwendungsreihenfolge der veräußerten Einheiten einer virtuellen
Währung und sonstigen Token gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung (vgl. Randnummer
51). Ist eine Einzelbetrachtung nicht möglich, gelten für die Zwecke der Haltefrist die zuerst
angeschafften Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token als veräußert und ist
für die Wertermittlung die Durchschnittsmethode anzuwenden (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1993, X R 49/90, BStBl II 1994 S. 591). Aus Vereinfachungsgründen kann für die Zwecke der Wertermittlung unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Token zuerst veräußert wurden (First in First out, FiFo).
62 Es gilt eine walletbezogene Betrachtung. Die gewählte Methode ist bis zur vollständigen
Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger
Token in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten
einer virtuellen Währung oder einer bestimmten Art sonstiger Token in dieser Wallet und
anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung oder dieser sonstigen
Token kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller
Währungen oder mehrerer Arten sonstiger Token besteht für jede virtuelle Währung und jede
Art sonstiger Token in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht.
→ Also auf jeden Fall nach Wallets / Depots / Börsen trennen. Was du trennen kannst, musst du trennen. Damit wäre bei Verkauf der Coins auf der sehr jungen Wallet mit <1Jahr Haltefrist Steuer auf Kursgewinne fällig. Die (technischen) UTXO sind fürs steuerrechtliche irrelevant, hier wird immer nach FIFO ein fiktiver Bestand unter Berücksichtigung der Wallettrennung ermittelt. Zumindest würde ich die BMF Grundlage momentan so interpretieren.
Grüße
Frank
Keine Steuerberatung. Aber erwäge bitte ernsthaft wenn dein Freund wirklich > 200 BTC hat, ob bei solchen Summen eine qualifizierte Steuerberatung nicht gut investiertes Geld sein könnte. Gefährliches Halbwissen kann dich ab gewissen Summen in unschöne Lagen befördern.