ok danke, aber das jeweilige Kaufdatum „nimmt der Coin bei wallet transfer mit und eben dieses wird im neuen Wallet als FIFO Grundlage benutzt“ oder? (anstatt dem „einbuchdatum“) ?
Steuer bei Übertrag aus Cold Wallet und dann Verkauf auf Börse, Haltfrist, nimmt man "kaufdatum" mit
kann ich jetzt nicht beantworten. das kaufdatum wird mitgenommen. ob bei einem weiteren transfer fifo nach buchungen oder nach kaufdatum stattfindet weiß ich nicht.
alles ohne garantie und keine beratung uswusw.
Ich sehe die Vermischung nicht aufgrund des Wegtransferieren, sondern aufgrund der nicht vorhandenen Trennung der beiden Kaufpositionen.
Darauf müsste meinem Verständnis nach FiFo angewendet werden. Was dann auch nicht zu einer Änderung der Buchhaltung führt.
Ich meine, dass nach Herausgabe des BMF Schreibens eine Steuerkanzlei entsprechend argumentiert hat. Ich muss das mal suchen.
Bei Aktien hast du die Verknüpfung zum Kaufdatum und Kaufkurs. Das wird i.d.R. mit übertragen. Beim Verkauf kannst du aber nicht entscheiden, welche du verkaufen möchtest. Es wird einfach nach FiFo (vom Kaufdatum) verkauft. Aber es liegt eine klare Trennung anhand des Kaufdatums vor.
Danke fürs Ausprobieren!
Das verstehe ich so, dass die wegtransferierten Coins vom FiFo ausgenommen werden. Dann entstehen Lücken, die das ganze auch nicht gerade nachvollziehbarer machen.
Was passiert im Vergleich, wenn du Depottrennung nicht aktivierst?
Wenn man das nicht aktiviert wird es IMMER über den gesamten Bestand angewendet.
Heißt wenn ich Börse A Coins kaufe, dann Börse B kaufe, dann Börse B verkaufe, dann Börse A verkaufe werden Coins von A auf B verkauft und umgekehrt. Egal welche Zahlen, welche Trennungen usw. So hat Cointracking 2016? angefangen und das war sozusagen die erste Darstellungsform von denen.
Blockpit z.B. hat immer Wallets getrennt.
Bei Kryptowährungen wird es doch auch mitübertragen (nicht direkt, aber indirekt durch den Zusammenhang mit dem Kauf). Heißt man bucht es für sich so ab. Der Transfer verändert ja nicht das Kaufdatum.
Bei Aktien macht es für mich eben keinen Unterschied nur weil eine Zeile mitübertragen wird dann und dann gekauft. Das kann man bei Kryptowährungen genauso (in der Buchung). Du könntest bei Bank A 100 Aktien kaufen, auf Bank B danach 50. Dann 50 auf Bank B transferieren und 100 auf Bank B verkaufen. Verkaufst du hier irgendwas was auf Bank A liegt? Ich denke nicht. Trotzdem ist die „Vermischung“ identisch zu dem Beispiel Kryptowährungen.
Hi,
ich hab die ganzen Antworten nicht gelesen, aber hier noch mal eine kurze Zusammenfssung von Pekuna als Experten auf diesem Gebiet.
Es werden die Anschaffungskosten und Zeitpunkt mitgenommen. Zum Zeitpunkt des Verkaufes liegen also 2 BTC auf Bison wobei der nach FIFO relevante, der verkauft wird ist der Nuricoin.
Dies entspricht dem aktuellem BMF Schreiben und der Depottrennung.
FYI, das Ergebnis in diesem Fall wäre ohne Depottrennung das gleiche, nur das bei Berechnung ohne Depottrennung der Transfer von Nuri nach Bison gar nicht stattfinden hätte müssen, hier wird immer aus dem Gesamtbestand gerechnet.
P.S. die Definitionen, was ein Depot ist, ist im BMF-Schreiben etwas unscharf, hier wird von einem Tool oder Gerät gesprochen, dass Adressen generieren kann. Also nicht jede Adresse ist automatisch ein Depot, sondern dein Ledger ist ein Depot, dein Metamask ist ein Depot.
„Ein Transfer von einem Wallet zu einem anderen Wallet beeinflusst die Haltedauer nicht, da mit den Anschaffungsdaten auch das Anschaffungsdatum übertragen wird. Die Reihenfolge der Veräußerung wird durch die Bewertungsmethode bestimmt.“
Das stimmt als so oder? Erst bei Tausch der Währung startet eine neue Jahresfrist, ich kann aber jederzeit auf jede Wallet übertragen? Muss ja auch so sein, ich kann ja beispielsweise bei Coinbase gar nicht direkt aus der Wallet App auszahlen sondern muss es an den Hauptaccount transferieren zur Auszahlung.
Das war eigentlich die Grundfrage hier, leider mit unzähligen komplizierten Antworten
Natürlich. Bei Euro aus dem Geldautomaten von deinem Konto wird doch auch keine Einkommenssteuer fällig. Oder wenn du es aus dem Sparschwein in die Brieftasche umlagerst. Oder deine eigene Kunst aus deinem Haus in deinen Schuppen bringst.
Ich habe mich jetzt hier mal durch den ganzen Thread gelesen, aber richtig klar ist es mir irgendwie immer noch nicht, also nochmal ganz einfach:
Ich habe sagen wir mal 3 BTC seit 2 Jahren auf einem Hardware Wallet.
Kaufe heute 1 BTC und lasse ihn erstmal auf der Exchange meiner wahl. In 2 Wochen geht der Preis to the moon.
Ich verkaufe also diesen einen BTC und mache Summe X an gewinn.
Dann ist das doch steuerfrei oder nicht? Jeder BTC ist doch gleich?
Kann doch nicht sein, dass ich meinen „neuen“ BTC erst auf mein HW senden muss um dann einen „alten“ zurück an die Börse schicken muss oder?
Achtung, keine Steuerberatung, nur Erfahrungsaustausch!
Du kannst wählen, ob du immer deinen Gesamtbestand berücksichtigen möchtest, oder eine Börsen/Wallettrennung vornehmen möchtest.
Hast du dich festgelegt, musst du dies aber auch durchziehen.
Am einfachsten ist es natürlich ohne Trennung.
Dann ist es egal, wo der Coin liegt. Der erste angeschaffte Coins ist auch der, der zuerst wieder verkauft wird.
Hast du also 3 BTC auf der Coldwallet und kaufst einen nach, lässt diesen aber auf der Börse, ist technisch gesehen dein Bestand 3+1, steuerlich gesehen aber einfach 4.
Verkaufst du jetzt einen Coin, wird steuerlich der erste Coin der Coldwallet verkauft, auch wenn dieser technisch natürlich nicht bewegt wurde.
Technische und steuerliche Betrachtung ist unterschiedlich.
Danke. Dachte schon ich bin zu unfähig.
Aber dann ists ja doch recht simpel.
Bleibt nur zu hoffen, dass es auch immer so bleibt und nicht wie in Österreich z.B. immer besteuert wird.