Steuer bei Übertrag aus Cold Wallet und dann Verkauf auf Börse, Haltfrist, nimmt man "kaufdatum" mit

OK
es ist sogar noch komplizierter. man Stelle sich folgendes vor

wie vormals:
01.Jan 2022: Kauf 1 BTC bei Nuri (die nennen wir „Nuricoin“)
01.April 2022: Kauf 1 BTC bei Bison

01.Okt 2022: Transfer der 1 BTC von Nuri nach Bison (da liegen dann 2 BTC)
01.Feb: 2023: Verkauf von 1 BTC bei Bison

dazu parallel
01.Jan 2022: Kauf 1 BTC bei bitwala
01.Feb 2023: Verkauf 1 BTC bei bitwala
(also ein in sich geschlossenes Bitwala Wallet wo man alles nachvollziehen kann weil keine BTC transfers vorhanden sind)

In diesem Szenario wäre also die " Einzelbetrachtung für Bitwala machbar, aber ggf. nicht für Nuri und Bison.

Gilt dann
" Einzelbetrachtung machbar → also FIFO in-sich und „abgeschlossen“ innerhalb des bitwala Wallets und GLEIHCHZEITIG ein „virtuelles GesamtWallet“ das Nuri und Bison beinhaltet?

ps: bin Luftfahrt-Ing. und da hat man es gern sehr genau bzgl Dokumentation/Information und das gibt es da auch, die Lage beim Steuerrecht ist m.E. echt ungenau… (oder ich verstehe es nicht…)

Natürlich kann ich hier keine Steuerberatung geben, sondern nur meine Meinung schildern.
Jedenfalls hat auch mein Steuerberater es mir so erklärt und anders ergibt es auch keinen Sinn für mich.

Es gibt kein fiktives wechseln zwischen FiFo und Einzelbetrachtung, weil bestimmte Transfers stattgefunden haben. Also man muss nicht gezwungenermaßen neue fiktive FiFo „Gesamtbetrachtungen“ haben , weil es anders nicht geht.

M.E. ist einfach jede Börse/jede Wallet immer ein in sich geschlossener Raum in dem FiFo angewendet werden kann. Stell dir mal für deine Beispiele vor du würdest im ersten Abschnitt des Beispiels nicht nur 1 BTC von Nuri zu Bison transferieren und dann verkaufen, sondern zwischen Transfer und Verkauf auf Nuri nochmal 1 BTC kaufen auf Nuri und vor Verkauf bei Bison auf Nuri auch verkaufen. Wenn du das mit ner Gesamtbetrachtung siehst, würdest du den BTC auf Nuri auf Bison verkaufen und den BTC auf Bison auf Nuri. Das ist schon ziemlich realitätsfremd.

V.a würden auch so Zustände eintreten:
Der BTC wurde erst signifikant später gekauft, als er in der realitären Betrachung schon in der Buchhaltung der Börse auftaucht (Transaktionshistorie).
Mit Blockchaineinträgen würde das sowas heißen wie: Ich habe BTC am 1.1.2020 in die Wallet bekommen, aber erst am 1.5.2021 gekauft.

Sowas würde nicht stattfinden, wenn man jede Wallet/Börse für sich als FiFo betrachtet. FiFo gilt meines Wissens nicht nur bei Verkäufen, sondern auch bei Überträgen.
Heißt, wenn du 1 BTC von Nuri auf Bison transferierst wird der BTC bei Nuri ausgebucht, das Anschaffungsdatum mitgenommen und bei Bison eingebucht. So machen das glaube ich auch die Programme wie Cointracking/Blockpit usw… So kannst du auch beliebig viele Wallets haben ohne, dass „verrückte“ Situationen enstehen.

Auch bei ich nenns mal Börsenanfragen durch die Finanzämter würden so dauernd komische Situationen entstehen, die oftmals nicht korrekt bewertet werden können. Sagen wir das Finanzamt fragt bei der Börse A an, was hat Person B so getrieben. Jetzt schickt die Börse die Transaktionshistorie. Da du aber mal hier und da dies und jenes transferierst hast könnte das Finanzamt nie von sich aus bewerten, wann was gekauft und verkauft wurde, wenn es nicht !alle! Wallets und Börsenaccounts von dir kennt. Heißt es müsste, wenn es dir nicht vertraut, mglw. jede Börse dieser Welt anfragen, um ein richtiges Bild zu bekommen und Blockchains analysieren. Das Finanzamt würde durch Unwissenheit nicht immer zu viel Steuern einfordern, sondern auch oft zu wenig.
Beispiel:

Kauf Börse A 2 BTC 1.1.2020
Transfer 1 BTC Börse A zu Börse B 1.2.2020
Kauf Börse B 1 BTC 1.3.2020

Verkauf Börse B 2 BTC 1.4.2020
Verkauf Börse A 1 BTC 1.2.2021

Mit den Daten nur von Börse A würde das Finanzamt annehmen der Verkauf ist steuerfrei, weil ja über ein Jahr zwischen Kauf und Verkauf auf Börse A vergangen ist. Du, der aber die Daten mit den Transfers hat und die Börsen zusammen sieht, würde den Verkauf als steuerpflichtig bewerten.

Meines Wissens ist es bei Depotüberträgen von Aktien auch so. Es würde auch garnicht anders gehen.
Stell dir das Beispiel mit Aktien vor bei denen die Bank automatisch Steuern abführt. Die Bank A müsste Steuern abführen, wenn du bei Bank B verkaufst und umgekehrt. Von so etwas habe ich noch nie gehört. Und bei Aktien galt/gilt? auch FiFo.

Alles ohne Gewähr nur mal so als gedanklicher Einwurf.

Transfers sind definitiv steuerfrei. Es geht um Veräußerungsgeschäfte bei der Steuer und ein Transfer ist keine Veräußerung.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html

In diesem Beispiel werden am 01.04.2020 auf Börse B Steuern für 2 BTC abgeführt. Beim Verkauf am 01.02.21 auf Börse A fallen keine Steuern an.

Mir ist klar, dass ein Transfer kein Verkauf ist. Jedoch heißt Fifo auch nicht Verkauf, sondern kann auch Transfers betreffen. Fifo ist eine Bewertungsvorschrift und kann unterstellen welche Coins transferiert werden wenn man z.b. von Wallet A auf Wallet B transferiert.

Mit dem Beispiel wollte ich zeigen was passiert, wenn man depotübergreifend denkt als Steuerpflichtiger.
Ich sehe es wie du bei der Bewertung des Beispiels.

Btcommander hat nur geschrieben, man müsste, wenn man keine Einzelbetrachtung durchführen kann über alle („betroffenen“) Wallets und den gesamten („betroffenen“) Bestand hinweg plötzlich zwanghaft Fifo anwenden müssen und das sehe ich nicht so. Fifo ja - aber innerhalb der Börse und des Wallets.

Alles nur meine Meinung

Achso, ich dachte, du meinst damit, dass der Übertrag steuerpflichtig wäre. Dann habe ich dich falsch verstanden, wenn du das Beispiel genauso bewertest. Das Transferdatum wird bei späterem Verkauf berücksichtigt, ja.

Dass das Transferdatum später berücksichtigt wird verstehe ich jetzt nicht ganz. Es kommt ja bei späterem Verkauf nicht drauf an wann er von a nach b oder b nach c transferiert wurde, sondern wann er gekauft wurde.

1 „Gefällt mir“

Hallo Ihrs

also ich versuche mal den Zwischenstand zusammen zu fassen, habe selbst auch noch einiges selbst recherchiert.
a) Ein Transfer von BTC, SATs, etc von Wallet zu Wallet sind keine Steuerlichen Vorgänge , sind auch kein Verkauf etc. (es empfiehlt sich nur das gut zu dokumentieren)
b) beim Transfer eines BTC (oder SATs, whatever) „nimmt man das Kaufdatum mit in die Ziel-Wallet“ (das war mir initial nicht bewusst und löst einen Teil der Frage)
c) wenn man zb die Steuer 20xx macht, betrachtet man jede Wallet für sich alleine (quasi als snapshot), darin liegen diverse coins deren Kaufdatum ENTWEDER durch

  • den kauf in eben jener Wallet entsteht ODER
  • „mitgebracht wurde“ aus einer anderen Wallet [was übrigens ein Problem ergibt weil woher soll das FA wissen wie dieses Datum ist wenn ich es dem FA nicht mitteile]

das Beispiel von oben ist insofern schlecht weil

Kauf Börse A 2 BTC 1.1.2020
Transfer 1 BTC Börse A zu Börse B 1.2.2020
Kauf Börse B 1 BTC 1.3.2020

Verkauf Börse B 2 BTC 1.4.2020
Verkauf Börse A 1 BTC 1.2.2021

warum?
mir war nicht klar ob man das kaufdatum „mitnimmt“ beim transfer von wallet zu wallet ODER ob es im neuen wallet (bei Einbuchung) dieses Datum als „kaufdatum“ bekommt. Daher ist mein initial bsp so aufgebaut dass das einen Unterschied macht.
In Deinem Beispiel ist es so oder so steuerlichnicht relevant weil das 1 Jahr überschritten ist

  • wenn man das initialkaufdatum 1.1.2020 mit rüber nimmt UND AUCH
  • wenn das transferdatum 1.2.2020 zählen würde (beide sind 1a+ vor dem Verkauf)
    [sorry für die Spitzfindigkeit aber genau das macht ja mE den Unterschied potentiell]

anyway, um aufzudröseln was meine Gedanken vorgestern waren , evtll hilft es ja der Nachwelt:
Ich dachte dass bei einem transfer das initialy Kaufdatum „verloren“ geht und quasi durch das transferdatum ersetzt wird. Das macht nämlich je nach Szenario einen Unterschied.

und nochmal, mE ist die Vorgehensweise FIFO erstmal völlig unabv. von der Thematik wieviele Wallets man betrachtet.

nochmal ein konkretes Bsp (abgewandelt von oben, die Daten sind bewusst so gewählt damit sich das Problem erst ergibt mit den multiplen Wallets)

01.April 2022: Kauf 1 BTC bei Nuri (die nennen wir „Nuricoin“)
01.Juli 2022: Kauf 1 BTC bei Bison (bison coin)

01.August 2022: Transfer der 1 BTC von Nuri nach Bison (da liegen dann 2 BTC)
01.Juni: 2023: Verkauf von 1 BTC bei Bison

01.Jan 2022: Kauf 1 BTC bei bitwala (bitwalacoin)
01.Feb 2023: Verkauf 1 BTC bei bitwala

ich nehme an es gilt Folgendes:

  • Der Verkauf bei Bison im Juni 23 ist steuerfrei weil der NuriCoin verkauft wird (kaufdatum: April 2022), der Bisoncoin (Kaufdatum Juli 22 bleibt „liegen“)
  • der Bitwala Verkauf ist auch Steuerfrei weil mehr als 1 Jahr, Bitwala damit leer

ODER (das wäre der Fall wenn man eben über alle Wallets hinweg denken würde)
de Bitwala (Feb 23) Verkauf ist NICHT steuerfrei weil er mit dem Nuricoin datum (April 22) verrechnet wird
[ich vermute so ist es NICHT]

Kann mir noch jemand folgen?

Ich nicht.

Meines Erachtens ist stets relevant, ob du die Coins (Kaufpositionen) noch sauber trennen kannst oder nicht.

Wenn ja, kannst/musst du Einzelbetrachtung vornehmen (ob man da die Wahl hat, bin ich mir nicht sicher)
Wenn nein, machst du FiFo. Wie auch sonst?

Im besten Fall HODLst du, bis die Coins steuerfrei sind. Das kann viele Probleme lösen.

2 „Gefällt mir“

ich HODLe sowies aber ich mag das Prinzip verstehen. Und die Aussage „machst du FIFO“ allein ist eben NICHT genau weil man dazu wissen muss woher die „kaufdaten“ der Coins kommen
[ich weiß auch nicht was daran so schwierig ist dass das eben nicht "sowieso klar ist aber gut…]

[habe das in punkt c in meinem Post vorher beschrieben gerade]

Du musst bei FiFo nicht wissen, sondern du nimmst an. Entsprechend deiner chronologischen Dokumentation.
Steht doch auch so im BMF Schreiben. Oder täusche ich mich?

Also soweit ich weiß wird das Kaufdatum mitgenommen, man mus es halt ggf. nachweisen können.
Dass das in der Praxis für den Steuerpflichtigen und für das Finanzamt Nerven bedeuten kann, haben vermutlich viele nicht auf dem Schirm.

Dein Beispiel ist interessant. V.a. weil ich glaube, dass auch das BMF das nicht konkret auf dem Schirm hat. Zunächst von der Vorgehensweise würd ich immer in abgeschlossenen Räumen denken. Heißt Kauf Nuri, Ausbuchung Nuri, Einbuchung Bison, Verkauf Bison. Soll heißen, was da jemals nach dem Transfer auf Nuri passiert (weitere Käufe, Verkäufe) ist für die Bewertung auf Bison egal.
Also vom Grund her sehe ich es so wie die Option 1 von dir.

Zurück zum Interessanten: welcher Coin wird auf Bison zuerst verkauft? Der von Nuri oder der von Bison?
Da liegt nämlich imho wirklich was spitzfindiges: FiFo ist nicht immer gleich „zuerst angeschafft, zuerst verkauft“.
„FiFo = First in, First out“ bedeutet wörtlich was zuerst reinkam, geht zuerst raus. FiFo kommt nämlich aus der Verwendungsreihenfolge z.B. von Kornspeichern. Ich hoffe man kann man mir folgen.

Und in deinem Beispiel ist das was „zuerst reinkam“ der Coin auf Bison und danach erst der Coin von Nuri. Nach der Logik, die FiFo in sich hat, würde als der Bison Coin zuerst verkauft werden.
ABER das Gesetz schreibt schon in Zusammenhang mit Fremdwährungen: „zuerst angeschafft, zuerst verkauft“. Das BMF macht sich daraus anscheinend nichts und schreibt ja als ob " „zuerst angeschafft, zuerst verkauft“ und „FiFo =First in, First out“ immer das gleiche wären. An deinem Beispiel sieht man aber, dass es nicht das gleiche sein muss. Also laut Gesetzestext würde ich schon sagen, dass es so ist wie du es bewertest.

@BTCommander
Das ist halt so pauschal schwammig.
Mit was machst du FiFo? Über alles was du hast?

Nein, über das was sich in der jeweiligen Wallet oder Börse befindet.
Und nicht FiFo über Börse A,B und womöglich C zusammen. Sondern FiFo in Börse A, FiFo in Börse B und FiFo in Börse C; separat. Cointracking und Blockpit usw. machen das, wenn man Depottrennung einstellt automatisch.
Sogar im BMF Schreiben steht. Man wählt eine Methode und wendet diese pro Wallet an („62. Es gilt eine walletbezogene Betrachtung.“)

Alles halt nur Laienmeinung.

@nutuna , genau, das ist das Problem was ich meinte die ganze Zeit.
FIFO is eben nicht unbedingt gleichbedeutend mit „zuerst angschafft“.
(macht halt einen massiven Unterschied ob man „im Wallet einzeln“ denkt oder eben „über alle Wallets“)

was machen wir jetzt?

das bsp. ans FA geben oder kennt jemand jemanden, guten Anwalt oder sowas ?

Also die ganzen Trackingprogramme usw. machen soweit ich mich erinnern kann:
Das zuerst angeschaffte wird auch zuerst rausgebucht (bei transfer) und das zuerst angeschaffte wird zuerst verkauft.

Was man da machen kann, wenn nichtmal das BMF da nen Unterschied sieht, weiß ich nicht.
Berechnen, Dokumentation mitgeben. Mehr sehe ich nicht. Fa anfragen wird Zeit und Geld kosten und auskennen wird sich fast keiner.

Nichtsdestotrotz sind es für mich zwei Sachen.
Einmal, ob FiFo in jedem Wallet separat oder FiFo über alle Wallets zusammen. Da haben wir ja rausgefunden: FiFo wird in jedem Wallet/Börsenaccount separat angewendet und nicht über alle zusammen. So verstehe ich zumind das BMF Schreiben und den BTC Echo Artikel.

Und zweitens, dass FiFo nicht immer „zuerst angeschafft, zuerst verkauft“ heißen muss.

Nur eigene Meinung, keine Beratung an die man sich halten sollte.

ja das wäre ein zumindest in sich konsistentes Ergebnis (das evtl. sogar richtig ergo legal ist) das man als „Regelwerk“ anwenden könnte.

  1. man betrachtet immer jede Wallet einzeln
  2. innerhalb jedes Wallets verwendet man FIFO ABER (wichtig!) in Bezug auf das KAUFDATUM der Joins (NICHT das „Einbuchdatum bei Transfers“) und dieses weißt man ggf selbst nach (weil der walletanbieter das nicht kann)

Ok. (das dumme ist dass ich jetzt noch mehr Dokuaufwand habe aber immerhin kam was raus…) merci!

Ob das so stimmt weiß ich nicht :smiley: Das ist ja das Tückische. Vermutlich gibt es nur eine richtige Vorgehensweise. Aber man kann auf dem Weg dahin ungewollt 10x falsch abbiegen.

Aber probier doch einfach mal einen Anbieter wie Cointracking oder Blockpit aus. Glaube bis 200 Trades ist Cointracking sogar kostenlos.
Da kannste mal rumspielen und schauen was rauskommt, wenn du deine Beispiele nimmst. Müsstest aber auch Depottrennung bei der Auswertung aktivieren. Wenn du dann ganz auf Nummer sicher gehen willst, gibst du noch zur Abgabe eine Dokumentation mit. So kann keiner sagen die Methode war nicht bekannt.

Abend!

Also meiner Meinung nach brauchst du da keinen Anwalt (der kostet nur Geld), sondern kannst eines der Steuertools verwenden.

Ich habe für mich das Problem wie folgt gelöst:

  • walletbezogene betrachtungsweise → betrifft alle verbundenen Wallets oder Einzelwallets

Also:

  • Kauf bei Nuri 01.04.22 + Transfer 01.08.22 auf Bison
  • Kauf bei Bison 01.07.22
  • Verkauf bei Bison 01.06.23
    → Hier erfolgt eine walletbezogene betrachtungsweise entsprechend BMF-Schreiben in einem Wallet-Verbund, weil diese miteinander interagieren
  • Kauf bei Bitwala 01.01.22
  • Verkauf bei Bitwala 01.02.23
    → Hier erfolgt walletbezogene Betrachtungsweise entsprechend BMF-Schreiben in einer Einzelwallet, weil keine Interaktion stattfand

Probe:

  • Betrachtung Nuri: Kauf + Transfer → Transfer ist kein Verkauf, mangels Verkauf kein steuerlicher Vorgang
  • Betrachtung Bison: Kauf + Transfer + Verkauf → Transfer ist kein Verkauf, aber es fand ein Verkauf statt → Steuerpflicht, wenn < 1 Jahr → Prüfung FIFO: Nuri-BTC zuerst gekauft (Zugang über Wallet-Transfer), erst später Bison-BTC gekauft
  • Betrachtung Bitwala: Kauf + Verkauf → Steuerpflicht, wenn < 1 Jahr → Prüfung FIFO: unproblematisch

So sollten das auch die Programme machen.

Ich halte das aber für ein noch ungelöstes Problem, weil man so die Veräußerungsgewinne selbst gestalten kann.

Ich bin mit einem Ansatz bisher gut gefahren, halte mich an die Programme und denke bei Komplikationen immer an folgenden Fall:

  • Kauf am BTC-ATM mit Versand auf Hardware-Wallet → Ich kann da bei einigen ATMs nichts verkaufen, der BTC aus dem ATM muss auf irgend eine Börse → Er muss folglich in ein anderes Wallet und verändert dort bei seinem Zugang die komplette FIFO-Historie → Ich (und die Software) prüft für jeden Verkaufsvorgang den aktuellen Kaufpool
    → Beispiel A) Verkauf 1 Börsen-BTC (01.02.23 (Kauf 01.01.23) ) vor dem ATM-BTC-Zugang (01.03.23 (Kauf aber 01.01.19): Es kann nur einen Kaufpool mit Kauf 01.01.23 (=Börsen-BTC) geben
    → Beispiel B) Verkauf 1 Börsen-BTC (01.12.23 (Kauf 01.01.23) nach dem ATM-BTC-Zugang (01.03.23 (Kauf aber 01.01.19): Es gibt einen Kaufpool mit Kauf 01.01.19 (ATM) und einen Kaufpool mit Kauf 01.01.23 (Börse), nach FIFO wird zuerst der Kaufpool vom 01.01.19 berücksichtigt (> 1 Jahr)
    → Beispiel C) Verkauf je 0,5 Börsen-BTC (01.02.23 und 01.12.23 (Kauf 01.01.23) vor und nach dem ATM-BTC-Zugang (01.03.23 (Kauf aber 01.01.19): Es gibt einen Kaufpool mit Kauf 01.01.19 (ATM) und einen Kaufpool mit Kauf 01.01.23 (Börse), nach FIFO wird zuerst für 0,5 BTC der Kaufpool vom 01.02.23 berücksichtugt (weil die Info über den Zugang am 01.03.23 fehlt) und danach der Kaufpool vom 01.01.19 (weil jetzt die Info über den Zugang da ist und ein früherer Kaufpool existiert)

Meines Erachtens hast du einen falschen Denkansatz.
Streiche das „immer“, und fahre mit „es kommt drauf an“ fort.

Meiner Auffassung nach ist zunächst zu betrachten, ob man die gekauften Coins in der jeweiligen Wallet physisch/technisch voneinander trennen kann, z.B. durch separate Adressen oder UTXOs.

Wenn man das nicht kann, ist FiFo anzuwenden.

Da du die Trennung mehrerer Käufe weder bei Bison noch bei Nuri realisieren kannst, musst du für jede einzelne Wallet FiFo anwenden. Und wenn du dann noch Coins hin- und herschickst, musst du FiFo über die Wallets hinweg anwenden.

FiFo gilt aus steuerlicher Sicht immer auf die Kaufpositionen, nicht auf Tansfers.

Anders sieht es aus, wenn du die Käufe klar trennen kannst (z. B. bei Käufe über Pocket in die eigene Harwarewallet). Dann könntest du später jeden deiner Käufe einzeln zum Verkauf an eine Börse schicken, und jeweils entscheiden, welchen Kauf (UTXO) du dafür verwenden möchtest (sofern du auf der Börse keine anderen Bestände hast und nichts vermischst).
Dann kannst du bei mehreren Wallets die Wallettrennung und innerhalb der Wallets sogar die Einzelbetrachtung anwenden.

Mit über Wallets hinweg, was meinst du in diesem konkreten Beispiel?

Beispiel:

Kauf Börse A 2 BTC 1.1.2020
Transfer Börse A 1 BTC zu Wallet B 1.2.2020.
Kauf Börse A 1 BTC 1.3.2020
Verkauf Börse A 2 BTC 1.4.2020

Kauf Börse A 2 BTC 1.1.2020
Transfer Börse A 1 BTC zu Wallet B 1.2.2020.
Kauf Börse A 1 BTC 1.3.2020
Verkauf Börse A 2 BTC 1.4.2020
Transfer Wallet B 1 BTC zu Börse C 1.5.2020
Verkauf Börse C 1 BTC 1.6.2020

Welche wann angeschafften BTC werden nach dir nun verkauft?
In 1) Auf Börse A 2x 1.1.2020 oder 1x 1.1.2020 und 1x 1.3.2020?
in 2) Auf Börse A 2x 1.1.2020 und Börse C 1.3.2020 oder 1x 1.1.2020 und 1x 1.3.2020 Börse A und 1x 1.1.2020 Börse C?

@BTC-Idee So wie dein ATM Beispiel würde ich es auch sehen. Es kann auch mit FiFo nichts verkauft werden, was nicht auch in der Realität dort ist.

Mit über Wallets hinweg meinte ich, dass man im vorherigen Beispiel von @nautisch weder bei Nuri noch bei Bison klar trennen kann, was von dem Bestand wann gekauft wurde, wenn dieser aus mehreren Kaufpositionen besteht oder gar was von anderen Börsen eingeht. Daher ist da m.E. eine FiFo Betrachtung über beide Börsen hinweg vorzunehmen.

Nun zu deinem aktuellen ersten Beispiel, welches ich um 2 Vorgänge erweitere:

Kauf Börse A 2 BTC 1.1.2020
Transfer Börse A 1 BTC zu Wallet B 1.2.2020.
Kauf Börse A 1 BTC 1.3.2020
Verkauf Börse A 2 BTC 1.4.2020
Transfer Wallet B 1 BTC zu Börse A 1.5.2020
Verkauf Börse A 1 BTC 1.5.2020

Man mag hier geneigt sein zu sagen:
Ganz klar verkaufe ich am 1.4. den einen BTC vom 1.1. und den einen BTC vom 1.3.
Denn der weitere BTC vom 1.1. liegt ja auf der Hardwarewallet. Der wird dann erst am 1.5. verkauft.

Nun ändere ich aber in dem Beispiel ausschließlich die Mengen, und schon funktioniert diese gedankliche Trennung nicht mehr korrekt.

Kauf Börse A 2 BTC 1.1.2020
Transfer Börse A 0,8 BTC zu Wallet B 1.2.2020.
Kauf Börse A 1 BTC 1.3.2020
Verkauf Börse A 2,1 BTC 1.4.2020
Transfer Wallet B 0,8 BTC zu Börse A 1.5.2020
Verkauf Börse A 0,9 BTC 1.5.2020

Was wird nun am 1.4. verkauft, was bleibt übrig? Kann man nicht so genau sagen, da ja keine Trennung der Kaufpositionen ersichtlich und auswählbar ist. Also muss man auf die Kaufpositionen FiFo anwenden. Wichtig: Auf die Kaufpositionen - und nicht etwa auf ausgehende oder eingehende Positionen. Siehe hierzu unten verlinkten Auszug aus dem BMF-Schreiben 2022 Pos. 61. Somit muss man auch etwas der eigentlich auf der Wallet B liegenden am 1.1. gekauften BTC verkaufen bzw. dies zumindest unterstellen.
Und am 1.5. unterstellt man dann, dass die restlichen von der wallet B kommenden 0,8 BTC vom 1.3. sind.

Dies ist zumindest meine Interpretation des BMF-Schreiben.
Das ist furchtbar kompliziert und unlogisch was den Bestand auf der Wallet B angeht.

Ich mag da auch falsch liegen, 100%ig sicher bin ich mir nicht.
Vielleicht kann noch jemand anderes was dazu sagen.

Ist eine Einzelbetrachtung nicht möglich, gelten für die Zwecke der Haltefrist die zuerst angeschafften Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token als veräußert und ist für die Wertermittlung die Durchschnittsmethode anzuwenden (vgl. BFH-Urteil vom 24. No-vember 1993, X R 49/90, BStBl II 1994 S. 591). Aus Vereinfachungsgründen kann für die Zwecke der Wertermittlung unterstellt werden, dass die zuerst angeschafften Token zuerst veräußert wurden (First in First out, FiFo).

Gib doch einfach mal dein Beispiel in z.B. Cointracking ein und schau wie es da gerechnet wird.
Ich denke, dass etwas nicht verkauft werden kann, wenn es nicht auch auf der jeweiligen Börse ist.
Heißt warum sollte FiFo nicht für das jeweilige Wallet gelten - und zwar auch für Transfers, also Einbuchungen und Ausbuchungen. So hättest du nie etwas furchtbar Kompliziertes. Stell dir mal die ganze Szenerie mit 20 Wallets und 5 Börsen vor. Da wüsste keiner mehr wo oben und unten ist, wenn man nach ein paar Transfers und Trades fragt: ok und welcher wann angeschaffte BTC befindet sich auf Wallet X.
Und wenn du komisch rumtransferierst und vermischt musst du plötzlich andere Maßstäbe nehmen über was du FiFo anwendest.
So verstehe ich auch in Pos. 62 des BMF Schreibens: es gilt eine Walletbezogene Sichtweise.

Mir fällt gerade auf in dem Beispiel von dir.
Sagen wir man hat nur:
Kauf Börse A 2 BTC 1.1.2020
Transfer Börse A 0,8 BTC zu Wallet B 1.2.2020.
Kauf Börse A 1 BTC 1.3.2020
Verkauf Börse A 2,2 BTC 1.4.2020

Ende. Jahr vorbei und Steuererklärung wird für 2020 gemacht. Würdest du hier jetzt schon eine Vermischung sehen, sodass man übergreifend anwenden muss, weil man etwas wegtransferiert hat?
Es ist ja nichts großartig vermischt worden, sondern nur ein Teil wegtransferiert worden.

Wenn nicht müsstest du,wenn du sagen wir 2 Jahre später die Vorgänge hinzufügst:
Transfer Wallet B 0,8 BTC zu Börse A 1.5.2022
Verkauf Börse A 0,9 BTC 1.5.2022

retroperspektiv die Buchhaltung ändern, obwohl du schon die Steuererklärung abgegeben hast. Und das müsstest du nach der Vorgehensweise öfter machen. Das ist verrückt. Steuerfrei hin oder her - die Buchhaltung ist bescheuert.

Ähnliches wäre auch bei Aktien der Fall, wenn du ein paar Aktien von Depot A nach Depot B überträgst. Dann müsste Bank B mglw. Steuern abführen auf Aktien, die noch auf Bank A liegen, wenn du nicht alle überträgst. Bank B kann aber nicht wissen was für Aktien mit welchem Anschaffungspreis auf Bank A liegen. Und bei Aktien gilt auch FiFo.

edit: hab das Beispiel mit Cointracking berechnet und dort ist es jedenfalls so, dass kein übergreifendes FiFo stattfindet, wenn Depottrennung aktiviert wird, sondern die Coins werden nach FiFo ausgebucht und können auf der Börse erst verkauft werden, wenn sie auch dahin transferiert werden.