Steuer bei Übertrag aus Cold Wallet und dann Verkauf auf Börse, Haltfrist, nimmt man "kaufdatum" mit

OK
es ist sogar noch komplizierter. man Stelle sich folgendes vor

wie vormals:
01.Jan 2022: Kauf 1 BTC bei Nuri (die nennen wir „Nuricoin“)
01.April 2022: Kauf 1 BTC bei Bison

01.Okt 2022: Transfer der 1 BTC von Nuri nach Bison (da liegen dann 2 BTC)
01.Feb: 2023: Verkauf von 1 BTC bei Bison

dazu parallel
01.Jan 2022: Kauf 1 BTC bei bitwala
01.Feb 2023: Verkauf 1 BTC bei bitwala
(also ein in sich geschlossenes Bitwala Wallet wo man alles nachvollziehen kann weil keine BTC transfers vorhanden sind)

In diesem Szenario wäre also die " Einzelbetrachtung für Bitwala machbar, aber ggf. nicht für Nuri und Bison.

Gilt dann
" Einzelbetrachtung machbar → also FIFO in-sich und „abgeschlossen“ innerhalb des bitwala Wallets und GLEIHCHZEITIG ein „virtuelles GesamtWallet“ das Nuri und Bison beinhaltet?

ps: bin Luftfahrt-Ing. und da hat man es gern sehr genau bzgl Dokumentation/Information und das gibt es da auch, die Lage beim Steuerrecht ist m.E. echt ungenau… (oder ich verstehe es nicht…)