Steuerliche Behandlung von gehebelten Termingeschäften / Futures

Kryptowährungen sind ja bekanntlich nach einem Jahr steuerfrei veräußerbar. Nun ist meine Frage, wie es steuerlich ausschaut, wenn ich z.B. einen kleinen Teil meines Bitcoinbestandes verwende und mittels Margin einen 2x Hebel trade, wodurch ich Gewinne in Bitcoin realisiere. Da hierbei ja nicht die Währung gewechselt wurde, oder für Gewinn veräußert wurde, frage ich mich wie sich das auf die Haltefrist auswirkt… -Resettet es den Zeitraum nach dem Fifo-Prinzip für meine gesamte Bitcoinbestand? -Beginnt eine neue Frist für den Gewinn in Bitcoin?(Also den Anteil der neu dazu gekommen ist?)

Mein Verständnis wäre folgendes: Die Haltefrist beginnt sobald aus EUR/USD BTC erworben werden. Geschieht dies mit Margin hat dies allein den Effekt, dass es das Risiko/Rendite hebelt. Da kein Wechsel der Währung mit Gewinn stattfindet, hat das Hebeltrading keine detrimentalen Konsequenzen für die Fiforegel.

Bitte um Rückmeldung/Meinungen Vielen Dank:)

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Beim Hebeln hebelt man doch nicht die BTC sondern in z. B: USD und somit hat das nichts mehr mit der Haltefrist zu tun und wenn der „Trade“ geschlossen wird und du Gewinne hast, dann bekommst du die in BTC zurückgetauscht. Müsste demnach quasi doppelt versteuert werden. Bin da aber kein Fachmann…
Dies wäre nur meine Meinung dazu

p.s. und natürlich müssten auch erstmal Gewinne erzielt werden

Definitiv würde ich da einen Steuerberater empfehlen.
Schau mal ob Du mit getrennten Depots die Steuerlast reduzieren kannt.
Ein Depot für Steuerfrei und Haltezeit größer einem Jahr.
Ein Depot für’s Traden und eventueller Kapitalertragssteuer von 25%.
Ein Depot für …

Ich habe auch keine Ahnung, hier aber meine Gedanken dazu.

Ich würde wie du vermuten, dass das auf die Haltefrist der hinterlegten BTC keinen Einfluss hat, da du sie nicht veräußerst. Sie dürften auch nicht wie beim Staking unter die § 23 EStG Regelung bei Wirtschaftsgütern, aus denen Einkünfte erzielt werden, fallen. Haltefrist sollte also bei einem Jahr bleiben.

Wenn du gehebelt Derivate auf BTC handelst (z.B. Kraken Futures oder Perpetuals), dann zahlst du unabhängig von der Dauer 25% + Soli auf den Gewinn. Die Regelung, wieviel Verlust man dem Gewinn als Privatperson gegenrechnen darf, hat sich allerdings ab diesem Jahr geändert.

Wenn du aber gehebelt BTC handelst, sieht das denke ich anders aus. Was du als Collateral hinterlegst sollte egal sein. Im Hintergrund leihst du dir Fremdkapital, um damit BTC handeln zu können. Da du Hebeltrades sicher nicht lange hältst, würde ich eine Versteuerung wie bei BTC-Gewinnen unter der Jahresfrist annehmen.
Ob du den Gewinn als BTC oder USD ausgezahlt bekommst sollte egal sein.

Aber alles nur Gedanken und Vermutungen. Wäre super, wenn wir mal einen Steuerberater im Forum hätten. (der uns dann natürlich kostenlos berät :slight_smile:)

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Rein praktisch von der Ausführung verkaufe ich ja BTC zum Schließen eines Trades. Wenn man da streng Fifo anwendet, würde das ja dazu führen, dass zuerst meine HODL-Position verkauft wird.

Da hast du auch wieder recht. Bei strenger FiFo Anwendung wäre das so.

Ich habe in der Hinsicht noch keine Erfahrung mit dem Finanzamt, Aber ich denke mir immer, wenn man die Trennung von unterschiedlichen Beständen nachvollziehbar erklären kann, sollte man hoffentlich damit durchkommen.

Wenn ich zum Beispiel gerade anfange, auf einer unabhängigen Wallet BTC zu hodln, dann möchte ich, dass die Frist für diesen Bestand langsam abläuft. Unabhängig davon, ob ich in einer „daily Wallet“ immer wieder mal kleine Beträge kaufe und verkaufe, wofür ich dann auch unabhängig Steuern zahle.

Diese ganzen Probleme hat man allerdings nicht, wenn man immer einen Hodl-Bestand aufrecht erhält, bei dem die Jahresfrist schon abgelaufen ist. Wenn dieser Bestand vom Betrag her die jährlichen Kleinbeträge in der „daily Wallet“ oder dem Trading Account abdeckt, braucht man auch bei strengstem FiFo gar nichts versteuern.

Zumindest Kraken bietet dir die Möglichkeit, deine gehebelte Position zu realisieren. Das heißt, deine mit margin gedeckte Schuld zu begleichen, um dann die BTC zu erhalten. Ich bin auch kein Steuerfachmann, aber nach meinem naiven Verständnis würdest du dabei keine Bitcoin verkaufen. Dafür benötigst du dann natürlich das Kapital in der entsprechenden Fiat Währung.

Falls du noch weitere BTC hast, wäre vielleicht ein BTC collateralized loan möglich, bei dem du dir zuerst Fiat auszahlen lässt, dann deine Schuld beim Broker begleichst, und die BTC abholst. Vielleicht kannst du so sowohl die Zinslast als auch die hinterlegte Sicherheit auf ein erträgliches Maß drücken und insgesamt mehr BTC verwirklichen.

Halt uns auf dem Laufenden.

Gruß,
Makowski

Servus,

beeinflusst das Trading von Crypto-Futures in irgendeinerweise die Haltefrist von Bitcoin?

Ich handle auf Kraken Futures. Dabei werden BTC von der Wallet auf eine zweite Wallet verschoben, die als Collateral/Sicherheit für Perpertual Future/rollierende Termingeschäfte auf Bitcoin hinterlegt sind. Die Kontrakte sind gehebelt. Man geht mit Bitcoin rein und raus.

Meiner Meinung nach sollten diese Geschäfte, wie alle Termingeschäfte mit der Abgeltungssteuer versteuert werden und es hat keinen Einfluss auf die 1jährige Haltefrist. Oder beeinflusst das Hinterlegen als Sicherheit etwa diese Frist? Wie sieht es aus, wenn die Sicherheit verloren geht, weil ein Trade nach hinten los geht?(MMn ebenfalls Verlusttopf für Termingeschäfte und kein Einfluss auf Veräußerungfrist)

Bitte um Rückmeldung der steuerversierten Kryptonier.
Ciao

Hallo Zusammen,

ich bin erst vor kurzem in die Kryptowelt eingestiegen und habe da mal eine paar Fragen zum Future Trading mit USDT und hoffe mir kann jemand helfen. Nachfolgend ein Beispiel:

  1. Ich kaufe auf Binance 1000 USDT – mit Euro gezahlt
  2. 1000 USDT von Spot in Future Wallet verschoben – sollte nicht als trade zählen und nicht steuerrelevant?
  3. BTC/USDT wird als Future getradet

Nachfolgend drei Trades (Beispiel):

  1. Trade = 100 USDT Gewinn + 1 USDT Gebühr für Trade Eröffnung (Rabatt auf Gebühren 0,10 USDT) / + 1 USDT Gebühr Trade wird geschlossen (Rabatt auf Gebühr 0,10 USDT)

  2. Trade = 100 USDT Gewinn + 1 USDT Gebühr für Trade Eröffnung (Rabatt auf Gebühren 0,10 USDT) / + 1 USDT Gebühr Trade wird geschlossen (Rabatt auf Gebühr 0,10 USDT)

  3. Trade = 100 USDT Verlust + 1 USDT Gebühr für Trade Eröffnung (Rabatt auf Gebühren 0,10 USDT) / + 1 USDT Gebühr Trade wird geschlossen (Rabatt auf Gebühr 0,10 USDT)

Ergebnis:

  1. Trade = + 100 USDT / 2x - Gebühr 0,10 USDT / 2x + Gebühren Rabatt 0,01 USDT
  2. Trade = + 100 USDT / 2x- Gebühr 0,10 USDT / 2x + Gebühren Rabatt 0,01 USDT
  3. Trade = - 100 USDT / 2x- Gebühr 0,10 USDT / 2x + Gebühren Rabatt 0,01 USDT

Gesamt = 100 USDT Gewinn / Gebühren 0,60 USDT / Gebühren Rabatt 0,06 USDT

Wie wird das steuerlich behandelt 1), 2) oder 3)?

  1. Gesamtergebnis = 100 USDT Gewinn / Gebühren = -0,60 / + Rabatt 0,06 = 99,46 USDT Gewinn ist zu versteuern?
  2. Gesamtergebnis = 100 USDT Gewinn / Gebühren = -0,60 / + Rabatt 0,06 = 100 USDT zu versteuern. Gebühren als Verlust separat verrechnen? Rabatt als Gewinn verrechnen oder von den Gebühren abziehen?
  3. Separate Versteuerung: Gewinn 1 Trade 100 USDT – versteuern / Verlust 2 Trade 100 USDT – nicht steuerrelevant / Gewinn 3 Trade 100 USDT – versteuern? Gebühren/Gebührenrabatt?

Beeinflusst dieses Traden den vorhandenen BTC Bestand (Hodln)?

100 USDT Gewinn wird in EUR ausgezahlt = Die Differenz vom Kauf von 1000 USDT mit Euro zum Verkauf USDT in EUR ist dann nochmals steuerrelevant, aber aufgrund der geringen Schwankung nicht sehr hoch?

Fragen über Fragen :blush: Ich hoffe ich habe keinen Denkfehler, alles ist verständlich und jemand kann das Rätsel lösen. Vorab vielen Dank.

Gruß
Chris

Also, wenn ich alles bisher richtig verstanden habe, dann gibt es bei den Futures einiges zu bedenken.
Zuerst einmal, wenn man mit den coins direkt handelt, dann besitzt man sie nicht dazu, dass sie im Wert steigen, sondern um damit Gewinne zu erzielen.
Damit würde meiner Meinung nach, eine Gewinnabsicht die Haltefrist auf 10 Jahre erhöhen.
Meiner Meinung nach, würden die Gewinne aus den Futures, und Margins mit der Abgeltungssteuer versteuert, jedoch beim Tausch der coins in irgendetwas anderes wiederum der Einkommensteuersatz gültig sein.

Wie gesagt, meine Meinung.
Achso, Gewinne und Verluste können nur miteinander verrechnet werden, wenn sie in die gleiche Kategorie fallen. Bei Spekulationsgeschäften gilt momentan auch die neue maximale verlusthöhe von 20000 Euro.

Ich habe das noch nicht mit einem Steuerberater geklärt, aber ich denke Margins sind anders zu behandeln als Futures.

Bei Margins wird ein Kauf (Spot) getätigt und der Exchange gibt dir Kredit mit bestimmten Konditionen (Liquidierung). Futures sind echte Derivate, Margin Käufe nicht.

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Ich denke, dass diese Auffassung richtig ist.
Für mich bleibt jedoch noch eine Frage übrig:
werden die Spot- und Marging-Wallets auf Binance steuerlich zusammen betrachtet oder als zwei Einzelwallets bzw. Depots? Auf Kraken werden diese Wallets auch separat ausgewiesen Balance vs Positions.

Ich würde mich über eine fachkundige Antwort freuen…

Warum brauchst du dafür eine Depottrennung wenn die Assetklasse eine andere ist?

Es geht um Folgendes:
Wenn ich auf dem Spot Wallett z.B. 0.1 BTC halte (Langzeit) und gleichzeitig auf dem Margin Wallet BTC trade, ob die Tradingaktivität mit Margin die langzeit Haltedauer von BTC auf dem Spot-Account beeinflusst. Es ist immerhin das gleiche Binance Account.

Warum eine andere Assetklasse? Man Kauf bei Martin Trading weiterhin BTC nur mit geliehenen Geld oder sehe ich das falsch?
Ein Future oder KO- Schein wäre aber eine andere Klasse und andere Besteuerung.

Ich trade bei bybit Inverse Perpetual BTCUSD Coin margined. Wie ist das da, also ich muss BTC als Sicherheit hinterlegen und bekomme dann den Gewinn in BTC ausbezahlt oder Verlust vom hinterlegten abgezogen. Gilt dafür dann die Abgeltungssteuer? Und ist das dann ein Termingeschäft wo man seit 1.1.2021 nur noch 20000€ Verlust gegen rechnen darf?

Hey Leute :slight_smile:

Wie ich das verstehe:
Wer mit Margin handelt, handelt letztendlich mit BTC (Spot). Nur eben mit geliehenem Geld.
Logischerweise greift hier die 1-Jahresfrist, weil du dir Geld leihst, um Coins zu kaufen, die du dann handelst.

Wer mit Futures (Derivate) handelt, muss ja Sicherheiten (Collateral) hinterlegen und handelt einen „Vertrag". Damit kaufst du ja keine BTC ein, sondern nur den Vertrag, der an den Preis des Assets geknüpft ist. (Soweit zu meinem theoretisches Verständnis von Derivaten, korrigiert mich bitte)
Ergo beeinflußt du nicht die Haltedauer deiner Coins. Oder?

Wenn du allerdings als Sicherheit z.B. BTC hinterlegt hast, du liquidiert wirst und in diesem Zuge eben die Coins verkauft werden, dann wird wohl das Finanzamt auch beim Verkauf deiner Sicherheiten die Hand aufhalten wollen.

Verstehe ich die Zusammenhänge richtig?

Grüße