Steuerklärung - Angabe beim Kauf zur Sicherheit?

Folgende Frage:

Man kauft Bitcoin im Jahr 2020.
Macht es Sinn (dass es nicht „sein muss“ ist mir bewusst) den KAUF bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 anzugeben um dem Finanzamt zu signalisieren dass man diese Werte hält. Ist das der sicherere Weg?

Also in dem Fall bei Zeile 45 im Bereich „Ergänzende Angaben“?

Oder ist das überflüssig da es sowieso erst beim Verkauf relevant wird wo ich dem Finanzamt dann BEWEISEN muss dass ich die Bitcoin länger als ein Jahr hatte?

Genau es ist überflüssig. Wer sagt, dass du irgendwann verkaufen willst. Wenn du natürlich willst, dass der Staat alles weiß, dann mach das.

Ansonsten reicht es auch beim Verkauf. Lässt sich ja über so ziemlich jede Börsen, jeden Anbieten eine Tradehistorie erstellen. Zudem kannst du im Notfall auch noch deine Überweisungen angeben. Bei einer Haltefrist von über einem Jahr musst auch überhaupt nichts angeben gegenüber dem Finanzamt. Von daher spar dir den Aufwand und mach es wenn es nötig wird oder du aufgefordert wirst.

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Ich würde auch nichts angeben, was nicht gefordert ist. Du machst ja nichts Illegales.
Ich würde da Datensparsamkeit walten lassen.
Wenn Du dann steuerpflichtige Verkäufe/Erträge hast, sollten die dann natürlich korrekt sein, die Finanzämter werden über kurz oder lang die Tools und das KnowHow haben, das auch ggf. nachzuprüfen.

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Es ist überflüssig und wäre auch nur dann beim Verkauf relevant, wenn Du unter 1 Jahr wieder verkaufen willst.

Steuer-FAQ

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Ah super danke für die Rückmeldungen!

Ich würde den Kauf nicht angeben. Erst beim ausweisen eines Verkaufs. Dann kannst du dir offen halten ob du Verkäufe mit Haltedauer > 1Jahr überhaupt angeben möchtest.

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