Wenn es wirklich zwei verschiedene Kryptowährungen sind, z.B. Bitcoin und Cardano, dann ist nur die gestakete Währung von der Fristverlängerung betroffen.
Wenn es die gleiche Währung ist, z.B. Cardano, kannst du die Coins in unterschiedlichen Wallets aufbewahren und nur eine davon staken. Dann gilt die Fristverlängerung auch nur für die gestakete Wallet.
Ob es überhaupt zu einer Verlängerung auf 10 Jahre kommt, ist auch noch nicht abschließend geklärt. D.h. es hängt aktuell noch von Steuerberater und Finanzamt ab.