Steuerfreiheit in 10 Jahre auch für die nicht gestakten Coins?

Hallo Leute.
Z.b. ich habe zwei kryptowährungen. Krypto „A“ wird nur gehalten, mit Krypto „B“ betreibe ich Staking. Tritt dann die Steuerfreiheit von „A“ erst nach 10 Jahren auch, oder gilt die Regel nur für „B“, und „A“ kann ich in einem Jahr steuerfrei verkaufen?

Wenn es wirklich zwei verschiedene Kryptowährungen sind, z.B. Bitcoin und Cardano, dann ist nur die gestakete Währung von der Fristverlängerung betroffen.

Wenn es die gleiche Währung ist, z.B. Cardano, kannst du die Coins in unterschiedlichen Wallets aufbewahren und nur eine davon staken. Dann gilt die Fristverlängerung auch nur für die gestakete Wallet.

Ob es überhaupt zu einer Verlängerung auf 10 Jahre kommt, ist auch noch nicht abschließend geklärt. D.h. es hängt aktuell noch von Steuerberater und Finanzamt ab.

Die Steuer-FAQ (READ ONLY)

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Dieses ob bezieht sich aber nur auf staken, richtig?
1 Jahr hodln (dann steuerfrei) muss nicht noch geklärt werden? Das steht außer Frage?

Danke Dir!

Ja, ich beziehe das „ob“ nur auf das Staken.

Das eine Jahr Haltefrist zweifelt momentan niemand an.

In Zukunft könnte der Gesetzgeber natürlich auf die Idee kommen, unabhängig von der Haltedauer Kapitalertragsteuer zu verlangen. Aber das glaube ich aktuell nicht, da Bitcoin in manchen Staaten schon als Währung eingesetzt werden soll.

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