Steuerfrage Verlust

Hallo,
Ich habe in den letzten 12 Monaten eine Summe x in Sats investiert und bin jetzt, bemessen am Euro, im minus. Da ich die Sats eh langfristig halten möchte, hatte ich jetzt folgenden Einfall.
Ich verkaufe die Sats und kaufe sie dann 1 min später wieder zurück. Wenn ich die dann ein Jahr nicht mehr anrühre, könnte ich den bisherigen Verlust (Kauf aller Sats aus den letzten 12 Monaten - Erlös dieser Sats aus dem kurzfristigen Verkauf) steuerlich geltend machen.
Und wenn der Btc dann in 12 Monaten bei 150000 steht kann ich wieder verkaufen :wink:
Ist das richtig oder übersehe ich hier was?

Wenn du die BTC nach dem Kauf eh ein Jahr lang nicht anrühren möchtest, dann sind die doch schon wieder steuerfrei und dir bringt ein vorherige realisierter Verlust garnichts.

Des Weiteren sind deine beiden Verkäufe (der realisierte Verlust und später der realisierte Gewinn) zu hoher Wahrscheinlichkeit in unterschiedlichen Steuerjahren.

Dir würde es also nur etwas bringen, wenn du die BTC im selben Steuerjahr wieder verkaufst.
Ja es ist unter Umständen möglich realisierte Verluste im nächsten Steuerjahr geltend zu machen, dazu musst du aber bitte eine Fachperson befragen.

Also ich sehe in deinem Vorhaben überhaupt keinen Sinn!
Es bringt dir doch überhaupt keinen Vorteil^^
Es würde ja nur Sinn machen, wenn du mit den Verlusten bei BTC exorbitante Gewinne bei einem Altcoin gegenrechnen möchtest. Das scheint aber nicht der Fall zu sein.

Ergo, hodl einfach weiter…

Schau dir mal auf Romans (Blocktrainer) YT-Kanal das Video von gestern an. Genau solche Fragen werden dort geklärt.

Wieso in unterschiedlichen Steuerjahren. Angenomm ich verkaufe heute und kaufe danach direkt die BTCs wieder zum hodln, dann hätte ich abgesehen von paar Gebühren die gleiche Bilanz. Kann aber den Verlust steuerlich geltend machen. Gewinne habe ich ja noch keine.

Und wofür?
Gehst du etwa davon aus, dass du weniger Steuern zahlen musst, weil du Verluste gemacht hast?
Nein, so läuft das leider nicht! Du kannst Verluste nur mit zu versteuernden Gewinnen verrechnen, um mehr von deinem Gewinn zu haben.

Beispiel:
CoinA: 5.000€ Verlust
CoinB: 6.000€ Gewinn

Du musst dann nicht die vollen 6.000€ versteuern, sondern nur 1.000€ - dir bleibt also vom Gewinn mehr übrig.

Entweder willst du hodln oder in diesem Jahr noch auf Gewinne hinaus sein.

Dann würde ich an deiner Stelle das FA genau darauf hinweisen. Sicher ist sicher.

Wenn das funktionieren würde (!), würde ich nämlich immer verkaufen und direkt danach wieder kaufen, sobald der Kurs um Betrag X gesunken ist. Ich müsste so letztendlich kaum Steuern auf Gewinne zahlen, die ich unter 1 Jahr realisiere, wenn ich immer etwas habe zum gegenrechnen.

Dann könnte man ja sogar ein Skript machen, das automatisch verkauft und direkt wieder kauft.

Nene, so einfach funktioniert das nicht.

Äh doch, genau so funktioniert das!
Im Fall von @sonJanssen ist aber nichts zum Gegenrechnen, sprich realisierte Gewinne, vorhanden. Ergo macht dieses vorgehen überhaupt keinen Sinn.

Vor Allem dann nicht, wenn Bitcoin zum Beispiel gerade pumpt und ein neues Altzeithoch erreicht, wenn seine aktuellen Bitcoins gerade aus der Haltefrist raus sind.

Beispiel:
sonJanssen hat die letzten Bitcoins im Februar gekauft. Wenn nächstes Jahr im März urplötzlich ein neues Allzeithoch erreicht wird, wären diese Bitcoins steuerfrei.

Dagegen:
Wenn die Bitcoins heute mit Verlust verkauft und gleich wieder gekauft werden, könnten diese Bitcoin beim potenziellen neuen ATH im März nächsten Jahres nicht steuerfrei verkauft werden. Es müsste zwar wegen den anrechenbaren Verlusten weniger Gewinn versteuert werden, aber es muss trotzdem was versteuert werden.

Nochmal mein Hinweis:
Dieses Vorgehen, ein Asset in Verlust zu verkaufen und gleich wieder zu kaufen, um Verluste zu realisieren, macht nur dann Sinn, wenn auf der anderen Seite schon satte Gewinne gegenüber stehen, um hier Steuern zu sparen.
Auf Gut Glück macht dieses Vorgehen garkeinen Sinn!

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Muss man Verluste im Crypto-Bereich immer mit Gewinnen im Crypto-Bereich ausgleichen?

Kann @sonJanssen, den Verlust , nicht ganz einfach mit z.B seinem Lohn (wenn vorhanden) per Einkommensteuer-Formular gegenrechnen, und würde Lohnsteuer zurück erhalten?

Meines Wissens nicht zwingend.
Du kannst sie auch mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen (ohne Gewähr, aber ich meine, dies ist die Einkunftsart, welche dann über verschiedenste private Veräußerungsgeschäfte verrechenbar ist).

Definitiv nicht, da dies eine andere Einkunftsart ist.

Genau das meine ich ja.
Da ich eh langfristig hodln will, werde ich im Falle von steigenden Kursen nichts eintauschen. Nur jetzt den Augenblick ausnutzen und kurzfristig verkaufen um so nur Verluste zu haben, welches ich in der Einkommenssteuer mit meinem Gehalt verrechnen kann.
Meine Meinung müsste das so funktionieren.

Nein, so funktioniert das nicht.
Du kannst immer nur Gewinne und Verluste der gleichen Einkunftsart gegenrechnen.

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Nein, definitiv nicht. Es gibt bei Wertpapieren einen Verrechnungstopf bei dem man Gewinne aus Kapitalanlagen mit Verlusten des selben Jahres gegenrechnen kann. Da es keine geregelte Einigung gibt, welche und ob Kryptowerte als Wepa oder sonstige Vermögen gelten, wird dies bisher dort auch so gehandhabt. Aber dieser Wert ermittelt nur die Kapitalertragssteuer nach dem persönlichen Steuersatz und lässt sich definitiv nicht einfach mit der Lohnsteuer allein verrechnen.

Nein auch das nicht (vielleicht verstehe ich dich auch nicht richtig).
Gewinne und Verluste aus Aktiengeschäften sind gegeneinander verrechenbar.
Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften sind gegeneinader verrechenbar.
Aber Gewinne und Verluste aus dem einen Topf sind nicht mit Gewinnen und Verlusten aus dem anderen Topf verrechenbar.
Oder hast du gegenteilige Erfahrungen oder Informationen (Quellen)?
Ich habe eine - siehe ab Ziffer 53 im PDF.

Auch das ist missverständlich, da bei Aktiengeschäften die pauschale Kapitalertragsteuer mit 25% fällig ist, bei privaten Veräußerungsgeschäften jedoch mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird.

Für alle Steuerfragen bitte auch in die Steuer-FAQ schauen:

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Ok, ihr habt wohl leider recht.
Ein Minus aus einem Aktiengeschäft wird nur bei Gewinnen aus dem Handel mit ebensolchen Wertpapieren berücksichtigt. Ein Aktienverlust kann also nur mit einem Aktiengewinn verrechnet werden.
Krypto wird wohl wie Aktiengeschäfte gewertet.
Schade. Wäre schön gewesen :sweat_smile:

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Ist es denn definitiv so, dass in Deutschland alle Kryptos als priv. Veräußerungsgeschäfte versteuert werden? Ich dachte, das ist noch nicht fest. Aber du hast Recht, eine Einkommensart kann nicht mit einer anderen verrechnet werden. Das meine ich auch so.

Die 25% Kapitalertragssteuer bei Wepa sind aber auch nur eine Vorauszahlung. Mit der Anlage KAP kannst du vorausgezahlte Werte entweder gegen den Sparerfreibetrag oder aber auch gegen deinen persönlichen Steuersatz verrechnen lassen. Bin aber kein Steuerberater und hab selbst noch nie den Freibetrag ausgereizt. :face_holding_back_tears: Für private Veräußerunggeschäfte gibst du es in der Anlage SO an. Aber nochmal: Definitiv nicht eine Art mit einer anderen verrechenbar. Kannst ja auch keine Ausgaben für Werbungskosten mit Steuern auf Gewinne verrechnen. Man kriegt zwar EINE Abrechnung, aber darauf sind alle Bestandteile aufgeschlüsselt.

Verbleibende Verluste werden immer vortragen kann, und zwar unbegrenzt.

Man könnt also theoretisch Millionen euro Verlustvortrag sammeln, indem man nach jedem Dip Bitcoin verkauft und direkt wieder kauft. Ein Script könnt das völlig automatisiert. Du musst dir nur überlegen, welche Implikationen das hätte, wenn das erlaubt wäre.

Na das Script will ich mal sehen, dass dir mit ein und derselben Balance durch stetiges Verkaufen und Kaufen einen Vortrag in Millionenhöhe erbringt.
Ich glaube du hast da was übersehen…

hm ja stimmt, habe übersehen, dass natürlich der neue kaufspreis immer wieder niedriger ist, man braucht also immer tiefere kurse. :rofl: ok hab nichts gesagt

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Du könntest nach Ablauf der 1-Jahres-Frist präventiv in der Gegend eines vermuteten Hochs verkaufen und wieder kaufen.

Entweder hodlst du anschließend einfach wieder durch. Dann war der Vorgang irrelevant.

Oder du hast innerhalb eines Jahres die Chance, bei niedrigen Kursen zu verkaufen und wieder zu kaufen, um Verluste geltend machen zu können. Das ginge allerdings erst im nächsten Steuerjahr nach dem Verkauf/Kauf bei hohen Kursen. Sonst müsstest du den vorherigen Gewinn gegenrechnen.

Rein theoretisch ließe sich dadurch mit konstanter Coin-Anzahl alle paar Jahre ein neuer „Verlust“ erzeugen. Dafür müsste man allerdings immer wieder nahe am Hoch verkaufen.