grundsätzlich habe ich nur zwei kurze Fragen. Ich weiß, dass Kryptogewinne nach einem Jahr steuerfrei sind und es eine Freigrenze von 600€ pro Jahr gibt.
Jetzt meine Frage. Sind diese 600€ irgendwie in Verbindung zu bringen mit den 1000€, die man als Freistellungsauftrag bei Banken benutzen kann oder wird dies separat abgerechnet? Wie ich das verstanden habe, ist der Freistellungsauftrag nur bei Zinsen, Dividenden, Aktiengewinnen und diese 600€ nur für den Bereich Kryptowährungen? Liege ich hier richtig?
Eine weitere Frage. Wenn ich Gewinne unter dieser Grenze eingefahren habe, muss ich diese trotzdem in der Steuererklärung aufführen?
Habe ich mir durchgelesen, aber verstehe ich nicht ganz. Ich bin Student, gebe deswegen aktuell auch noch keine Steuerklärung ab. Für mich wäre jetzt, nachdem ich ca. 100€ Gewinn gemacht habe dieses Jahr, etwas komplett neues…
Nein. Das eine ist die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte und das andere der Freibetrag für Kapitalerträge.
Theoretisch ja. Nur das Finanzamt kann die Steuerfreiheit feststellen. Allerdings zahlst du ja auch nicht zu wenig, weshalb es niemanden wirklich interessiert.
Das hat nichts mit Student sein zu tun! Kommt Einkommen aus Quellen, für die nicht automatisch Steuer abgeführt wird, dann musst du trotzdem eine Erklärung abgeben. Zum Beispiel bei Kapitalerträgen aus dem Ausland.
Keine Steuerberatung, nur Erfahrungsaustausch. Wie immer. Ich bin kein Steuerberater.
Ja, wie gesagt. Habe kein Gold o.ä. verkauft. Habe in meinem Portfolio dieses Jahr Klarschiff gemacht und dementsprechend einen Gewinn von 100€ erwirtschaftet. Dafür wäre mir eine Steuerklärung ein wenig zu aufwendig, falls dies nicht sein muss.
Bin bei Bison. Eine PDF über den Verkauf gibt es nicht.
Zudem habe ich von Ledger dieses „Changelly-Tool“ genutzt. Da gibt es, soweit ich weiß, auch keine PDF…
Was würdest du mir empfehlen?
Das habe ich schon gesehen. Habe mir auch schon den Report zugesendet. Bloß habe ich noch nicht gesehen, dass irgendwo die 600€ Freigrenze festgehalten werden. Ich werde nachdem Arbeiten mir es nochmal genauer anschauen. Dann melde ich mich nochmal.
Gibt es so ein Tool auch bei Ledger? Wie gesagt, habe dort Shitcoins in Bitcoin wechseln lassen
Bei mir ist das in der ersten PDF vom Steuerreport von Bison dargestellt: 0,00€
Das heißt es wurde also dementsprechend nichtmal die 600€ Freigrenze berührt.
Jedoch habe ich wie gesagt noch Müllcoins via Ledger „Changelly-Funktion“ getauscht. Wo kann man das einsehen? Da habe ich sicher Gewinne gemacht, jedoch liegen diese weit unter 600€. Dementsprechend habe ich jetzt von dir verstanden, dass ich dies nicht in der Steuererklärung erfassen muss, solange die Freigrenze nicht überschritten wird.
Ist eben der Unterschied von Theorie und Praxis.
Du musst die Einnahmen angeben. Tust du das nicht und das FA merkt das, wird die Steuer nachberechnet. Diese Steuer ist 0€ unter der Freigrenze. Insofern passiert einfach nichts, wenn du den Betrag nicht angibst.
„Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass Steuern nicht verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergütungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden.“
(§ 85 AO)
Das können sie nicht, wenn du keine Angaben machst. Sicherlich gibt es bessere Paragraphen, aber die kannst du dir selbst raussuchen. Ich bin schließlich kein Steuerberater und gebe auch keine Steuerberatung.
Wir sprechen hier von Deutschland.
Du solltest dir ein gutes Steuertool wie CoinTracking ansehen. Das erspart eine Menge Arbeit.
Ansonsten ist eine Excel Tabelle für sehr wenige Transaktionen auch eine Möglichkeit.
Einfach immer eintragen, sobald ein Trade stattgefunden hat. Dann wird nichts übersehen.
Bei Ledger Live müsste in den Accounts doch angezeigt werden, wenn Coins zu- oder abgehen.
Trägst du diese Daten zusammen, kommst du ein gutes Stück weiter
Die FAQ hat dazu ein ganzes Kapitel geschrieben. Da ist auch die Antwort nein. Was auch logisch ist weil man muss ja auch deswegen keine Steuererklärung abgeben. Wenn man drüber kommt muss man dies tun.
Den braucht man auch nicht. Ich würd mir keine Angst machen lassen. Ja das FA stellt fest ob etwas steuerfrei ist, oder nicht. Das ist aber nur ausschlaggebend, wenn man sich nicht 100% sicher ist. Und dass HODLn nach 1 Jahr + 1 Tag steuerfrei ist, ist so ziemlich das unstrittigste was es zu der Steuerthematik zu sagen gibt.
Ich hab auch mal steuerfreie Verkäufe angegeben, bis die zuständige Finanzbeamtin mir gesagt hat, das muss sie nicht sehen. Ja kann ich verstehen, wenn eh schon die Arbeit bis zum Hals steht, dann will man eben nur das nötigste sehen.