Steuer Österreich, Lending Frage, Swap Frage

Hallo Community,

ich benötige bitte Eure Hilfe zum Thema Steuern alt/neu in Österreich.

1: BTC, gekauft vor Februar 2021, zum Lending geschickt, z.B. zu BlockFi, gilt der zum Lending gesendete BTC Betrag selbst weiterhin noch als Altbestand, oder ist dieser automatisch Neubestand, wenn noch beim Lending?

2: Crypto Swap2Swap von Crypto zu Crypto (ohne in Euro zu tauschen) vor 1.3.2022 ist steuerpflichtig oder nicht? Also z.B. BTC in ETH oder umgekehrt.

  1. Crypto Swap2Swap vor 28.2.2021 bei nicht eingehaltener Haltefrist von einem Jahr bei Verlust ist steuerfrei oder nicht? Also z.B. Coin A gekauft, nach 11 Monaten mit Verlust gegen Coin B eingetauscht.

  2. Bei mehreren Hardwarewallets, z.B. Altbestand auf Ledger soll zu z.B. Bitbox gesendet werden, Altbestand bleibt dabei Altbestand, obwohl auf eine andere Hardwarewallet gesendet, richtig?

Vielen Dank für Eure Unterstützung, ich will gerne einen sauberen Cut zu only BTC vollziehen und dabei evt. anfällige Steuern halt auch bezahlen.

Das ist eine sehr kompliziertes steuerliches Konstrukt, wo selbst der gemeine Steuerberater erstmal nachdenken muss.

Ich rate dir dringend dich hier von einem Experten beraten zu lassen. Wir sind weder befugt noch haben wie die Expertise Steuerberatung zu geben.

Solltest du hier dennoch Antworten zu diesem sehr speziellen Fall bekommen, ist es im zweifel alles falsch.


  1. Zum Lending kann ich gar nichts sagen, insb. nicht zu der neuen Regelung in Ö.
  2. Bin ich mir sehr sehr sicher, ja, aber im Zweifel: Steuerberater fragen
  3. Keine Ahnung
  4. Transfers zwischen Wallets (ohne Assetwechsel) ist kein steuerlicher Vorgang. Du kannst zwischen Ledger und Bitbox rumschieben wie du möchtest, das interessiert kein Finanzamt.

Alle Antworten ohne Gewähr, außer Antwort 4, das ist zweifsfrei.

Erstmal herzlichen Dank für Deine Antwort.

Ich würde mich wirklich freuen, wenn noch weitere Personen etwas dazu sagen können.

Ganz speziell, ob ein zum Lending gesendeter Betrag weiterhin als Altbestand gilt, solange vor Ende Februar 2021 dorthin gesendet. Dass die Erträge nicht als Altbestand behandelt werden können, ist mir natürlich bewusst.

Es ist auf alle Fälle hilfreich, dass Transfers zwischen Wallets hin-und hergeschoben werden können, dass dürfte aber dann wohl auch auf eine Adresse z.B. bei BlockFi zutreffend sein.

Wie gesagt, ich will meine Altlasten alle loswerden, BTC only und wirklich alles nur mehr selbst verwalten, aber in der Anfangszeit spielt man halt doch ein wenig herum.

Evt. hat sogar jemand einen guten Tipp für einen passenden Steuerberater, damit ich dieses Thema betreffend in der Zukunft wirklich rechtlich sicher abschließen kann.

Vielen Dank. :slight_smile:

Steuer FAQ hast du gelesen?

Hallo.

Ja, habe ich gelesen, bezieht sich halt mehr auf Deutschland, jedoch ist das alte Gesetz in Österreich ähnlich, ausser dem Freibetrag, den es in Ö wohl nicht gibt.

Was ich gelesen habe, muss ich bei Tausch von Coin A zu Coin B, welcher innerhalb von einem Jahr mit Verlust erfolgt ist, NICHT versteuern, sondern kann theoretisch sogar den Verlust absetzen. Bei Gewinn ist klar, dass Steuern fällig wären. Da scheine ich, so war auch vorab schon meine Vermutung, auf der sicheren Seite zu sein.

Dass ich zwischen alten Ledger Adressen von mir auf z.B. neue BitBox Adressen hin- und herschicken kann, wurde schon geklärt und ist sehr hilfreich für mich, wobei auch da wohl hilfreich ist, sich einen Auszug vom Ledger zu sichern, falls dieser mal nicht mehr verwendet werden sollte, einfach um die Transaktionen nachweisen zu können.

Wo für mich noch absolute Unklarheit herrscht, ist das Thema Lending.

Wenn z.B. zu BlockFi ein Betrag vor dem 28.2.2021 gesendet wurde und damit Zinsen verdient werden, ist das Kapital, welches ich für den Zinsertrag gesendet habe vor diesem Datum, dann so oder so noch Altbestand, oder automatisch nicht mehr. Wenn ich z.B. 0.1 BTC dorthin gesendet habe am 1.2.21 und ich möchte nun diese 0.1 BTC wieder auf meine Hardwallet schicken, ist das dann noch Altbestand oder nicht mehr?
Wenn ich die dabei erwirtschafteten Erträge, z.B. 0.01 BTC dann einfach auf der BlockFi Wallet lasse, dann dürften doch keine Steuern fällig sein, solange ich diese „Zinsen“ nicht angfreife?

Was passiert, wenn ich z.B. ETH, welcher vor über einem Jahr zu BlockFi gesendet wurde zum Lending, dort auf der Plattform dann von einem Teil des Grundkapitals einen Trade zu BTC mache? Meiner Meinung nach müsste dass ja „Altbestand“ sein, solange die Zinsen vom Lending nicht angegriffen wurden und halt nur von nun an die 27,5% gelten, oder irre ich da?

Ich will wie gesagt die letzten Bestände auch noch in Satoshis umwandeln und einfach alles auf Hardwarewallets liegen lassen, ohne Lending, ohne weitere Spielereien. Hätte ich von Beginn an so machen sollen, weiß ich jetzt auch, habe aber immer nur einen kleinen Teil dafür zum „spielen“ angewendet.

In Summe geht es bei mir um einen Lending Zinsbetrag von um die $1000, seit anderhalb Jahren, also nicht die Welt. Jedoch will ich „sauber“ sein. Da ist in Relation dazu die Steuerberatung vm. um einiges teurer, weil die Summe einfach klein ist. Ändert nichts daran, dass ich mir nichts anlasten lassen möchte.

Vielleicht weiß ja wer noch mehr dazu, vielen Dank.