Steuer-FAQ: Zufluß der Staking rewards

Hallo, in der Steuer-FAQ steht folgendes:

Der REWARD muss „bei Zufluss“ nach §22 Nr. 3 EStG versteuert werden. Der Zufluss ist erfolgt, wenn man die volle Kontrolle über die REWARD-Coins erhält.Es ist kein Zufluss erfolgt, wenn der REWARD zwar „zur Abholung“ bereitsteht, Du aber noch einen Button drücken oder eine Transaktion ausführen musst („claimen“), damit die Coins wirklich in Deine Wallet und somit in Deine Verfügungsgewalt gelangen.
Solange Du diesen Schritt („Claim“) nicht gemacht hast, ist es kein „Zufluss“ und somit auch keine Steuer fällig.

Auf welcher Quelle beruht die oben zitierte Aussage?

Bei Haufe steht das folgende:

Sofern ein manueller Abruf der verdienten Einheiten über einen sog. Claim-Button
erforderlich ist, dürfte ein steuerlicher Zufluss anzunehmen sein, da dies der User
selbst in der Hand hat.

Dies würde eher darauf hindeuten daß bereits ein Zufluss erfolgt, wenn man claimen könnte.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Hier musste mal jemand klagen, falls das FA nicht der Auffassung folgt.

Bisher kann man es sich aussuchen.

Beim Staking fließen manchmal im Sekundentakt Ausschüttungen rein. Hier würde ich definitiv erst von einem Zufluss nach dem Claimen ausgehen, da hinterher auch gar nicht mehr nachvollziehbar ist, wann nun genau was zugeflossen ist.

Aktuell kann beides richtig oder beides falsch sein :joy:

Bis jemand klagt oder wir anderweitig eine Rechtsprechung bekommen.

Bei mir hat das FA meine Berechnungen noch nie hinterfragt und Belege angefordert. Sei einfach vorbereitet, falls das FA eine andere Berechnungsmethode wünscht und du eventuell nachzahlen musst, falls du in einem Klageverfahren unterliegst oder gar nicht erst klagst.