Hallo, in der Steuer-FAQ steht folgendes:
Der REWARD muss „bei Zufluss“ nach §22 Nr. 3 EStG versteuert werden. Der Zufluss ist erfolgt, wenn man die volle Kontrolle über die REWARD-Coins erhält.Es ist kein Zufluss erfolgt, wenn der REWARD zwar „zur Abholung“ bereitsteht, Du aber noch einen Button drücken oder eine Transaktion ausführen musst („claimen“), damit die Coins wirklich in Deine Wallet und somit in Deine Verfügungsgewalt gelangen.
Solange Du diesen Schritt („Claim“) nicht gemacht hast, ist es kein „Zufluss“ und somit auch keine Steuer fällig.
Auf welcher Quelle beruht die oben zitierte Aussage?
Bei Haufe steht das folgende:
Sofern ein manueller Abruf der verdienten Einheiten über einen sog. Claim-Button
erforderlich ist, dürfte ein steuerlicher Zufluss anzunehmen sein, da dies der User
selbst in der Hand hat.
Dies würde eher darauf hindeuten daß bereits ein Zufluss erfolgt, wenn man claimen könnte.
Vielen Dank für Eure Hilfe!