Steuer bei Kryptowährung. Angeben?

Wenn man es genau nimmt ist das schon etwas Sinnfrei was das FA da fordert. Auf der einen Seite kann ich Ausgaben nur geltend machen wenn diese innerhalb eines Jahres anfallen und somit auch für alle Trades die innerhalb dieses Jahres stattfinden.
Auf der anderen Seite soll ich was angeben, was eigentlich nicht angegeben werden muss, weil laut Definition Gewinne nach der Frist ein Jahr nicht anzugeben sind und kann ja gleichzeitig auch dann meine Ausgaben nicht mehr dagegen ansetzen. Wieso entscheidet das FA was steuerfrei ist, wenn das Gesetz das anders sieht. Wenn Du natürlich falsche Angaben machst, dann mag das wieder anders aussehen. Ich muss doch den Dollargewinn, wenn die Dollars 366 Tage unter meinem Kopfkissen gelegen haben auch nicht angeben (das sagt wenigstens mein Steuerberater).

Hier ein Zitat aus Finanztip.de: „Nach dieser Haltefrist können Sie Bitcoins steuerfrei verkaufen. Auch wenn Sie beim Verkauf Verlust machen, wirkt sich das steuerlich nicht mehr aus. In der Steuererklärung müssen Sie dann nichts angeben.“

Anders wirkt sich das aus, wenn Du Einnahmen generierst also Staking oder automatische Rewards bekommst, dann kann sich die Frist bis auf 10 Jahre verlängern.

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Verluste nur unterjährig. Da Gewinne nach über einem Jahr nicht zu versteuern sind, kann man auch keine Verluste geltend machen.

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Einkommensteuergesetz (EStG) § 23 Private Veräußerungsgeschäfte

Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. 2Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. 3Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden. 4Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;

Somit ist doch eigentlich klar… wenn Du aus den vorhandenen Werten keine Einnahmen generiert hast, sind es nach 1 Jahr keine privaten Veräußerungsgeschäfte mehr die steuerlich zu berücksichtigen sind und vermutlich, laut Gesetzestext FIFO gilt.

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Hallo Sanema,
ich hatte nur meine erste Aussage zu der Frage von Roadrunner durch die Aussage meines FA
bestätigt. Der Post ist dann meines Erachtens etwas ausgeufert, deshalb kann und möchte ich jetzt nicht noch mehr Energie hier reinstecken. Sorry

Ich denke das es wichtig ist solche Themen zu diskutieren. Auch wenn hier widersprüchliche Meinungen sind.
Ich persönlich werde keinen einzigen Verkauf angeben der die Frist von mehr als einem Jahr beinhaltet. So steht es im Gesetzt, so werde ich das tun.
Ich hatte das auch schon mit dem Steuerberater besprochen und meiner hat mir gesagt alles was über einem Jahr ist muss ich nicht angeben.

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Wie @Andreas wollte auch ich nichts mehr dazu sagen, aber…

Es gibt keine widersprüchlichen Meinungen. Das habe ich versucht zu klären…aber egal.

Also noch einmal in Ruhe:

Wenn Du innerhalb eines Jahres Krypto verkaufst und damit Gewinn/Verlust machst, rechnest Du diese Werte gegeneinander auf und schreibst die Endsumme dazu in das entsprechende Feld der Anlage SO.

Als Anlage legst Du eine Übersicht bei:
Währung, Ankaufdatum, Ankaufwert, Verkaufdatum, Verkaufwert, Gewinn/Verlust

Ab einer gewissen Anzahl ist ein Tool empfehlenswert, da das händische Notieren recht mühsam wird. Siehe beispielsweise cointracking.info
Auf dieser Webseite kannst Du die Trade-Exports Deiner Exchange importieren und am Ende kommt die besagte Excel-Tabelle heraus.

Liegt zwischen dem Ankauf und dem Verkauf von Krypto mehr als 1 Jahr, ist es sinnvoll/erforderlich, dass das Finanzamt die Steuerfreiheit anerkennt.

Hierzu kann/muss man aber in der Anlage SO keine Angaben machen, sondern man erstellt ebenfalls eine Excel-Liste und legt beispielsweise ein Deckblatt dazu. („Steuerfreier Verkauf nach §23“ oder so ähnlich.)

Soweit ich weiß erzeugt das o.g. Tool eine Excel-Liste mit ALLEN Trades. Man sollte also die steuerfreien und die steuerpfichtigen Trades voneinander trennen und zwecks Übersicht in unterschiedliche Tabellen einfügen. Aber Copy&Paste geht relativ schnell.

Grundsätzlich würde ich auf das hören, was Dein Steuerberater Dir empfiehlt.

Er ist der Experte und steht auch dafür gerade.

Empfehlung:

Erstellt die Steuererklärung mit Hilfe eines Steuerberaters. Das kostet zwar (je nach Einkommen) 500…1000 Euro, aber letztendlich sind wir nur Laien.

Bei dem, was wir mit Krypto verdienen können, sollten wir einen Teil davon für externe Hilfe „opfern“, um ruhig schlafen zu können.

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Auf dieses Kneipen Gesprächen von Roadrunner und dem Freund bin ich gespannt :grin::rofl::rofl: Haha

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Aber da bekommen wir immer die besten Ideen :rofl:

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19:30
Auch gut wenn jeder etwas anderes sagt.
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Ich habe das Video gestern auch geschaut und das gleiche wie du gedacht :slightly_smiling_face:

Wichtig ist, dass jeder beim Kauf, Verkauf und Trading seine Dokumentation macht. Denn falls mal etwas hochkommt, es zumindest nachweisbar ist. Die genannten Verjährungsfristen in dem Video könnten sonst schon recht teuer werden.
Bei Bitpanda und auch bei Binance gibt es ja recht gute Möglichkeiten die ganzen Vorgänge in eine Excelliste zu exportieren. Also nicht vergessen, je eher man sich um die Doku kümmert, desto einfacher ist der Nachweis wenn es drauf ankommt. :sunglasses: :grinning:

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An was erkenne ich einen ein Jahre alten Bitcoin?
Ich kaufe am 24. Januar 2019 einen Bitcoin. Gebe von diesem Bitcoin teilweise für meinen VPN- und Serveranbieter wieder Bitcoin aus. Der Bitcoin ist ja nicht mehr „ganz“. Am Kauftag hatte der BTC 3585 Dollar Wert. Heute 8384 Dollar.
Was muss ich versteuern bzw. was muss ich angeben wenn ich jetzt den Rest an Bitcoin in Euro wechsle?

Wie lässt sich das ermitteln? 600 Euro sind steuerfrei!

Krypto-Steuer: So geht‘s

Meine Meinung, da ich kein Steuerberater bin:
Immer, wenn Du etwas mit Bitcoin bezahlst, ist es eigentlich ein Verkauf der dementsprechend auch ggf. zu versteuern ist.
Neben den Börsenaktivtiäten müsstest Du also auch diese Sachen in der Execl-Datei mitführen. Als Gegenwert zum Beispiel den Schlusskurs nehmen.
Wenn Du zum Beispiel 0,1 BTC für eine Rechnung über 700€ bezahlst und für diese 0,1 BTC aber nur 500€ bezahlt hast, sind 200€ steuerpflichtig, wenn der Kauf nicht länger als ein Jahr her ist.

@anon95444098
Ich verstehe schon.

Was ist der Bitcoin? Er ist nicht greifbar! Er ist extrem teilbar (Satoshis)! Er ist nur eine Adresse (3EHvCce1Ke6fypBpjJatqiFXUY8Wj8USbr)

Wie alt ist der Teil (Satoshi) vom Bitcoin? Wie kann ich das in einer Excel-Tabelle dokumentieren? Hab ich Satoshis für den Cafe ausgegeben oder zum traden verwendet? Habe ich Gewinne oder Verluste gemacht.

Wenn ich den EINEN Bitcoin mit der Adresse (3ehbblllldlldsjirjserfdkjschlagmichtotxyz08154711) ein Jahr lang halte und dann verkaufe, sind 600 EURO vom Gewinn steuerfrei und was darüber ist zu versteuern. Aber wie kann ich rein technisch gesehen den EINEN Bitcoin mit der Adresse (3ehbblllldlldsjirjserfdkjschlagmichtotxyz08154711) verkaufen. Wie kann ich das meiner Wallet (Ledger, Trezor, Coinomi, Wasabi) mitteilen welchen Bitcoin Sie nehmen soll? Das ist doch die Frage. Wie soll ich und auch das Finanzamt die ganzen Vorgänge schnallen?

Wie sieht es mit verschenken aus? Da würde man ja keinen Tausch in FIAT oder Sachwerte/Dienstleistungen machen.

Oder anders gefragt! Kann ich Bitcoin in irgendeiner Wallet markieren bzw. einen Kenner setzen. „Nicht verkaufen - bitte warten bis TT.MM.JJJJ“ :wink:

Per Gesetzt gilt: Zuerst gekauft, zuerst verkauft FIFO. Wie auch bei Aktien.
In vorhergehender Absprache mit dem Finanzamt soll es möglich sein, mehrere getrennte Wallets zu haben. In einem könnte man „hodl’n“ und mit dem anderen traden.
Aber wie geschrieben: Ich bin weder ein Steuerberater, noch arbeite ich beim Finanzamt. Wenn man unsicher ist, sollte man einfach die dafür zuständigen Leute fragen.
Es hat eigentlich keinen Mehrwert, sowas im Forum zu fragen. Hier kann Dir niemand eine verbindliche Antwort geben.
Verschenken kann man natürlich. Aber nachweisen sollte man dies auch können. Je nach Wert / Verwandtschaftsgrad fallen dann u.U. auch Steuer an.

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Das wirst Du alleine (also manuell) nicht hinbekommen. Deshalb gibt’s dafür Software, die Dir aufschlüsselt, wieviel (Teil-) BTC Du wann getauscht hast.

Beispiel:

Dazu importierst Du Deine Trades als Datei von der Exchange in die Software.

BTC, die Du für einen Kaffee usw. aufgegeben hast, müsstest Du separat als Trade angeben. (Wobei das Ausgeben für den täglichen Bedarf offiziell nicht als Trade gilt. Aber hier ist das Gesetz ein wenig schwammig.)

Nein. Wenn Du 1 BTC ein Jahr lang hälst, ist der GESAMTE Gewinn steuerfrei.

Wenn Du den BTC (bzw. Teile davon) innerhalb des Jahres tradest, ist ein Gewinn bis 600 Euro steuerfrei.

Indem Du den BTC gegen ETH, XRP, EURO, USD oder eine andere (Krypto-) Währung tauscht. Das wäre ein „Trade“ und muss beim Finanzamt angegeben werden.

Welchen Bitcoin (also aus welcher Wallet) Du nimmst, spielt keine Rolle, da das FIFO-Prinzip (First In, First Out) greift.

Angenommen, Du

  1. kaufst am 01.01.2020 bei Coinbase 1 BTC
  2. kaufst am 02.01.2020 bei Kraken 2 BTC

Am 03.01.2020 tauscht Du auf Kraken 0.5 BTC von Deinen 2.0 BTC gegen ETH.

Dann wird trotzdem der 1 BTC zur Verrechnung herangezogen, den Du am 01.01.2020 bei Coinbase gekauft hast, weil dieser Kauf eher war.

@anon95444098
Es geht um das wie kann ich technisch gesehen Bitcoin für ein Jahr parken.
Salopp ausgedrückt! Einen Euro kann ich mit einem Stift anmalen. Kann ich das auch mit dem Bitcoin machen.

Dem Finanzamt ist es egal wieviel Wallets ich habe.

Das geht momentan nicht.
Wenn den Euro in der Hand hast, geht es. Wenn er auf Deiner Bank ist… was dann?
Immer FIFO.

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Ich habe in Problem. (ja klar hier keine Steuerberatung blabla)
Ich möchte meine realisierten Verluste von 2019 bei der Steuer angeben, um evtl. bei realisierten Gewinnen dieses Jahr nur auf die dementsprechende Differenz Steuern zahlen zu müssen. Allgemein möchte ich einfach total transparent aufzeigen, dass ich Kryptowährungen gekauft habe, sodass ich nicht in Schwierigkeiten komme, wenn ich (ob innerhalb oder außerhalb der 1-Jahresfrist) mal in EUR auscashen sollte (bis jetzt nie gemacht)
Das eigentliche Problem, das ich jetzt habe, ist, dass ich 2017 im höheren dreistelligen Bereich Verluste/Gewinne realisiert habe. Ich bin mir nicht sicher ob ich unterm Strich tatsächlich ein realisierter Gewinn fürs Jahr 2017 habe. Wenn dann sicher nicht mehr als 1000€. Dieser Wert ist dann aber 2018 ja wieder ziemlich runtergeangen, sodass ich eigtl nun im Minus bin. Dennoch habe ich einzwei Wallets, auf denen Coins liegen, die ich einfach behalten möchte. falls die mal hochgehen sollten, muss ich ja auch angeben, woher diese Coins stammen… Ich bin gerade am aufarbeiten, wie und wo ich überall rumgetradet habe. Die Frage ist nun, was soll ich machen mit den Angaben von 2017. Ich möchte die natürlich gerne angeben wegen obigen Grund. Hat da jemand Erfahrung mit? Oder läuft das auf eine Art Selbstanzeige beim Finanzamt hinaus? (wie gesagt, mich würds wundern, wenn ich mehr als 1.000€ realisiert habe 2017)