Steuer bei Kryptowährung. Angeben?

Niedersachsen

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Ah ok müsste eigentlich eh einheitlich sein in deutschland aber man weiß nie bei den Beamten :rofl:

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Hallo Roadrunner,
ich habe gerade eine Rückantwort von meinem FA erhalten.

Meine Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine steuerliche Frage bezüglich Krypto-assets/währungen. Wenn ich 1 Bitcoin für 4000€ im Januar 2019 erworben habe und diesen im Februar 2020 für 10000€ verkaufe, ist laut meiner Information dieser Gewinn steuerfrei, da die Haltezeit länger als 1 Jahr beträgt. Muss ich in meiner Steuererklärung 2020/21 diese Veräußerung angeben, wenn ja, in welchem Formular wäre es dann richtig definiert?
Wenn nicht, welche Unterlagen/Informationen muss ich bezüglich steuerliche Rückfragen aufbewaren.

Folgende Antwort:
zu Ihrer E-Mail vom 25.12.2019 nehme ich wie folgt Stellung:

*Grundsätzlich sind Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von sog. Kryptowährungen steuerfrei, wenn der Veräußerung eine Haltedauer von über einem Jahr vorangeht. In der Steuererklärung ist der Vorgang unabhängig davon zu erklären, da die Steuerfreiheit durch das Finanzamt geprüft wird. Bei einer Veräußerung in 2020 ist der Vorgang in der Einkommensteuererklärung 2020 zu erklären. Nutzen Sie dazu bitte das Formular „Anlage SO“ unter dem Stichwort „Private Veräußerungsgeschäfte“.
Zur Bestätigung Ihrer Angaben sind dann Nachweise über den Zeitpunkt und das Volumen bei Anschaffung und Verkauf erforderlich (Kontoauszüge über Ein- und Auszahlungen, Ausdrucke der Börsen). Falls der Fallumfang es erforderlich macht oder Unklarheiten auftreten, kann das Finanzamt je nach Einzelfall die Vorlage weiterer Nachweise verlangen.

Somit ist die Aussage von @anon95444098 und mir zu diesem Beispiel richtig

@anon52841224 Du solltest mit deinem Steuerberater vielleicht noch einmal sprechen. Die obige Aussage stammt vom Finanzamt Vechta in Niedersachsen.

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Danke für den Hinweis. (BTW: Ich sitze in NRW.)

Könntest Du dann bitte eine zweite Anfrage stellen und fragen, in welches Feld man diesen steuerfreien Gewinn eintragen muss?

Wenn man in Feld 46 einen Wert einträgt, wird dieser zur Berechnung der Steuer herangezogen.

Mehr noch: Wo trägt man den zu versteuernden Gewinn ein bzw. wie trennt man den Wert für einen steuerfreien und steuerpflichtigen Gewinn?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dort den Gesamt-Gewinn eintragen muss und der Finanzbeamte händisch anhand der Anlage prüft, welche Trades steuerpflichtig und welche steuerfrei sind. Das könnten mitunter mehrere 100 Trades sein und der Aufwand wäre riesig.

Interessant Punkt 5 ab Zeitstempel 1:57

Hm, auf diese Aussage würde ich mich nicht verlassen.

Bei anderen Gütern weiß das Finanzamt ja auch nicht, dass Du sie gekauft/verkauft hast und da wird auch nicht über die Steuerpflicht bzw. die Angabepflicht diskutiert.

Außerdem ist es ja auch heutzutage für das Finanzamt nicht unmöglich herauszufinden, dass Du Krypto gekauft hast. Eine simple Anfrage bei einer Exchange und diese muss alle Daten herausrücken.

Spätestens, wenn AML5 greift, sind Exchanges, Broker usw. gezwungen, Daten an das Finanzamt zu senden. Ohne Aufforderung seitens der Behörden.

Weltklasse Andreas!

Ich werde keine zweite Anfrage bei meinem FA machen, da ich denke, dass die Aussage des Finanzbeamten ausreichend ist.

In meinem Formular „Anlage SO Seite 2“, bezogen auf das Bundesland Niedersachen, Einkommenssteuer 2019, nicht selbstständige Arbeit, und es geht immer noch um Gewinne aus Kryptos bei einer Haltezeit länger als 1 Jahr, werden in dem von dir erwähnten Feld 46 lediglich die Werbungskosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft eingetragen.

Das Formular beinhaltet alle erforderlichen Felder um die besagten Kryptos einzutragen. Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerung, Anschaffungskosten und Veräußerungspreis und zu guter letzt den Gewinn. Mit all diesen Daten ist es doch dem FA möglich die Haltezeit zu ermitteln und die Steuerfreiheit bei einer Haltefrist über 1 Jahr zu bestimmen. Für weitere Ausführungen, Nachweise und Sonstiges kann eine Anlage in Form einer Tabelle oder eines Schreibens beigefügt werden.

Es besteht natürlich immer noch die Möglichkeit, dass es in deinem Bundesland anders ist, in Niedersachen ist es so!!!

Unser Formular (2018) sieht in der Tat anders aus.

Nein, überleg’ doch mal: Angenommen, Du hast

  • 1 BTC am 01.01 2018 gekauft und am 10.10.2018 verkauft
  • 1 ETH am 01.02.2018 gekauft und am 01.12.2018 verkauft
  • 1 ETC am 01.03.2018 gekauft und am 01.03.2019 verkauft

Wie willst Du das bitte in diese 3 Felder eintragen? Oder willst Du für jeden Trade 1 Blatt der Anlage SO abgeben? :wink:

Du trägst in die Anlage SO nur den kumulierten Gewinn/Verlust ein und die Details (also die einzelnen Trades) können der Anlage entnommen werden.

In der Anlage kannst (solltest?) Du dann auch die steuerfreien Trades eintragen, aber nur die Summe des steuerpflichten Gewinns/Verlusts kommt in das Formular. (Feld 48)

Ja. Mein Reden.

Du trägst aber nicht den steuerfreien Gewinn in die Anlage SO ein.

Lass mal gut sein, ich habe keine Lust mir das hier anzuhören.

Es gibt Leute, die sind erst zufrieden, wenn sie alles totdiskutiert und totkommentiert haben. Die Antwort auf die Frage von @Roadrunner wurde von @anon95444098 und mir mit „JA“ richtig beantwortet

und dein Kommentar „Nein“ zu der Frage war falsch.

Du kannst jetzt noch solange alles kommentieren und in Frage stellen. Fakt ist, du musst es dem FA melden, ob in einem oder fünf Formularen, in einer oder in fünf Listen.
So ich bin dann raus.

Warum blockst Du denn so ab? Ich will Dir doch nichts böses?!

Sorry, Andreas, aber verdreh’ bitte nicht meine Aussage.

Meine Aussage bezog sich auf das Eintragen des steuerfreien Gewinns in das Formular. (Anlage SO)

Dazu gab es von mir ein „Nein“, denn wie ich oben schrieb und Du vielleicht auch selber in Deinem Screenshot erkannt hast, gibt es für steuerfreie Beträge kein Formular-Feld.

In die Anlage SO trägt man nur steuerpflichtige Gewinne/Verluste ein.

Die steuerfreien Gewinne/Verluste kannst Du als Liste beilegen oder auch den oben genannten Beispiel-Text nutzen. Wenn dem Finanzamt dieser Text nicht ausreicht, werden sie schon nachfragen und Listen, Screenshots, Kontoauszüge etc. nachfordern, um Deine Aussage zu überprüfen.

Ich finde gut das du die Anfrage geschrieben hast an das FA und hier einmal gepostet hast dafür ein großes Dankeschön der rest soll am besten in jedem Bundesland an einem Steuerberater sich informieren oder solange Hodln bis man mit kryptos irgendwo bezahlen kann ohne es in Fiat zu tauschen :wink::grin:

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Das war die Frage

Deine Antwort

Was ist daran „Aussage verdrehen“

Du drehst es jetzt solange bis es wieder für dich passt, mit deiner Aussage hättest du Roadrunner zum Steuerhinterzieher gemacht. Und ob du jetzt von steuerfreien, steuerpflichtigen Gewinnen oder von zu versteuernden Beträgen sprichst ändert nichts an der Tatsache, dass die Sachen in der Anlage SO eingetragen werden müssen. Wie der Finanzbeamte geschrieben hat, wird die Steuerfreiheit vom Finanzamt geprüft und das geht nur wenn es dem Finanzamt gemeldet wird egal ob es ein geeignetes Feld in deinen Augen dafür gibt oder nicht.

@bCyberBasti Vielleicht kannst du ja hier einmal eingreifen

Das sind zwei Aussagen von dir, aber ich ahne es schon, bei dem einen steht Gewinne und bei dem anderen steht kummulierte Gewinne…

Ist es wirklich Steuerhinterzug wenn man steuerfreie Gewinne verschweigt? :wink:

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Ja wenn sich der Steuerzahler bei der 1 jährigen Haltefrist vielleicht verrechnet hat. :smiley:

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Ich glaube Roadrunner würde niemals auf die Idee kommen und seine Steuererklärung nach irgendwelchen Forum-Tipps bearbeiten/ausfüllen.

Vorher wäre ein klärendes Gespräch mit seinem Kumpel in der Kneipe fällig. :wink:

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Mmh dachte auch immer man muss es nur angeben wenn man über diese Grenze kommt und innerhalb eines Jahres verkauft? Wie sieht’s mit Verlusten aus? Demnach müsste man es ja auch angeben, da man sich ja „verrechnet“ haben könnte und + und - verwechselt haben könnte.

Auch Verluste können meines Wissens angegeben werden und würden sich dann positiv auf deine Steuererklärung auswirken. Aber bin kein Steuerberater und kein Finanzamt. Wenn es für dich aktuell interessant wird bitte fachmännischen Rat in Form eines Steuerberaters einholen.

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Ja das wusste ich, dass man Verluste steuerlich geltend machen kann. Aber man muss es nicht angeben.