Steuer bei Kryptowährung. Angeben?

Hallo lieber Roman.

Mein Freund und ich sitzen gerade im Auto und unterhalten uns über die Steuern für den Gewinn von kryptowährungen. Und fragen uns wenn wir die kryptowährung 1 Jahr halten dann sollten dieser Gewinn steuerfrei sein. Jetzt zu meiner Frage. Auch wenn der Gewinn steuerfrei ist, muss ich das dem Finanzamt melden?

In Österreich ist es so. Gemeldet wird auch wenn es eigentlich nichts zum versteuern gibt. Aber erst wenn man den Gewinn in €uro getauscht hat. (Ohne Gewähr)

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Bin auch kein Steuerberater, jedoch denke ich, dass nicht Du entscheidest, ob etwas steuerfrei ist, sondern letztlich das Finanzamt.

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Hallo Roadrunner,
bin auch kein Steuerberater, jedoch wie Travetown schon sagt wirst du die Gewinne beim Finanzamt angeben müssen. Hier ein Link mit einigen Infos über Steuer zu Krypto…

Schöne Weihnachten
Gruß Andreas

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Cool… und danke Jungs. Ich hätte das auch so gedacht. Es war ne hypothetische Frage.

Lg euer Roadrunner

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Nein, Du musst die Gewinne nicht explizit angeben. Das kannst Du auch gar nicht, denn es gibt dafür kein Formular. :laughing:

In der Anlage SO kann man nur zu versteuernde Beträge eintragen, was ja auch irgendwie logisch ist.

Aber:
Wenn es sich um eine größere Summe handelt, empfiehlt es sich, sein FA über die Kontobewegung zu informieren.
Wie hoch diese Summe ist, ist individuell. Für einen Studenten könnten das schon 5.000 Euro sein, für einen Architeken 20.000 Euro. Das muss also jeder selber entscheiden, was außerhalb „seiner Norm“ ist.

Text-Beispiel:
„Ich habe im Jahr xyz mehrere Kryptowährungen verkauft, die aber einerseits nicht steuerbar und andererseits steuerfrei gem. § 23 (3) S. 5 sind. Ich möchte mit der Offenlegung dieser Verkäufe einem möglichen Vorwurf der Geldwäsche oder Steuerhinterziehung entgegenwirken, auch und vor allem im Hinblick auf das Jahr xyz indem Verkäufe in beachtlicher Höhe erfolgen.“
(Text © Krypto Steuern Gruppe Deutschland)

So vermeidet man (vermutlich), dass das FA misstrauisch wird, wenn man mal einen größeren Betrag von einer Exchange erhält.
Auch wenn alles legal ist, möchte man ja trotzdem jeden Verdacht vermeiden.

Desweiteren gilt natürlich: Alle Kontoauszüge, Kaufbelege, Screenshots usw. aufbewahren, um im Fall der Fälle alles beweisen zu können.

Damit sollte man auf der sicheren Seite sein.

P.S.:
Ich bin kein Steuerberater.

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Super! Danke für deine Hilfe!

Hallo GermanCryptoGuy, mir liegen da andere Informationen vor. Aber vorweg, ich bin auch kein Steuerberater und nicht vom Finazamt.

„„So tragen Sie das digitale Geld in die Steuererklärung ein
Ihren Veräußerungsgewinn zum Beispiel aus dem Bitcoin Handel tragen Sie in der Anlage SO (Sonstige Einkünfte) ein. Auch dann, wenn Ihre Gewinne unter der Freigrenze von 600 Euro liegen. Denn das Finanzamt muss zuerst offiziell die Steuerfreiheit feststellen.““"

und ich denke diese Aussage gilt auch wenn die Haltefrist von 1 Jahr eingehalten wurde.

Quelle: https://www.vlh.de/kaufen-investieren/geldanlage/bitcoin-ethereum-co-so-versteuern-sie-kryptowaehrungen.html

Vielleicht könnte Roman ja mal einen Steuerberater einladen und über einen Livestream diese Fragen klären, wenn es rechtlich erlaubt ist. Der Steuerberater könnte mit seinem Know-how werben und vielleicht den einen oder anderen Mandanten gewinnen.

Gruß
Andreas

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Das sind 2 völlig verschiedene Aspekte. Du solltest da keinen Satz hineininterpretieren, der da nicht steht. :grinning:

Die Freigrenze muss vom Finanzamt bestätigt werden. Das ist korrekt.

Trägst Du dort bspw. 320 Euro ein, erkennt das FA bzw. die Software, dass Du unter der Freigrenze bist und ignoriert diesen Betrag.

Aber wenn Du in das entsprechende Feld der Anlage SO Deinen Krypto-Gewinn von 20.000 Euro einträgst, wird dieser auch zu 100% berücksichtigt.
Du fügst diesem Betrag ja kein Datum oder eine andere Information hinzu, die dem FA anzeigt, dass es sich (Deiner Meinung nach) um einen steuerfreien Gewinn (wegen 1-Jahr-Haltefrist) handelt.

Die Auflistung der einzelnen Transaktionen liegt zwar bei bzw. beim Steuerberater, aber diese guckt sich ein Beamter ja nicht immer an und prüft jede einzelne Transaktion. Der Aufwand wäre viel zu hoch.

Verstehst Du?

Wie geschrieben: Ich bin kein Steuerberater. Ich mache meine Krypto-Steuererklärung aber nun schon im 3. Jahr (zusammen mit meinem Steuerberater) und da lässt man sich nebenbei so einiges erklären.

Aber trotzdem rate ich weiterhin jedem, einen Steuerberater aufzusuchen. Preislich ist man da (je nach Einkommen) bei ca. 600-1000 Euro.
Casht man also mal 10.000 Euro aus, sollte man etwas davon in Form einer steuerlichen Beratung investieren. Das schon auch das Gewissen. :grinning:

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Ja, Du generierst eine Einnahme die beim FA angegeben werden muss. Das FA entscheidet dann darüber ob die Veräußerung und der entstandene Gewinn steuerfrei ist.

Auch bist Du verpflichtet den Nachweis zu erbringen wann die Werte eingegangen sind. Es gilt FIFO.

Generierst Du Werte aus sogenannten Stake- oder Masternodes sind auch diese anzugeben, da dies ein zusätzliches Einkommen ist. Die Bewertung findet zum Tag der Auszahlung statt. Ist so, als würde dir dein Arbeitgeber einen Teil deines Gehaltes in Krypto ausbezahlen. Auch das muss ja steuertechnisch bewertet werden.
Wenn Du es aber genau wissen willst, dann kannst Du eine offizielle Anfrage bei deinem für dich zuständigen FA machen (habe ich bereits gemacht). Verweise aber darauf, dass die Anfrage das Thema Krypto betrifft, damit das an eine geschulte Person geht. Ich hatte schon das Vergnügen mit dem FA und man sollte nicht glauben wie wenig Personal hier wirklich eine Ahnung hat von diesem Thema.

P.S. wenn Du eine Anfrage an das FA machst. Formuliere deine Frage/n ganz genau. Sonst wird das ein niemals endender Schriftverkehr :slight_smile:

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OK danke, verstehe ich. :+1:
Das würde ja aber auch bedeuten, dass ich keine Angaben über sonstigen Einkünfte aus Krypto machen muss wenn die Haltefrist über 1 Jahr liegt, korrekt? :thinking:
Dann meine Frage: Wer bestätigt denn dieses 1 Jahr, du oder der Steuerberater? Das Finanzamt will doch sicherlich einen Beweis dafür, dass die Haltefrist eingehalten wird oder geben die sich damit zufrieden, dass ich sage " Habe ich länger als 1 Jahr gehalten brauche ich nicht angeben"?
Ich persönlich habe noch keine Krypto-Gewinne generiert, werde mich wenn es so weit ist in fachkundige Hände begeben :grinning: :+1:

Gruß
Andreas

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Wenn Du FIAT Money in Krypto tauscht und deine Kryptos nicht verkaufst, dann musst Du das auch nicht angeben. Wenn Du nun aber nach 5 Jahren deine Krypto in FIAT zurück tauscht, dann musst Du das angeben. Das FA entscheidet dann, ob der Gewinn steuerpflichtig wird. Schwieriger wird es, wenn Du nun unterm Jahr zusätzliche Coins dazu bekommst, da diese wieder auf dein Einkommen anzurechnen sind. Alles was automatisch zusätzlich rein kommt, wird wie ein zusätzliches Einkommen behandelt. Natürlich hat man hier Freibeträge, aber dennoch musst Du es angeben.
Wie gesagt… Das FA kann dir das ganz genau erklären, allerdings ist es wirklich wichtig die Fragen so genau wie möglich zu formulieren.

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OK, danke für deine Info :+1: :grinning:

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Was meinst Du mit „sonstige Einkünfte“? Mining, Airdops etc.? Da könnten andere Haltefristen gelten. Verzinsung bspw. 10 Jahre, wenn ich richtig informiert bin.

Ich beziehe mich ausschließlich auf den Kauf von Krypto und die späteren Veräußerung in FIAT oder andere Kryptowährungen. Also das klassische HODL, die meiner Meinung nach beste und sicherste Methode.

Wie geschrieben: Du kannst in so einem Fall den o.g. Text dabeilegen, aber es gibt kein Formular, in das Du steuerbefreite Beträge eintragen kannst.

Sollte es zu Rückfragen kommen, musst Du Deine Angaben belegen können. Screenshots, Exports von Exchanges etc. (Hier empfehle ich eine Aufbewahrungszeit von min. 10 Jahren, da Steuerbetrug erst nach 10 Jahren verjährt ist.)

Wenn Du’s so formulieren möchtest…ja.

In die Anlage SO werden nur steuerpflichtige Beträge erfasst. Für nicht-steuerpflichtige Beträge gibt’s kein Feld.

Genau das ist das Thema. Wie oder besser gefragt WO willst Du das machen? Es gibt kein Formular „Steuerbefreite Gewinne nach §23“.

Gewinne aus einem privaten Veräußerunggeschäft nach §23 werden in Anlage SO festgestellt. Dort ist kein Platz für „Ich habe Gewinne erzielt, die steuerfrei sind, weil ich die 1-Jahres-Haltefrist eingehalten habe“.

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Sorry mein Fehler… nur wenn der Handel innerhalb eines Jahres stattgefunden hat… hier nochmal die offizielle Antwort

Bitcoin & Co.

Kryptowährungen erfreuen sich stetiger Beliebtheit. Dieser Umstand hat zwischenzeitlich auch die Finanzverwaltung zur Klärung wichtiger steuerlicher Fragen veranlasst. Die steuerliche Behandlung von Kryptogeschäften betrifft einerseits die Einkommensteuer, andererseits die Umsatzsteuer.

Einkommensteuer

Zur einkommensteuerlichen Behandlung erklärt das Finanzministerium Hamburg (11.12.2017, S 2256 - 2017/003-52) Folgendes: Erwerb und Veräußerung von Bitcoins und anderen Kryptowährungen stellten ein privates Veräußerungsgeschäft dar. Gewinne oder Verluste sind daher als sonstige Einkünfte zu versteuern, wenn Erwerb und Veräußerung innerhalb eines Jahres stattfanden. Voraussetzung ist, dass die Bitcoins nicht selbst generiert wurden. Werden Bitcoins und andere Kryptowährungen als Zahlungsmittel eingesetzt, gilt dieses als Veräußerung der Bitcoins. Damit liegt ebenfalls ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Als Veräußerungspreis ist der Wert der im Gegenzug erhaltenen Ware oder Dienstleistung anzusetzen. Werden Bitcoins und andere Kryptos in mehreren Tranchen erworben, gilt hinsichtlich der Anschaffungskosten die First-In First-Out-Methode.

Umsatzsteuer

Zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Bitcoin-Geschäften hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben (vom 27.2.2018, III C 3 - S 7160-b/13/1000) unter Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (vom 22.10.2015) Folgendes bestimmt: Der Tausch von konventionellen Währungen in Bitcoins und umgekehrt ist eine umsatzsteuerfreie steuerbare sonstige Leistung (§ 4 Nr. 8 Buchst. b Umsatzsteuergesetz-UStG). Die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel ist nicht steuerbar.

Stand: 26. März 2018

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Es geht ja um das Thema Krypto hodln und nach mindestens 1 jähriger Haltefrist veräußern und nicht um Mining, Staking oder AIrdrop.

Werde bei Gelegenheit eine Anfrage bei meinem zuständigen FA machen und dir das Ergebnis mitteilen. Danke für die interessante Diskusion.

Noch schöne Feiertage

Gruß
Andreas

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Hodln wäre dann klar. Du musst das nach der Haltefrist 1 Jahr nicht angeben

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freue mich auf deiner Diskussion mit der FA wenn du sie mitteilst :wink:

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Anfrage an das FA ist raus, mal schauen wann die antworten :grinning: :+1:

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An welches Bundesland wenn ich fragen darf?

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