Staking Versteuerung

So, endlich wieder ein wenig Zeit gefunden hierfür…

Ich habe neulich hier gelesen, dass man meine Auffassung durchaus teilt. Die beziehen sich da auch auf das BMF-Schreiben. Leider ohne richtige Quelle:

Die monatlichen 0,1 ETH muss der Investor monatsweise nach dem First-in-first-out Verfahren mittels der üblichen einjährigen Haltefrist versteuern. Investoren, die bei Staking-Vorgängen partizipieren, müssen die Frist von 10 Jahren beachten. Das gilt nur für die eingezahlten Token. Der Ertrag von diesem Investment ist wieder ab dem Zeitpunkt der Ausschüttung ein Jahr steuerpflichtig.

Aber darum geht es mir eig. gar nicht. Wie gesagt: Ich warte auf Gerichtsentscheidungen… :slightly_smiling_face:

Eigentlich bin ich ja aus anderen Gründen hier:

Ich habe jetzt überlegt, warum ich bisher von einem positiven Ausgang eines Verkaufs ausgegangen bin, dies (Verkauf + Neukauf vor Staking) auch oft höre/lese und deiner Aussage zum Verkauf

dennoch voll zustimme. Das hat mich irgendwie verwirrt, vgl.

→ Und ich habs dann doch rausbekommen! Es liegt am Mindset!

Du gehst von Langfrist-Investments aus, bei der du in jedem Fall die 10 Jahre „überstehst“.

Ich bin irgendwie – unterbewusst – von einem mittelfristigen Verkauf ausgegangen (auch wenn ich das - Warum auch immer?! - so nie in den Beispielen hatte). Also so Shitcoins, die man eigentlich verkaufen will, weil man denkt, die schaffen die 10 Jahre nicht. Aber eben auch kein Trading. Halt so Coins mit Potential, bei denen man den Gewinn mitnimmt nach 3-5 Jahren und dann in BTC umschichtet.

Ein anderer Punkt, den ich in den Fragen oft sehe, ist die Unsicherheit: In den Fragen zur rückwirkenden Besteuerung schwingt immer irgendwie der Unterton mit, dass man, obwohl man das eine Jahr durchgehalten halt, dennoch bestraft wird, wenn man dann mit dem Staking anfängt.
Da ist einem die Sicherheit, den steuerfreien Teil nach einem Jahr mitzunehmen, weil man verkauft und dann nach Neukauf Staking betreibt und evtl. keine 10 Jahre durchhält irgendwie viel wert. Oder der umgekehrte Fall, wenn man gestaked hat und nun „sauber“ wieder neu anfangen will (vgl. hier).

Daher: Du hast Recht! :smiley:
Und ich brauche nochmal Hilfe, ergibt es Sinn:

  • Coins, die kurz vor 1jährigem Fristende Buchverlust haben UND bei dem man sich nicht sicher ist, dass die jemals wieder in die Gewinnzone kommen:
    → sofortiges Staking = lohnenswert (Hoffnung auf Ausgleich der Buchverluste in den nächsten Jahre bei „Rettung“ der Möglichkeit die Verluste steuerlich geltend zu machen)
    → Verkauf + Neukauf + Staking lohnt sich nicht (zwar steuerliche Verluste zum Verrechnen, aber Neukauf von Coins, bei denen man eine Wertsteigerung nicht sicher ist).
  • Coins, bei denen schon jetzt die 1jährige Frist abgelaufen ist und die Buchverlust haben UND bei dem man sich nicht sicher ist, dass die jeweils wieder in die Gewinnzone kommen:
    → sofortiges Staking = lohnenswert (Hoffen, dass das BMF-Schreiben eine „rückwirkende“ Verlängerung auf 10 Jahre regelt, die Verluste also steuerlich geltend gemacht werden können.)
    → Verkauf + Neukauf + Staking lohnt sich nicht (keine steuerlichen Verluste (Frist schon rum) und Neukauf von Coins, bei denen man eine Wertsteigerung nicht sicher ist).
  • Coins, die man unter allen Umständen hält:
    → sofortiges Staking lohnt sich (Haltefrist = egal)
    → Verkauf + Neukauf + Staking lohnt sich nicht (Verlust der „Anrechnungszeit“).
  • Coins, die man mittelfristig hält (Ablauf der 10 Jahre nicht sicher) und bei denen die 1Jahres-Frist schon rum ist UND man derzeit Buchgewinne hat
    → sofortiges Staking lohnt sich eventuell (je nach individueller Einschätzung → eine genaue Jahreszahl (vgl. Frage oben) kann ich aber nicht sagen) wegen der „Anrechnungszeit“ und dem Aspekt, dass die „rückwirkende“ Besteuerung nicht klar geregelt ist
    → Verkauf + Neukauf + Staking lohnt sich eventuell (gleiche Gründe)
  • Coins, die man bisher im Staking hatte, die man nun aber mittelfristig verkaufen will
    → Verkauf + Neukauf lohnt sich (bisheriger Gewinn ohnehin zu versteuern, neuer Wertzuwachs nach 1 Jahr Steuerfrei).

So, ich höre mal auf. Irgendwie zu viele Fallkonstellationen und schon jetzt zu langer Text! :sweat_smile:

1 „Gefällt mir“