Ich habe die Frage ja nicht verstanden…
… nehme aber jetzt mal an, dass es diese ist:
Ja. So sehe ich das zumindest.
Bei mir beginnt die Besitzdauer mit der Anschaffung.
Bei mir beginnt der Beginn der Haltefrist mit der Anschaffung.
Bei mir beträgt die Haltefrist grds. 1 Jahr (seit Anschaffung).
Bei mir verlängert sich diese Haltefrist (seit Anschaffung) auf 10 Jahre, wenn ich „zumindest in einem Kalenderjahr“ zwischen Anschaffung und Veräußerung Einkünfte erziele.
Insofern ergit sich eine „Anrechnung“.
Meiner Meinung nach ja.
Insoweit sind die Aussagen von Phillip Hornung aus dem ersten Video ja zutreffend: Frist ist rum, Verkauf trotz (späterem Staking) nach der Frist ist steuerfrei.
In seinem zweiten Video ist er m.M.n. nur zurückgerudert, weil im Gesetz die Fristverlängerung steht. Er hat hier im zweiten Video die 10-Jahres-Frist beachtet.
Aber mehr als 10 Jahre Frist geht laut Gesetzt nicht. Somit gilt seine Aussage aus dem ersten Video zu 100%: Einmal steuerfreie Coins [Einschub von mir: bezogen auf die Maximalfrist von 10 Jahren, nicht aber auf die 1-Jahres-Frist] können steuerfrei veräußert werden.
Fazit:
Staking nach 10 Jahren und 1 Tag führt zu keiner (rückwirkenden) Steuerpflicht für den Stake. Du kannst steuerfrei verkaufen.
Meine Beispiele mach ich mal morgen weiter. Hab mich da wie gesagt verrant, weil eigentlich war das wirklich mal sinnvoll (also neben der Sache mit den Shitcoins), ich sehe gerade nur nicht wie und wo^^
Bestreite ich alles nicht…
Bei mir ist das aber alles bezogen Variante 1 „Anschaffung gegen Entgelt“.
Daneben gibt es noch die Varianten 2 „Auch im Wege des Minings erlangte Einheiten einer virtuellen Währung werden im Wege des Tausches angeschafft.“, die direkt dahinter steht.
Und dann gibt es noch die Variante 3 (die so nicht explizit drin steht): Zufluss durch Staking = Anschaffung (analogie zum Mining (Gleichbehandlung PoS und PoW) → siehe oben).
Wie gesagt - ich bin mit dem Ergebnis bis hierher auch zufrieden und warte auf die ersten Urteile
Nee nee, seine Aussage betraf ja nur die 1-Jahr-Frist.
In dem ersten Video sagt er, dass ein Coin nicht erneut einer Haltefrist unterliegen kann, wenn er schon einer Haltefrist unterlag.
Das heißt: Habe ich einen Coin 1+ Jahr und bringe ihn dann ins Staking, erhöht sich die Haltefrist nicht auf 10 Jahre.
Diese Aussage hat er zurückgenommen und sie ist ja auch falsch.
Sehr wichtiger Einschub.
Sinnvoll…joa…aber eben auch sehr kompliziert, wie Du ja selbst erfahren hast.
Äh, doch, hast Du.
Für Dich ist der Erhalt des Rewards eine Anschaffung, weshalb Du den Reward unter §23 setzen willst.
Ich sage (und hab’s oben belegt), dass Staking, respektive der Erhalt des Rewards, keine Anschaffung ist, weshalb er auch nicht unter §23 fallen und der steuerfreie Verkauf nicht mit einer Haltefrist verbunden sein kann.
Es geht mir jetzt um Staking. Nicht um Mining.
Dass das zwei völlig verschiedene Prozesse sind und sie deshalb nicht gleich behandelt/betrachtet werden dürfen, habe ich ja oben schon deutlich gemacht.
Und warum steht’s da nicht drin? Weil Zufluss durch Staking != Anschaffung
Nein. Ich bestreite nicht, dass der „entgeltliche Erwerb“ eine „Anschaffung im Sinne des § 23 EStG“ ist. Insoweit gebe ich dir völlig Recht: Anschaffung = Geld bezahlen
Ich sehe nur noch andere „Anschaffungen im Sinne des § 23 EStG“ neben der „entgeltlichen Anschaffung“: a) Mining-Zufluss nach § 22 EStG, b) Staking-Zufluss nach § 22 EStG (und weitere, die hier unerheblich sind).
Insofern ist für mich der „entgetliche Erwerb“ eine Teilmenge der „Anschaffung im Sinne des § 23 EStG“.
Und den Reward-Zufluss ordne ich nicht in diese Teilmenge ein, sondern in die andere Teilmenge „Zufluss nach § 22 EStG“
Daher auch meine Formulierung in Beitrag 34:
Bei mir → ja!
Gerichte → ???
Ja - evtl. wieder blöd formuliert von mir: Dem Grunde nach stimmte seine Aussage. Er hat m.M.n. nur die „doppelte“ Frist vergessen…
So, endlich wieder ein wenig Zeit gefunden hierfür…
Ich habe neulich hier gelesen, dass man meine Auffassung durchaus teilt. Die beziehen sich da auch auf das BMF-Schreiben. Leider ohne richtige Quelle:
Die monatlichen 0,1 ETH muss der Investor monatsweise nach dem First-in-first-out Verfahren mittels der üblichen einjährigen Haltefrist versteuern. Investoren, die bei Staking-Vorgängen partizipieren, müssen die Frist von 10 Jahren beachten. Das gilt nur für die eingezahlten Token. Der Ertrag von diesem Investment ist wieder ab dem Zeitpunkt der Ausschüttung ein Jahr steuerpflichtig.
Aber darum geht es mir eig. gar nicht. Wie gesagt: Ich warte auf Gerichtsentscheidungen…
Eigentlich bin ich ja aus anderen Gründen hier:
Ich habe jetzt überlegt, warum ich bisher von einem positiven Ausgang eines Verkaufs ausgegangen bin, dies (Verkauf + Neukauf vor Staking) auch oft höre/lese und deiner Aussage zum Verkauf
dennoch voll zustimme. Das hat mich irgendwie verwirrt, vgl.
→ Und ich habs dann doch rausbekommen! Es liegt am Mindset!
Du gehst von Langfrist-Investments aus, bei der du in jedem Fall die 10 Jahre „überstehst“.
Ich bin irgendwie – unterbewusst – von einem mittelfristigen Verkauf ausgegangen (auch wenn ich das - Warum auch immer?! - so nie in den Beispielen hatte). Also so Shitcoins, die man eigentlich verkaufen will, weil man denkt, die schaffen die 10 Jahre nicht. Aber eben auch kein Trading. Halt so Coins mit Potential, bei denen man den Gewinn mitnimmt nach 3-5 Jahren und dann in BTC umschichtet.
Ein anderer Punkt, den ich in den Fragen oft sehe, ist die Unsicherheit: In den Fragen zur rückwirkenden Besteuerung schwingt immer irgendwie der Unterton mit, dass man, obwohl man das eine Jahr durchgehalten halt, dennoch bestraft wird, wenn man dann mit dem Staking anfängt.
Da ist einem die Sicherheit, den steuerfreien Teil nach einem Jahr mitzunehmen, weil man verkauft und dann nach Neukauf Staking betreibt und evtl. keine 10 Jahre durchhält irgendwie viel wert. Oder der umgekehrte Fall, wenn man gestaked hat und nun „sauber“ wieder neu anfangen will (vgl. hier).
Daher: Du hast Recht! Und ich brauche nochmal Hilfe, ergibt es Sinn:
Coins, die kurz vor 1jährigem Fristende Buchverlust haben UND bei dem man sich nicht sicher ist, dass die jemals wieder in die Gewinnzone kommen:
→ sofortiges Staking = lohnenswert (Hoffnung auf Ausgleich der Buchverluste in den nächsten Jahre bei „Rettung“ der Möglichkeit die Verluste steuerlich geltend zu machen)
→ Verkauf + Neukauf + Staking lohnt sich nicht (zwar steuerliche Verluste zum Verrechnen, aber Neukauf von Coins, bei denen man eine Wertsteigerung nicht sicher ist).
Coins, bei denen schon jetzt die 1jährige Frist abgelaufen ist und die Buchverlust haben UND bei dem man sich nicht sicher ist, dass die jeweils wieder in die Gewinnzone kommen:
→ sofortiges Staking = lohnenswert (Hoffen, dass das BMF-Schreiben eine „rückwirkende“ Verlängerung auf 10 Jahre regelt, die Verluste also steuerlich geltend gemacht werden können.)
→ Verkauf + Neukauf + Staking lohnt sich nicht (keine steuerlichen Verluste (Frist schon rum) und Neukauf von Coins, bei denen man eine Wertsteigerung nicht sicher ist).
Coins, die man unter allen Umständen hält:
→ sofortiges Staking lohnt sich (Haltefrist = egal)
→ Verkauf + Neukauf + Staking lohnt sich nicht (Verlust der „Anrechnungszeit“).
Coins, die man mittelfristig hält (Ablauf der 10 Jahre nicht sicher) und bei denen die 1Jahres-Frist schon rum ist UND man derzeit Buchgewinne hat
→ sofortiges Staking lohnt sich eventuell (je nach individueller Einschätzung → eine genaue Jahreszahl (vgl. Frage oben) kann ich aber nicht sagen) wegen der „Anrechnungszeit“ und dem Aspekt, dass die „rückwirkende“ Besteuerung nicht klar geregelt ist
→ Verkauf + Neukauf + Staking lohnt sich eventuell (gleiche Gründe)
Coins, die man bisher im Staking hatte, die man nun aber mittelfristig verkaufen will
→ Verkauf + Neukauf lohnt sich (bisheriger Gewinn ohnehin zu versteuern, neuer Wertzuwachs nach 1 Jahr Steuerfrei).
So, ich höre mal auf. Irgendwie zu viele Fallkonstellationen und schon jetzt zu langer Text!
Warum soll ich die ins Staking bringen, wenn ich sie (langfristig) sowieso als wertlos einschätze?
Ich würde bis Fristende warten, sie verkaufen und mir Coins kaufen, bei denen eine Wertsteigerung zu erwarten ist. (Im Zweifel: Bitcoin)
Hier dasselbe. Warum Staking, wenn ich keinen Gewinn erwarte? Der Reward wird’s nicht herausreißen, was man ggf. in 9 Jahren am Wert des STAKES verliert. => Zu hohes Risiko
Wie oben beschrieben: Ich gehe nicht von „wertlosen“ Coins aus, sondern kann es nicht abschätzen.
Bei sicher wertlosen Coins die Reißleine ziehen, den Verlust steuerlich mitnehmen und umschichten.
Aber wenn ich es nicht einschätzen kann… Wenn man da hoch eingekauft hat aber glaubt, die Coins könnten nochmal die Kurve im neuen Zyklus bekommen, weil die mit dem BTC-Markt (mit den anderen Altcoins) hochgeschwemmt werden, und so den bisherigen Buchverlust verkleinern, dann ab ins Staking: Falls es schief geht, verlängert man sich so die Frist für die Steuer.
→ In diesem Szenario geht es eigentlich nur darum, steuerlich nichts zu verlieren…
Jop - mit dem Unterschied, dass man keine Ahnung hat, ob diese „steuerliche Rückwirkung“ tatsächlich klappt.
Kompromissvorschlag hierzu:
Frist ist eh rum. Also eine Woche ab ins Staking für die „rückwirkende Fristverlängerung“. Danach Verkauf.
Angabe in der Steuererklärung (evtl. geht das durch) und Umschichten in BTC.
So verfallen die eigentlich schon verlorenen (Fristablauf) Verluste nicht (z.B. ICO-Bubble-Coins, die man warum auch immer bis heute hält…)
Theoretisch ist auch möglich komplett steuerfrei zu „staken“. Das ganze funktioniert allerdings nur über Umwege, hat auch deutliche Risiken und erfordert die Nutzung von dezentralen Börsen, LP-Token und Yield-Optimizier. Als Beispiel dienen nun Pancake Swap und der Cake-Token.
Auf PancakeSwap kann man seine Cake-Token staken, um wieder Cake oder andere Token zu bekommen. Das Ganze hat auch eine Auto Funktion, welche die gewinne wieder reinvestiert. Dabei entstehen natürlich die steuerlichen Probleme, welche hier diskutiert werden. Allerding gibt es sogenannte Yield-Optimizier, welche eigentlich aus dem Liquidity Mining stammen.
Beim Liquidity Mining tauscht man ja sein 2 Coins gegen einen CakeLP-Token ein. Dieser Tausch wird als Tade bewertet und muss auch besteuert werden, wenn die beiden Coins unter einem Jahr gehalten werden. Für dein LP-Token erhält man einen Anteil an dem Pool, welcher durch die Fees an Wert gewinnt. Man kann diese aber auch staken um dafür dann wieder Cake zu bekommen. An dieser Stelle kommen die Yield-Optimizier ins Spiel. Man staked seine CakeLP-Token nicht mehr auf Pancakeswap, sondern tradet diese beim Yield-Optimizier gegen einen anderen Yield-LP-Token ein. Dieser bleibt dann unangetastet in der Wallet. Der Yield-LP-Token gewinnt durch das halten an Wert, da theoretisch die CakeLP-Token im Hintergrund gestaked werden, allerdings nicht von mir sondern vom Yield-Optimiser. Der Yield-LP-Token schüttet also keine Gewinne direkt aus, sondern gewinnt nur an Wert. Im Endeffekt habe ich also einen Lp-Token gekauft und kann diesen 1 Jahr halten und steuerfrei wieder verkaufen und erhalte dafür mehr Cake-Lp als eingezahlt durch den Wertgewinn.
Bei Beefy zum Beispiel kann man auch direkt Cake einzahlen und bekommt dafür einen moo-LP-Token (62.8% APY). Wird dieser nun 1 Jahr gehalten kann er steuerfrei verkauft werden und erhalt dafür seine Cake+62.8%. Auf der Bockchain sind das 2 saubere Trades.
Risiko ist natürlich, dass seine Token dann bei Beefy liegen und evtl. ganz weg sind.
Könnt ihr mir vielleicht auch mit folgender Frage helfen? Ich habe Bitcoin, Ethereum usw. die ich bald ein Jahr halte und habe aber jetzt mit einer anderen Kryptowährung angefangen zu staken. Angenommen diese entwickelt sich prächtig und ich verkaufe diese in diesem Jahr oder auch in beispielsweise 5 Jahren. Da ja dort eine Haltefrist von 10 Jahren gilt, muss ich dann auch auf alle anderen Krypto´s Steuern zahlen, obwohl ich da die Haltefrist von einem Jahr eingehalten habe? Oder gilt das immer nur für den jeweiligen Coin mit den Steuern? Mein Gedanke ist, dass ich ja mit dem Staken eventuell so viel Gewinn erziele, dass ich ingesamt über die Freigrenze komme. Irgendwie habe ich da ein Denk-Fehler in meinem Hirn Danke schon mal für die Hilfe.
Hallo @Sharpei,
jeder Coin/Token wird für sich betrachtet. Wenn deine BTC aus der Haltefrist raus sind, dann bleiben die das auch, selbst wenn du mit einem andern Coin Staking betreibst.
Das einzige was du zwischen verschiedenen Coins/Token verrechnen kannst, ist der Gewinn bzw. Verlust. (da kam bei dir vielleicht der Denkfehler her)
Beispiel:
Menge x BTC mit 2000€ Verlust verkauft
Altcoin mit Staking (innerhalb der Haltfrist) mit 2500€ Gewinn verkauft
Menge x BTC wieder gekauft
Was ist zu versteuern? Nix, da der reine Gewinn von 500€ unter der Freigrenze liegt. (Muss aber dennoch angegeben werden)
ich danke dir für deine schnelle Antwort.
Das hilft mir wirklich sehr. War etwas verunsichert, weil ich Video auf Youtube gesehen hatte und der meinte, das sich Staking wegen den Steuern nicht lohnt und er alle seine Coins verkauft und wieder gekauft hat, damit er wieder in die Haltefrist von einem Jahr kommt.
Nutzt du Staking und wie sind deine Erfahrungen damit? Zum Beispiel nutze ich CoinTracking zum Erfassen meiner Trades, bin aber gespannt, wie das mit Staking funktioniert. Da wird das wahrscheinlich ziemlich komplex zum erfassen sein.
Da es ja seit kurzem eine Änderung bzgl. der Versteuerung von Coins angeht, erlaube ich mir hier Mal dies Zusammen zu fassen - falls ich falsch liegen sollte, würde ich mich über eine Korrektur sehr freuen.
Seit 01.03.2022 kann man in Österreich Coins in andere Coins tauschen, ohne einen steuerrelevanten Akt auszulösen (z.B. Bitcoin in USDC)
gekaufte Coins die man Staking-Pools zugeführt hat, dürfen auch getauscht werden
die Erträge des Stakings (Rewards) müssen jedoch versteuert werden - auch wenn diese Gewinne nicht realisiert werden (?) Dabei gilt (idiotischerweise) der Wert bei Erhalt der Rewards.
Frage - stimmt das soweit ? Und was mache ich, wenn ich einen Coin habe, den ich (weil noch relativ neu auf dem Markt) nicht tauschen kann und der großen Kursschwankungen unterliegt ? Wenn ich (bei hohen Kursen) täglich Coins im Wert von zB. 10,- erhalten würde und am Jahresende der Coin nur noch ein Bruchteil wert ist - dann müsste ich für Coins die nun viel weniger Wert sind, als bei Erhalt Steuern nachzahlen, obwohl ich nie Gewinne realisiert habe ?
Ich bin da leider etwas blauäugig eingestiegen und nun echt in Sorge. Ich wollte mir zu meine wenigen Geld etwas für die (noch weit entfernte) Rente ansparen und die Coins Jahre lang liegen lassen. Das geht ja aber gar nicht, wenn man auf Rewards Steuern zahlen muss (auch wenn diese nicht verkauft werden)
Gibt es da Vereine oder Menschen an die man sich wenden kann, um etwas Hilfe bei der Steuererklärung zu erhalten ? Einen Steuerberater kann ich mir leider nicht leisten.
Ich möchte zur abschließenden Klärung der Verwaltungsauffassung auf Rn. 54 des heute veröffentlichten (ENDLICH! ) BMF-Schreibens verweisen:
Entgeltlich erworben sind zudem alle Einheiten einer virtuellen Währung und sonstige Token, die Steuerpflichtige im Tausch gegen - Einheiten einer staatlichen Währung (z. B. Euro), - Waren oder Dienstleistungen sowie - gegen Einheiten einer anderen virtuellen Währung und sonstige Token erworben haben
sowie
- die durch Lending - und Staking erlangten Einheiten einer virtuellen Währung und gegebenenfalls sonstigen Token
Da ich mich gerade bei meiner Steuererklärung mit meinen Staking Einkünften beschäftige: ich bin irritiert. Wenn Staking rewards als Anschaffung gelten macht es doch keinen Sinn diese zu versteuern. Das würde bedeuten, dass das Finanzamt diese rewards erst besteuert wenn ich sie unterjährig verkaufe.
Ich meine, ich zahle ja gerne weniger Steuern und die Regelung scheint mir insbesondere für die, die astronomische Gewinne auf dem Papier erzielt haben, die jetzt nichts mehr wert sind, sehr wünschenswert, aber verstehe ich das wirklich richtig?
Ich habe letztes Jahr eben weil ich davon ausgegangen bin, dass wir es hier mit einer Versteuerung bei Zufluss zu tun haben, im Monatstakt den Reward unstaked und verkauft. Sollte das oben geschriebene zutreffen war das halbwegs dumm (also mein Mindset als Hodler vorausgesetzt).
EDIT: auch wenn die Antwort sicher nicht mehr als Interpretation sein kann: im FAQ geht @GermanCryptoGuy davon aus, dass „Zufluss“ von rewards voraussetzt, dass man wirklich über die Coins verfügt - wenn man hingegen die Coins erst abrufen muss z.B. durch Drücken auf einen Knopf, eben noch kein Zufluss erfolgt ist. Das erscheint mir ebenfalls plausibel und würde meines Erachtens bedeuten
(bei Kraken) solange ich (im Falle von compounded staking) nicht unstake fallen keine Steuern auf den reward an. Sobald ich unstake wird der Betrag unmittelbar steuerpflichtig.
Wenn ich (compounded) stake und unstaking einer bestimmten Frist unterliegt (etwa 30 Tage) wird der Betrag steuerbar sobald die vormals gestaketen Coins „frei“ werden.
So beabsichtige ich das dem Finanzamt gegenüber zu erklären, mit der Konsequenz, dass…
Gewinne aus gestaketen ETH nicht geltend werden (da ich nie darüber verfügen konnte)
Gestakte Gewinne aus meinem Kusama/Polkadot Staking dann relevant werden wenn ich sie unstaked habe (30 Tage Frist).
Das Problem, das daraus erwächst ist, dass mein Steuerprogramm (Accointing) den Gewinn ab technischen Zufluss berechnet. Ich vermute das wird bei Cointracking nicht anders sein. Würde mich interessieren wie andere das hier handhaben.
Wüde mich auch interessieren wie man ds mit dem Zuflusszeitpunkt handhabt.
Generell ist aber auch deine letzjährige Variante nicht falsch, du hast 2 Vorgänge:
Zufluss Staking-Reward
a) Staking Reward = Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG mit Marktkurs im Zeitpunkt der „Anschaffung“ (Rn. 48), z.B. 100€
b) Staking-Reward-Zufluss = Anschaffung neuer Token (Rn. 54), z.B. 100€
Verkauf Staking-Reward → Hier greift der „Grundfall“ nach § 23 EStG, nur dass die Anschaffung der Token nicht als Kauf, sondern als Staking-Reward erfolgte.
a) Verkauf (z.B. zu 300€) und Anschaffung (hier: Reward-Zufluss) innerhalb der Frist: § 23 EStG
b) Verkauf (z.B. zu 300€) und Anschaffung (hier: Reward-Zufluss) außerhalb der Frist: kein § 23 EStG
Das ergibt auch logisch sind: Das FA schnappt sich zunächst immer den Token-Wert bei Zufluss (100€) und eventuell zusätzlich (sofern innerhalb Frist) den Wertzuwachs (300€ - 100€ = 200€).
Wie gesagt: Wann der Anschaffungs-/Zufluss-Zeitpunkt ist (unstake), ist m.M.n. unklar.
Eventuell hilft hier Rn. 20: „Für den Anschaffungs- oder Veräußerungszeitpunkt ist dann der Handel über die Plattform ausschlaggebend. Das Gleiche gilt, wenn Steuerpflichtige keine eigene Wallet besitzen, sondern die Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token von der Handelsplattform verwahrt werden.“
Im Zweifel würde ich den Zeitpunkt annehmen, wenn der Token die „Wallet“ („Ertragskonto“ → „Spot-Konto“) wechselt und vom Anbieter dort zugebucht wird. Wenn ich Binance in Cointracking einpflege ist das zumindest ersichtlich…