Staking Versteuerung

Ok. Ich sehe Deinen Punkt. :slight_smile:

Trotzdem gilt für mich Erwerb ist nicht Anschaffung :man_shrugging:

Nicht zuletzt, weil das BMF in seinem Entwurf beim Mining von einer gewerblichen Tätigkeit ausgeht und demzufolge hierbei §23 sowieso nicht zur Anwendung kommen kann.

Die Frage kann ich Dir beantworten. Also…nicht wirklich…aber fast. :wink:

Quelle vom 27. September 2021 (also zeitlich nach dem BMF-Entwurd entstanden)

Äh, ja. Genau das habe ich doch auch so (mit anderen Zahlen) geschrieben. :thinking:

Du hast geschrieben:

Es würde mich wundern, wenn man potentielle Kursgewinne des Rewards innerhalb der Haltefrist nicht versteuern müsste, sondern Gewinne des Rewards immer steuerfrei wären.

Deine Aussage anders formuliert: Kursgewinne beim Verkauf von Rewards müssen versteuert werden, wenn die Haltefrist nicht eingehalten wird.

Richtig?

Und ich sage: Bei Rewards sind die Kursgewinne egal, Haltefrist gibt’s nicht und der Verkauf ist grundsätzlich steuerfrei.

Das ist doch ein großer Unterschied oder bin ich jetzt doof?!? :thinking:

Richtig. Habe ich auch nicht geschrieben.

Stimmt. Weil die 100 Euro (Reward-Zufluss-Wert) Dein „Einkaufspreis“ (=Kosten) sind.

Nichtsdestotrotz: Ich glaube es nicht. So wie ich es verstehe, ist der Verkauf des Rewards steuerfrei, weil keine „Anschaffung“ nach §23 erfolgt ist.
So würde ich jedenfalls (wenn ich denn staken würde) vor dem Finanzamt argumentieren.

:man_shrugging:

Dann müssen wir wohl ein Urteil abwarten und/oder die Aussage eines Experten, denn wir werden hier vermutlich zu keiner Einigung kommen.

Aber…ich verstehe Deine Argumentation. :slight_smile:

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