Staking, Steuern & Freigrenze

Hallo,
Ich habe eine kurze Frage :blush:
Ich frage mich, ob die Steuerfreie Freigrenze von 600€ Gewinn pro Jahr auch für meine Cryptos gelten die gestaked sind?

Grüße

Suchfunktion (Lupe rechts oben) → „Steuer“ → Steuer FAQ:

„Staking und Lending sind steuerpflichtig (genau wie die Gewinne durch Verkauf/Tausch) und die Freigrenze beträgt bis zu 256 Euro im Jahr.“

:stuck_out_tongue:

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Für Cryptos die gestaked sind, solltest Du nochmal die Suchfunktion bemühen :wink:

Soviel Blödsinn war hier selten zu lesen…

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Vorsicht.
Die Gewinne selbst werden bei Zufluss versteuert und sind bei einem späteren Verkauf steuerfrei.

Lediglich die Haltefrist für die zum Staken genutzten Coins verlängert sich auf 10 Jahre.

Auf die Äußerungen zur Freigrenze gehe ich gar nicht erst ein…

Nochmal:
Schau unbedingt im Steuer-FAQ von @anon52841224 vorbei und lass ihm ein Herzchen da.

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Das wusste ich nicht tut mir leid.

Was ist daran falsch?
Das stimmt es gibt eine einkommensfreigrenze und wenn die überschritten ist sind ALLE anderen Einkünfte zu versteuern auch Gewinne auf Spekulationsgewinne die kürzer als 1 jahr gehalten wurden vor dem VK.
Du kannst es ja gerne erklären mich würde es interessieren?

Ps. Ich wusste nix von diesen Steuer faq’s.
sorry waren halte meine persönlichen Infos die ich hatte.
Danke für die Erklärung

Die Grenze ist erstmal unabhängig von Deinem Einkommen.

Korrekt ist, dass Staking einkommensteuerrechtlich grundsätzlich zu Einkünften aus sonstigen Leistungen zählt und für diese gilt eben eine Freigrenze von 256 Euro pro Kalenderjahr.

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Deswegen a) Suchfunktion bemühen und b) mit Aussagen zu Themen bei denen man unsicher ist zurückhalten :wink:

Klar, gerne! :slight_smile:

Lieben Dank für die Erklärung!
Für mich braucht es auch mehrere verschiedene Erklärungen damit ich es verstehe.

Muss man die staking rewards immer am Ende des Jahres versteuern? Oder erst dann, wenn die Token verkauft werden?

Staking rewards werden beim Zufluss versteuert.
Zahlen tust die Steuer natürlich erst mit Deiner Steuererklärung, also einmal jährlich.