Sozialhilfe und btc

Ich habe seit sehr langer Zeit eine unbeantwortete Frage hier gestellt. Deshalb kopieren ich sie nochmal.

Was ist denn mit Sozialhilfeempfängern? Die Zahlen ja keine Steuern?
1.Wieviel dürfen die in Kryptos anlegen?
2. Was ist wenn die per Bitcoin ATM und P2P gekauft wurden? Sind die dann anonym?
3. Wenn die über Jahre für die Enkel gehodlt werden sollen und was wenn ich BTC für meine damit überforderte Mutter gekauft habe?
4. Gilt dann die Jahreshaltefrist auch?

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  1. nix
  2. woher die Kohle!?
  3. Vermögen wird eingefordert (Steuerschuld Rückzahlungen etc…)
  4. vermutlich nicht

Sozialhilfe und investieren, da geht wohl etwas nicht so richtig auf?

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Ich kann dir nur sagen wie es in Ö ist.

Wenn du in Ö Sozialhifle beziehst darfst du auf deinem Sparbuch 4000 Euro haben (dazu zählt natürlich auch Aktien, Gold und BTC) hast du mehr wird dir das von der Sozialhife abgezogen.

Da ich extrem anspruchslos bin konnte ich mit BTC mich aus der Sozialhifle befreien. Mein Einstand in BTC damals war weit unter den 4000 Euro und daher auch völlig legal.
Irgendwann wars dann so viel das Sozialhilfe für mich nicht mehr fair war und ich quasi ausgestiegen bin aus der Sozialhilfe. Inklusive hab ich auch einen Teil der Sozialhilfe zurückbezahlt was bei uns in Ö auch gesetzlich vorgesehen ist wenn man von der Sozialhifle lebt und dann plötzlich an Wohlstand kommt.

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Ist stark begrenzt, musst nachschauen .

Kommt drauf an. Es gibt wohl meistens Kameras an ATMs und bei p2p kommt es auch darauf an wie es abgelaufen ist.

Vielleicht wurden sie ja verloren, das passiert durchaus. Manchmal erinnert man sich auch nicht mehr, wie zB viele Politiker wenn es um ihre schmutzigen Geschäfte geht.

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In Deutschland gilt ein Vermögensfreibetrag von 5.000,- € + 500,- € für jeden, der minderjährig ist und vom Hilfebedürftigen unterhalten wird.
Was der- oder diejenigen mit dem Vermögen macht, interessiert das Amt für Grundsicherung nicht.
Natürlich ist jeder Hilfeempfänger verpflichtet, Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen mitzuteilen, damit eine erneute Überprüfung der Hilfebefürftigkeit stattfinden kann. Die je nach Betrag ja dann evtl. gar nicht mehr vorliegt.

Bei allem, was im Rahmen der Freibeträge finanztechnisch zu beachten ist, unterscheidet sich ein Sozialhilfeempfänger nicht von einem Nicht-Sozalhilfeempfänger.
Da fragt man am besten mal einen Finanzbeamten.

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Danke für die Antwort. Ich bin weit unter der 4000€ Grenze. Also ist es wohl unproblematisch. Ich will es aber hodln für meine Enkel. Irgendwann kann es ja mal genug wert sein für eine Ausbildung. Ich würde auch gern Steuern dafür zahlen. Es geht mir nicht darum das Sozialsystem auszunutzen. Aber ich will auch nicht, dass mir meine mühsam zusammengesparten Notgroschen genommen werden nur weil es Bitcoins sind.
Ihr seid so lieb, dass ihr euch nicht lustig macht.

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Ich glaube, dass hier die Krux liegt. BTC ist noch sehr volatil. Mit der Zeit und zunehmender angesparter Summe, kann es passieren, dass Du kurzfristig die 5000€ übersteigst. Dann wärst Du theoretisch gezwungen dies mitzuteilen und eventuell Teilverkäufe (mit entsprechenden Steuerzahlungen) zu tätigen und müsstest dies abführen.

Wenn sich Deine Frage eher auf 500€ BTC bezieht, von denen Du ausgehst, dass diese in einigen Jahren auf 5000€ angestiegen sind und Du sie nach der Haltefrist steuerfrei veräußern willst, um sie dann Deinem Enkel für Ausbildung zu schenken… klingt das doch wunderbar.

Und nebenbei ist Dein Vermögen kleiner geworden, sodass Du erneut BTC ansparen können solltest. :slight_smile:

So oder so sehr löblich, dass Du an die Zukunft Deiner Enkelkinder denkst. :ok_hand:

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Vorsicht!

Du darfst keine BTC für andere halten! Das wäre genehmigungspflichtig.

Damit Dir das niemand unterstellen kann, solltest Du 3 verschiedene Wallets haben und die BTC entsprechend aufteilen.

Solltest Du auf die Idee kommen, Deine BTC zu verschenken, bitte auf die Grenzen für eine steuerfreie Schenkung achten.

Dem Enkel und den Eltern kann man „nur“ 20.000 Euro steuerfrei schenken!
Quelle

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Gute Tips. DANKE Die BTC werden erst wenn die Enkel groß sind verschenkt oder erst nach meinem Tod. Bisher ist die Summe ja nur ein paar 100€. Da bin ich weit von 20000 entfernt. Meine Enkel werden sich im Falle einer erheblichen Wertsteigerung dann um Steuern kümmern.
Ich wollte meiner 85 jährigen Mutter eine Wallet mit ein paar Sats einrichten. Sie kann das einfach nicht. Findet es aber interessant.
Das wird doch im 10€ Bereich wohl kein Problem?

Hoffentlich nein. :stuck_out_tongue:
Für Kryptowährungen, die Du jetzt kaufst (bzw. schon gekauft hast), sind Gewinne nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei!

Das heißt, dass Du keine Steuern zahlen wirst, lediglich in FIAT tauschst und ihnen das Geld schenkst. Außer natürlich der Ausbildungsbetrieb akzeptiert bis dahin BTC.

Soll Dir erstmal jemand nachweisen, dass das für Deine Mutter ist. Du darfst so viele Wallets haben wie Du möchtest. Du kannst ja einfach gedanklich ein Wallet für sie führen, das offiziell jedoch Deins ist.

Blödes Thema. Aber ja, der eigene Tod sollte in jedem Alter beachtet werden. Im Forum gibt es diverse Tipps und Tricks worauf zu achten ist und wie man es seinen Verbliebenen erleichtert auf die Coins zugreifen zu können und durchzublicken.

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Respekt, dass sich die Lady in ihrem Alter noch mit dem Thema auseinandersetzt! :+1:
Mit deiner Hilfe wird sie sich in 5 Jahren eine Altersresidenz leisten können und den Enkelkindern das Studium finanzieren, ganz ohne Sozialamt.
Wart’s ab :pray:

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Dann würde die Erbschaftssteuer greifen. Da wären es für Deinen Enkel 400.000 Euro steuerfrei. Für Deine Mutter 100.000 Euro.

Das kommt auf den Zeitrahmen an und an welche Prognose man glaubt.

Es gibt mehrere Prognosen, die einen Preis von $1 Mio. innerhalb der nächsten 5 Jahre vorhersehen.

Nehmen wir eine Steigerung von 32x bei den aktuellen Preisen an.

Bei 20.000 Euro dürften Deine SATs jetzt nicht (viel) mehr wert sein als 625 Euro.

Preisvorhersagen sind natürlich mit mit einem großen WENN und SOLLTE verbunden, aber wie uns die Vergangenheit gezeigt hat, sollte man sich von „Den Preis xxxx wird Bitcoin nie erreichen.“-Gedanken lieber verabschieden. :wink:

Offiziell? Nein.

Wird alles im Kryptoverwahrgeschäft der BaFin geregelt.

EDIT:
Falscher Link. :slight_smile:
Merkblatt: Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts

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Das ist die Regelung für Unternehmen, oder nicht?

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Oops, sorry.

Merkblatt: Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts

Ich denke, dass sich dies sowieso in erster Linie an Unternehmen richtet, aber da im Text steht…

…gehe ich davon aus, dass dies auch auf Privatpersonen zutrifft.

Nicht ohne Grund gibt’s die KYC-Regeln für Exchanges/Broker/etc., denn damit soll ja gerade verhindert werden, dass man für andere kauft, verwaltet…

Gesetze sind so aber nicht zu lesen. Wenn Adressat eines Gesetzes ein Unternehmen ist, dann ist auch alles was in dem Gesetz steht, nur für Unternehmen gedacht.

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Stimmt. Da Du aber Krypto sowieso nicht für andere kaufen darfst, spielt es letztendlich auch keine Rolle, ob man’s verwahren dürfte oder nicht. Schon der Kauf ist illegal. :man_shrugging:

Danke für das Lob. Obwohl ich von Bitcoin überzeugt bin glaube ich nicht, dass ich in meiner Lebenszeit noch davon profitiere. Das ist aber auch egal. Hauptsache ich bin bei dieser sanften Revolution dabei und im besten Fall nutzt es meinen Enkeln später und allen die keinen Zugang zum Banksystem haben.

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ich meine in einem Video von Roman mal gehört zu haben, dass die Verwahrung für bestimmte Verwandte gestattet ist. Dazu müsste man aber recherchieren.

:man_shrugging:

Theoretisch kann ichs doch kaufen und nach einem Jahr an die Person verkaufen zu einem dann nicht üblichen Marktpreis oder?
Ich meine es kann mir doch keiner verbieten einen bitcoin für 100€ zu verkaufen :thinking:

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