Es gibt die Verschiedenen Straftatbestände mit ihren jeweiligen Tatbestandsmerkmalen. Sind diese nicht erfüllt, so kann man nunmal nicht bestraft werden und das ist auch gut so.
Ich glaub Roman hat in dem Fall die Dimension etwas übertrieben. Weil ein unrechtmäßiger Zugriff auf eine Wallet wurde dort ja garnicht behandelt und dieser wäre auch strafbar.
Im Sachverhalt war der Zugriff ja rechtmäßig. Vergleicht es mit einem Gemeinschaftskonto von Eheleuten, wo der Mann seiner Frau zb. vorwirft, sie habe diesen Monat 2000€ zuviel ausgeben, so war es nicht abgemacht. Da würde auch kein Gericht abstrafen können.
Die Sachverhalte müsste also auf Zivilrechtlichem Wege geklärt werden. Auch wenn euch jemand die Bitbox klaut und irgendwie an die Coins kommt dann steht zwar eine Straftat im Raum, allerdings bringt die bestrafung des Täters einem auch erstmal nicht die Coins zurück. Selbst bei einem Strafurteil ist man in der Regel gezwungen dann über das Zivilrecht sein Geld/Coins zurück zu bekommen.
Der Mechaniker mit dem anvertrauten Autoschlüssel würde sich keinem Diebstahl schuldig machen, jedoch kommen in diesem Fall dann eine Unterschlagung oder ein Unbefugter gebrauch eines Kfz in betracht.