Schockierender Gerichtsbeschluss: Hat Deutschland den Bitcoin-Diebstahl legalisiert?

Ich verstehe die Frage nicht. Dann gibt es ein Insolvenzverfahren, mit Insolvenzverwalter etc. Was hat dies mit einem Diebstahl zu tun?

Ich meinte nur das eine Insolvenz auch den Verlust von Bitcoin bedeuten kann. Ist hypothetisch gemeint und hat nicht direkt mit Diebstahl zu tun. Für den Inhaber bleibt der Verlust.

Besser eine Handy Wallet als die Keys nicht haben

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Würden sich künftige Coiner zuerst um eine „schöne Brieftasche“ kümmern, so wären einige Probleme weniger im Space. Es lohnt sich bereits ab 0 SATs.

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Am Anfang ist auch ne Wallet auf dem Handy ausreichend, ich hatte da Jahrelang Coins drauf

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also Steuern erheben ja, aber nicht strafrechtlich belangen, es sei denn für Steuerhinterziehung. Das kann sich niemand ausdenken, man sieht das Code Law ist an den Grenzen angelangt. Aber hey, es wurde mit der Begründung eingeführt, dass sich ein Case Law ja nicht durch Laien verstehen ließe…

Was die Verwahrer angeht: hier kommt es wohl auf vertragliche Regelungen an (-> AGB), da kann so gut wie alles drin stehen, es sei denn es ist schon was im Gesetz drin.

Zum Thema Haarspalterei der Juristerei: Was ist mit Sachsen’s Notveräußerung der 50k BTC? Wenn BTC keine Sache sind, wie kann ein Tatbestand für Notveräußerung greifen. Der Zweck der Regelung ist ja, zB verderbliche Ware, die im Wert schwankt. Wäre lustig den Case nochmal aufzumachen und vielleicht zu folgern, hätte gar nicht verkauft werden dürfen. Aber ist faktisch nicht mehr umkehrbar. Das würde sicher noch mehr Kosten verursachen, so dass die Staats-Maxis ihre Arbeit ja richtig gemacht hätten.

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ich denke, da ist noch Luft drin.

Ausserdem, nicht nur das Internet, sondern auch die Cryptowelt sind für deutsche Behörden (inkl. Justiz) Neuland :joy:

Ja ist es, jedoch gibt es Viele die kümmern sich erst - wenn es evtl. zu spät ist - um die Eigen-Verwahrung. Kenne zwei der eine hat etwa 0.1 auf Bitpanda, die andere etwa 0.2 auf Coinbase. Der extremste hat über 100‘000 auf seinem Handy und Swissborg, das meiste in Altcoins. Alles zureden bezüglich einer HW nützt nichts, es funktioniert ja. Daher finde ich sollte ziemlich zu Beginn die HW ins Spiel kommen.

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Über die Rechtslage gab es schon vor etwa einem Jahr ein interessantes Video.

Naja , Bitpanda , Coinbase usw. sind ja auch nur Börsen . Das liegen die Coins dann auf der Börse . Da hast du keine eigene (Software)Wallet und keine eigenen Keys. Eigentlich hast du da „nichts“ , da wir dir nur etwas angezeigt was die Börse , für dich, hat.

21Bitcoin, Relai, Coinfinity sind etwas anderes . Da bekommst du ein Software Wallet mit eigenen Keys . Da kaufst du die Coins direkt in deine eigene (Software)Wallet, oder wahlweise auch in deine HW.

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In der echten Welt habe ich sehr wenige Kontakte zu Bitcoin und Kryptomenschen. Wenn ich aber meine wenigen Kontakte mit deren Strategie der Verwahrung betrachte, so komme ich zum Schluss dass ganz Viele ihre Coins irgendwo haben, nur nicht wirklich selbst kontrollieren. Selber kaufe ich auch auf Börsen. Ziehe das Geld aber ab, wenn es einen Betrag erreicht den ich nicht verschmerzen möchte. Weshalb ich dass so mache ist einfach erklärt: finde es immer spannend seine Limitorder zu setzen und dann zu schauen wie man damit gelegen hat. Meistens leicht daneben :joy: Wenn man so möchte ist es eine indirekte Kritik an DCA. Bei DCA investiert man regelmässig, aber das erscheint mir etwas langweilig. (Ist aber wahrscheinlich vernünftiger) Die Apps/Dienste die du erwähnst kenne ich.

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Hier merkt man wieder, dass es einen himmelweiten Unterschied gibt zwischen dem, was ein Staat von oben als Recht/Gesetz vorgibt und dem, was die Menschen von unten als Recht/Gesetz ansehen.

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Der Artikel hat mich stark irritiert:
Wenn ich jemandem den Schlüssel zu meinem Tresor gebe und derjenige räumt ihn aus, was soll denn da rechtlich verfolgt werden - die eigene Dummheit?

Dieses Urteil gilt dann in Zukunft natürlich auch für den digitalen Euro. Das macht diesen EU-Digi-Euro gleich noch viel attraktiver. :stuck_out_tongue_winking_eye:

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Wenn du dem Mechaniker deinen Autoschlüssel gibst und er dir dein Auto stiehlt, ist das dann auch deine eigene Dummheit und sollte nicht rechtlich verfolgt werden können?

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Aus der Tatsache, dass der Fall heiß diskutiert durch die Medien geht, lassen sich verschiedene Feststellungen treffen, zB Rechtslücke oder abwegige Rechtsauslegung. Da es schon frühere Urteile UND Gesetzgebung zur widerrechtlichen Vorteilsnahme bei anderen Dingen, die ebenso KEINE beweglichen Sachen (oder Tiere) sind gibt, sollten Juristen statt nur zu prüfen, ob Diebstahl, Pfandkehr, Fischwilderei oder Unterschlagung vorliegt einfach mal an der richtigen Stelle lesen, denn: Oft hilft ein Blick ins Gesetzbuch! Es gab schon vor Bitcoin Daten, Zugriffsrechte, Zeugnisse, Vertrauen, Treu und Glauben, etc. Ich verweise auf folgenden Link: Danisch.de » Bitcoin-Diebstahl in Deutschland nicht strafbar

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FYI:

Today i learned als Nicht-Jurist… dass es ein „Beschluss“ des OLG Braunschweig war und kein „Urteil“.
Das ist wohl ein bedeutender Unterschied. Entsprechend habe ich die Wortwahl im Artikel angepasst.

…und wenn man sich den Beschluss anguckt dann betrifft er ja einen ganz speziellen Fall: „Greift ein Beschuldigter unter Nutzung der zutreffenden und nicht in rechtswidriger Weise erlangten – sondern ihm schlicht schon bekannten – Passwörter auf die Wallet eines Dritten zu, liegt hierin kein Überwinden der besonderen Zugangssicherung“

Ja, aber das ist doch totaler Käse. Wie @SkanderSlander schon sagte:

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das stimmt zusätzlich auch noch…

Aber solange der Angeklagte nicht nachweisen kann, dass ich ihm meine Seed oder PIN zur HW Wallet (ein physisches Gut das zumindest dann gestohlen ist) gebe bin ich (entsprechend meines Rechtsverständnisses ) fein.

Und je mehr ich drüber nachdenke: Wenn ich irgendwann mal BTC haben werde, dann nur mit einer HW Wallet und 25. Wort.