Schenkung von BTC

Warum solche Fisimatenten?
Einfach deine Kinder von Anfang an zu selbständigen Individuen erziehen, dann erledigt sich das mit der Eigenverantwortung von selbst.

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Das sieht sehr gut aus. Damit kann man arbeiten. Grundsätzlich spiele ich auch mit dem Gedanken. Wie sieht es denn eigentlich aus wenn man brav das Kindergeld in BTC investiert hat, ist das dann auch eine Schenkung?

Nicht “kann sein”, sondern das FA wird dir tatsächlich keine Bestätigung schicken. Nachweis über die Schenkungsanzeige per Elster daher gut aufbewahren.

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schenken kannst du im Prinzip wie du willst, der Knackpunkt düfte das FA sein bzgl steuerlicher Behandlung

Das alles soll dich aber nicht hindern, den Schritt zu gehen.

Oben war eine Frage wg Kindergeld.

Ich denke, das hängt von den persönlichen Verhältnissen ab.

Kindergeld könnte durchaus als Taschengeldgröße gesehen werden. Andererseits steht nirgends, dass du damit nur Windeln und Bananen kaufen darfst. Auch Finanzen und Anlage gehört zu Erziehung - und da würde ich die Frage verorten. Ob du von Btc oder Ausbildungsversicherung (absoluter Beschiß) überzeugt bist und dort anlegst, ist doch deine Sache und Verantwortung. Auch bei der Versicherung bist du nicht sicher, ob überhaupt die geleisteten Prämien am Ende wieder rauskommen.

Alles hat Vor und Nachteile. Stichwort Wegzugbesteuerung. Ich sehe es nicht ein bereits versteuertes Geld nochmal zu versteuern.

Wegzugbesteuerung fällt doch nicht in jedem Fall an.

Aber wer wegzieht - egal aus welchen Gründen - muss sich natürlich intensiv darüber, Folgen und Zukunft machen.

Kann sich ändern. Wegzugbesteuerung auf Kryptowährungen.

auch ohne Crypto komplex, scheitern auch Steuerberater am Thema, zumal die Betroffenen manchmal wenig rational handeln, nicht wirklich in ihre Zukunft schauen, nicht nach Drehbuch handeln (können).

Der ideale Zeitpunkt wäre, bevor Vermögen geschaffen wurde :rofl::rofl::rofl::rofl:

Erst mal allen recht herzlichen Dank. Ihr habt mir auf jeden Fall schon echt weitergeholfen.

Meine beiden Kinder sind noch minderjährig. 7 und 9.

Ich müsste die Wallet für beide Kinder, die nächsten neun beziehungsweise elf Jahre verwahren.

Erste Frage. Die Verwahrung meinerseits dürfte ja auch Problem sein. Zum 18. Lebensjahr werden sie ausgehändigt und alles ist gut.

Zweite Frage. Wer kann mich kontrollieren ob ich sie tatsächlich am 18. Geburtstag aushändige oder erst, wenn ich das Gefühl habe, dass sie den Wert von BTC verstehen und nicht auf die Idee kommen zu verkaufen. Never sell your Bitcoin!

Die Kinder sind ja noch so jung, sie werden sich wahrscheinlich gar nicht an die Schenkung erinnern. Beziehungsweise sie wissen gar nichts davon.

vorweg, keiner kann kontrollieren. Das ist eines der Probleme, die Kindersparplane und -Depots entscharfen wollen.

Suf diese Lücke habe ich gestern schon hingewiesen.

Grstern kam auch ein Post bzgl Sperrmöglichkeiten, bitte nochmal nachgehen.

Der Rest ist, die Kinder sorgsam darauf vorbereiten, Erziehung und Bildung, vorleben.

Dass die das Zeugs. mit 18 trotzdem verkaufen und sich den Traumhobel kaufen oder verjubeln, kannst nicht verhindernl

Das interessiert niemanden und dementsprechend muss du auch keine Kontrolle befürchten. Melden macht dich frei und niemand kann später deinen Kindern etwas wegnehmen und darum geht es doch.

Das ist was ich meine. Für 99% der 18 Jährigen ist das nichts. 2 Dinge können hauptsächlich passieren.

  1. Sie verprassen es
  2. Noch schlimmer, sie nehmen es als Ruhekissen und es führt dazu das sie faul werden oder verstehen nicht mehr, das sie arbeiten sollten. Nicht umsonst überlassen die meisten Reichen Menschen ihren Kindern fast nichts (gibt natürlich Ausnahmen) und geben ihnen stattdessen exzellente Bildung, Kontakte usw. aber kein Geld.

Das Gute ist, das kann keiner wirklich kontrollieren und am besten wissen die Kinder selbst nichts davon. So kannst du den Zeitpunkt selbst bestimmen.

Nur mal als Idee in den Raum geworfen. Meine Steuerberaterin, die zuvor beim Finanzamt gearbeitet hat, sagte, dass wir die Schenkung nicht anzeigen müssen da wir davon ausgehen können, dass wir innerhalb der 10 Jahre unter dem Freibetrag bleiben.

Gegen das verprassen mit 18 gibt es eine Möglichkeit auf Protokollebene: CLTV (OP_CHECKLOCKTIMEVERIFY). Damit kannst du eine Blockhöhe bestimmen vor der die Coins nicht ausgegeben werden können. Du setzt also den entsprechenden Wert ein, sodass das Kind die Coins z.B. bis es 25, 30 oder noch mehr Jahre alt ist, nicht ausgeben kann.

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Ok, da kenne ich mich nicht aus. Wenn das so technisch möglich ist, seht gute Idee.

Ist die Frage, wenn der Vater dann doch früher ran will. Ob es dann trotzdem geht? Protokoll einfach wieder ändern?

Nein das geht dann nicht. Das Bitcoin-Protokoll kann auch niemand alleine ändern.

Wenn man das möchte, dann nutzt man stattdessen nLockTime. Ist nicht so schön wie CLTV, aber ist für den Zweck nutzbar. Man schreibt dann direkt in die Schenkungs-Transaktion einen nLockTime Wert. Damit wird die Transaktion erst zur gewählten Blockhöhe gültig. Der unterschied zu CLTV ist, dass die Coins weiterhin beim Absender sind bis die Transaktion “eingelöst” wurde. Der Absender kann also jederzeit die entsprechenden UTXOs für etwas anderes nutzen, damit wird die “Schenkungs-Transaktion” dann ungültig weil die UTXOs bereits anderweitig ausgegeben wurden.

“Weniger schön” ist es deswegen, weil man dem Kind dann Seed Phrase/Private Key zzgl. der nLockTime-Transaktion geben müsste und es die Transaktion dann selbst ins Netzwerk schicken müsste wenn die Zeit gekommen ist (verpassen kann man den Zeitpunkt allerdings nicht, die Transaktion ist ab dann unbegrenzt gültig).

Das ist besonders für Erbschaften gut. Lebt man dann noch kurz bevor die Transaktion gültig werden würde, bewegt man die Coins und erstellt eine neue nTimeLock-Transaktion und gibt sie dem Erben. Entscheidet man sich anders, gibt man die UTXO einfach aus.

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Selbst nach so vielen Jahren lernt man immer noch was Neues. Hab ich noch nie gehört, dass das möglich ist. Danke.

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