Schenkung von BTC

Ich habe da eine einfache Begründung, 18. Geburtstag der Tochter. Und wenn das FA 3 Monate einräumt, dann kann man die auch nutzen. Sonst könnten Sie deiner Logik folgend jeden Schenkungstermin einfach mal anzweifeln (nicht nur bei Bitcoin).

Blödsinn. Es zählt der Wert zum Zeitpunkt der schenkung.

Natürlich. Ein spitzfindiger Finanzbeamter zerreißt in meinem obigen Beispiel (Wallet Übertrag ohne on chain TX) deinen Zettel in der Luft und du zahlst 100.000 Euro Steuer auf die 300.000 Kursteigerung.

Der 18. Geburtstag ist ja auch plausibel, das ist ein unfälschbares Datum.

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Wenn man eine schenkung anzeigt, diese aber nicht umsetzt, zahlt man natürlich den Wert zum Zeitpunkt des übertrags. Wer betrügt kann auffliegen, wer alles ordentlich und ehrlich macht, nicht.

die on-chain transaktion fand einen tag vor dem 18. geburtstag statt.

davon abgesehen habe ich nicht vor, dem FA die adresse mitzuteilen. Nur falls unbedingt nötig.

Das Formular sieht sowas ja eh nicht vor

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Erbschaft-\_und_Schenkungsteuer/Anzeige_einer_Schenkung_30.08.19ges.pdf

Ein sehr sinnvolle Vorgehensweise, aber bitte drei Punkte beachten:

  1. Ohne Schenkungsanzeige ist es keine Schenkung und die BTC bleiben in deinem Besitz.
  2. Eine Schenkungsanzeige muss innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe geschehen.
  3. Du darfst und solltest keinen Zugriff mehr auf die Seedphrase deiner Kinder haben. Solange sie minderjährig sind, kannst du als gesetzlicher Vertreter da sicher noch was machen, aber sobald sie volljährig sind, nicht mehr.

Einige weitere Punkte, die man vorher klären sollte:

  1. schenkst nur du, oder beide Elternteile?
  2. befinden sich die BTC schon >1 Jahr in deinem/euren Besitz, kann die Haltefrist mit übertragen werden.

Hier einige Textpassagen aus meiner Meldung an das Finanzamt.
Rückfragen gab es keine von denen, Adressen o.ä. hätte ich auch nicht geliefert.

In Vorbereitung auf die Schenkung haben wir am xx.xx.2024 pro Kind 0,xx Bitcoin (BTC) auf separate Wallets transferiert. Die uneingeschränkte Verfügungsmacht über die jeweiligen Wallets haben wir unseren Kindern am yy.yy.2025 durch die Übergabe der zugehörigen Private Keys übertragen.
Die Schenkung erfolgte an unsere drei leiblichen Kinder und erfolgte jeweils zur Hälfte durch xxx und yyy:

Marktwert der Schenkung zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe (Private Keys) am yy.yy.2025:
0,xx BTC × yy.yyy EUR = zz.zzz EUR pro Kind

Gesamtwert der Schenkung: zz.zzzEUR (für alle drei Kinder zusammen).

Die Bitcoin, die Gegenstand dieser Schenkung sind, befanden sich zuvor auf einer Wallet, die sich in unserem gemeinsamen Besitz befand und auf die wir beide uneingeschränkten Zugriff hatten. Da die Wallet gemeinschaftlich verwaltet wurde und sich die Bitcoin bereits länger als ein Jahr in unserem gemeinsamen Besitz befanden, war die Haltefrist für eine steuerfreie Veräußerung zum Zeitpunkt der Schenkung bereits abgelaufen.
Diese Haltefrist wird gemäß den geltenden Regelungen auf die Beschenkten übertragen.

Gemäß § 16 Abs. 1 ErbStG beträgt der persönliche Freibetrag für Schenkungen an leibliche Kinder 400.000 EUR pro Kind, sodass für diese Schenkung keine Schenkungsteuer anfällt.

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richtig, dieser Gefahr laufst du immer. Darum immer dokumentieren.

Hängt sicherlich auch vom Umfang und der Plausibilität deiner bisherigen Erklärungen ab🤣

Ganz allgemeiner Hinweis: überlegt euch gut, ob ihr euren Kindern zum 18. Geburtstag Zugriff auf größere Vermögenswerte, egal welcher Art, geben wollt. Geht meistens nach hinten los.

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auch richtig. Die Information bleibt beim FA präsent für den Fall weiterer Schenkungen und den Erbfall - 10 Jahre

… und natürlich pro Schenker (mit den entsprechenden Grenzen)

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und dran denken, Schenkung darf wie bei Erbfall mit keiner weiteren Bedingung verknüpft sein ausser Zeitpunkt des Zugriffsrechts

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also laut anwalt geht das sehrwohl:
Schenkung | Hilfe vom Anwalt für Erbrecht.

wie jedes nachvollziehbare Kriterium.

in ganz engen Grenzen, allgemein aber damit gemeint ist, dass die Bedingung nicht “sittenwidrig” ist.

Ich schenke dir zum Abschluss ., Eheschließung, Volljahrigkeit und ahnliches geht natürlich schon, sind aber im algemeinverstandnis “positive” Ereignisse.

Nicht geht, wenn nicht xyz heiratest oder nicht standesgemäß (auch im Sinne des Schenkers) …., wenn du Homosexuell bist (alles schon vorgekommen) …

Sie darf aber auch nit unannehmbar sein.

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Da sage ich einfach mal DANKE!

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übigens, es gibt auch Literatur zum speziellen Thema.

Was passiert eigentlich wenn man seine Bitcoin “einfach so” verschenkt . Ganz einfach von Person zu Person , ohne jemand anderen darüber zu Informieren .

Hat das Nachteile für den Beschenkten ? oder den Schenker ?

kommt auf den Umfang an.

Was ist, wenn ich dir 100 € schenke?

Du hast mehr, ich weniger.

bei 100.000 sieht das anders aus, da will der Fiskus mitmischen.

Mit entsprechenden Folgen.

Bei Schenkungen 2 Parteien in der Bütt, beide begehen steuerrechtliche Vergehen.

einfach mal ein erster Hinweis, bitte selbst weiter verfolgen

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Ich habe auch Kinder und ich habe auch schon darüber nachgedacht ob ich denen meine Sats irgendwann mal übergebe.

Mein erster Gedanke war : was, wenn die mit Bitcoin gar nicht umgehen können ?

Ich fände es gut wenn meine Kinder den Sinn und die Eigenschaften von Bitcoin verstehen würden.

Es wäre gut wenn die Kids jeder ihr eigenes Wallet erstellen könnten und mir dann mal ein paar Sats schicken . Wenn sie verstanden haben wie es funktioniert, dann sende ich “als Belohnung” immer mehr zurück auf deren Wallet.

Das wäre eine Motivation sich mal mit Bitcoin zu beschäftigen . Ob die Kinder das Erbe später zurück in Inflationäres Fiat Geld tauschen , das ist dann deren Entscheidung und ggf. Problem.

Bitcoin bedeutet Eigenverantwortung und zwar in einem Ausmaß welches in einem Fiat System nicht erlernt wird .