Ich habe heute eine E-Mail Antwort von meinem Bundestagsabgeordneten erhalten:
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die vorgeschlagene Besteuerung von Gewinnen mit Kryptowerten im Wege der Abgeltungsteuer ansprechen. Derzeit unterliegen Gewinne aus der privaten Veräußerung von Kryptowerten, sofern sie innerhalb eines Jahres erzielt werden, der Besteuerung als sonstige Einkünfte mit dem individuellen progressiven Steuersatz. Nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist sind entsprechende Gewinne steuerfrei. Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten, die durch Mining selbst erzeugt wurden, gelten hingegen grundsätzlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Diese steuerrechtliche Einordnung ergibt sich aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10. Mai 2022, das zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 aktualisiert wurde.
Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wurde der Vorschlag eingebracht, Kryptowert-Erträge in den Anwendungsbereich der Abgeltungssteuer zu überführen. Dieser Ansatz wurde jedoch nicht weiterverfolgt, weshalb er sich auch nicht im Koalitionsvertrag wiederfindet.
Wenn Sie weiter ein Gespräch zu diesem Thema wünschen, biete ich Ihnen einen Termin in einer meiner nächsten Bürgersprechstunden an. Dazu kontaktieren Sie am besten meine Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro unter der Telefonnummer 0251-418 42 19 oder per E-Mail stefan.nacke.ma01@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stefan Nacke MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin