Rewards, Airdrops etc. und deren steuerliche Konsequenzen

Hallo

Hat jemand Ahnung, wie man sich regulatorisch bzw. steuerrechtlich richtig verhält in Bezug auf Rewards, Bonusprogramme oder Airdrops etc.?

Im Detail einige Beispiele

Bedingungsloser Airdrop:
Airdrop = Schenkung = steuerfrei?

Airdrop für Stakeholder
Bsp. Sämtliche Shitcoins die man bekommt wenn man Ether hält.
Könnte das als eine Art verzinsung gesehen werden, da sich die Höhe an der Menge der gehlatenen Ether richtet? => Muss versteuert werden?

Bonus:
Anmeldebonus in höhe von 10$ beispielsweise bei Coinbase
ebenfalls Schnekung?

Rewards:
Bsp. Bitpanda Best Rewardprogramm.
Hier bekommt man jeden Monat in dem ein Trade getätigt wurde eine Belohnung in Abhängigkeit der Menge der gehlatenen Best Token.
Könnte dies als eine Art Zinsen/passives Einkommen gesehen werden, welches steuerrechtliche Relevanz hat?
Bisher habe ich wegen derartiger Unsicherheiten nie derartige Rewards nicht beansprucht.

Wenn jemand sichere Informationen oder Quellen dazu hätte wäre ich sehr dankbar.

Ja.

Ja.

Ja.

Sorry, wir sind hier alle nur Laien, die nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft geben und das weitergeben, was sie von ihrem FA oder Stb. gelernt haben.

Für eine rechtsgültige Auskunft musst Du Deinen Steuerberater fragen.

Da sehe ich eine Grauzone. Um es als Verzinsung zu werten müssten die Einkünfte regelmäßig und/oder schon vorher abgemacht sein (wie z.B. Staking oder eine Art Dividenden). Für mich fällt dieses Szenario eher unter steuerfreien Airdrop oder Bonuspunkte. Aber auch nur meine Meinung, no financial advice.

Der CEO einer Steuersoftware, die mit Bitpanda kooperieren, meinte einmal das BEST Rewards rechtlich extra so gestaltet wurde, dass sie als Airdrop zählen. War aber auch nur eine unverbindliche „Auskunft“ bzw. wie die Software damit umgeht (wird in dem Fall beim Eingang in die Software auch automatisch als „Geschenk erhalten“ klassifiziert - das konnte ich zumindest bei mir feststellen).

Da ich selber auch kein Steuerexperte bin, kann (und darf) ich nicht das nicht beurteilen, inwieweit das richtig ist.

Ich glaube BEST Rewards fallen unter Cashback bzw. Bonus, weil sie Utitlity haben und du sie nur bekommst wenn du sie glaube ich innerhalb eines bestimmten Zeitraums auch dazu benutzt (ich glaube als Ersatzfee für Trades innerhalb eines Monats oder so).

Vielen Dank stellvertretend an alle die mir geantwortet haben. :+1:
Bisher konnte noch niemand eine bealstbare Aussage zu dem Thema machen.
Meine Steuerberaterin ist weit über 60 und kennt sich bei dem Thema leider selbst nicht aus.

Zu Ether Airdrops:
Macht es steuerlich einen Unterschied wenn man diese „Geschenke“ einfach unberührt liegen lässt oder ob man diese verkauft? Normalerweise werden Steuern ja erst fällig wenn man einen Tausch macht (entweder in Fiat oder Coins). Die zu entrichtende Steuer muss ja anhand eines Gewissen Wertes ermittelt werden, dieser schwankt andauernd. Welcher Zeitpunkt zählt hier? Wie wird der Wert der erhaltenen Coins bestimmt? Der tatsächliche Wert der Coins steht meiner Meinung nach erst in dem Moment fest, wenn ich sie verkaufe. Wenn ich das nicht mache könnte ich das Problem bis zum jüngsten Tag aussitzen, bis dahin sind dann 95% wahrscheinlich bei einem Wert von 0,00€? Also auch nichts zu versteuern?

Zu Bitpanda:
Rewards bekommt man wenn man A: Best token staked und B: einmal im Monat einen Trade macht. Die Höhe ist auf Level1 0,5% seiner Best-Bestände. Man kann dann einmal im Monat diese Rewards abholen, so wie das aussieht muss man das jedes Monat manuell anklicken um die Belohnung zu kassieren. Also vom Prinzip nicht mit regelmäßigen Einkommen, Zinsen, Dividenden oder ähnlichem zu verlgeichen.
Wie das steuerrechtlich aussieht wird in dem Infotext zu den Rewards leider auch nicht weiter beleuchtet. Dort findet sich nur der Hinweis, dass es je nach Land abhängig ist ob und wie hoch dafür Steuern anfallen.
Bei den paar wenigen Euros die das im Monat bei mir ausmacht ist mir das momentan die Unsicherheit und das Risiko einen Fehler zu machen derzeit nicht wert.
Wie sieht das bei euch aus?

Nein, wenn’s ein Airdrop und damit steuerfrei ist, spielt es keine Rolle, wann Du die Coins tauschst oder verkaufst.

Nein, aber Du machst aktiv etwas dafür.

Wie geschrieben: Ich bin Laie, aber das erfüllt für mich nicht die Kriterien eines Airdrops/Geschenks.

Vielleicht kann man diese Aktion (Trade) in etwa mit dem Tanken vergleichen. Bei ARAL gab’s doch mal eine Aktion, dass man Punkte(?) bekam und die konnte man dann gegen einen Fußball oder sowas tauschen. Das war auch eine steuerbefreiter Prozess, obwohl man etwas aktiv gemacht hat, um die Punkte zu bekommen.

Dann würde ich wechseln.

A fällt unter Zinserträge und ist steuerpflichtig
B fällt unter Cashback und ist steuerfrei

Nicht der Coin machts, sondern was und wie damit rumgemacht wird (bei Fiat nicht anders).

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Nee das war kein entweder oder sondern eine Und-Verknüpfung. Es muss also A&B erfüllt werden damit man die Rewards bekommt

Aso… dann fällt es nicht unter regelmäßiges zinsertragsähnliches Einkommen.

Das habe ich dann auch falsch verstanden.

Tja, dann sind es ganz klar Zinsen und somit steuerpflichtig. Außerdem kommt hinzu, dass sich die Haltefrist der gestakten BEST auf 10 Jahre erhöht. (Zumindest wird das von vielen Stb. so gesehen. Müsstest Du dann im Einzelfall mit Deinem Stb. abklären, wie er das sieht.)

Wie gesagt, sehen nicht alle so. Gibt wahrscheinlich 5 verschiedene Argumentationen.

Ja das ist hier in dem Forum auch nicht anders wie sonstwo. Seit 2 Jahren beschäftige ich mich mit Krypto und seitdem konnte mir da auch keiner eine belastbare Aussage machen.
Im Prinzip gibt es ja nur 3 Möglichkeiten

  1. Rewards einstreichen = heikel da rechtlich nicht eindeutig
  2. Rewards nicht abholen = Keine Probleme aber auch keine Rewards
  3. Steuerberater bezahlen = Kosten > Nutzen => wirtschaftlich nicht rentabel
    Was passiert wenn der Berater sich irrt?! Bin ich dann aus der Verantwortung oder heißt es „Sorry mein Fehler, hier bitte Steuer nachzahlen“

Wenn man wie ich nur 2stellige Eurobeträge als Reward abgreifen kann, übersteigt das Risiko oder die Steuerberatungskosten den Nutzen durch erhaltene Rewards. Bitpanda überlässt in diesem Fall somit dem Kunden selbst die Entscheidung über Rechtssicherheit vs. Belohnung.
Zudem halte ich es auch zu einem gewissen Prozentsatz für wahrscheinlich, dass der Staat irgendwann repressiv gegen Bitcoin/Krypto vorgeht. Da dies natürlich technisch nur schwer bzw. überhaupt nicht möglich ist , bleibt nur gegen die User selbst vorzugehen. Von daher möchte ich später mal keine möglichen Angriffspunkte bieten.

Das mag sein. Nach der aktuellen, rechtlichen Lage ist Staking aber eine steuerpflichtige Einnahme.

Vielleicht gibt’s in der Zukunft Klagen und somit auch Gerichtsurteile, auf die man sich berufen kann. Aber bis dahin würde ich nicht unbedingt auf das hören, welche tolle Optionen Dir jemand in Aussicht stellt.

Dann frag’ einen Steuerberater.

Niemand wird Dir in einem Forum, auf Telegram, Facebook usw. eine rechtskräftige Aussage zu Steuerfragen geben können oder wollen.

Viele von uns haben ein Basis-Wissen, das sie gerne (und mit gutem Gewissen) weitergeben, aber sobald es zu individuell wird, musst Du jemanden fragen, der sich damit auskennt. Wenn Du Magenschmerzen hast, fragst Du doch auch nicht im Internet bei für Dich unbekannte Personen um Rat, oder? :eyes:

Wenn die Kosten den Nutzen übersteigen, solltest Du vielleicht die Finger davon lassen. Nur mal so als Idee.

Das ist das Problem des Steuerberaters. Genau dafür wird er bezahlt.

Nun, die Freigrenze liegt bei 256 Euro pro Jahr.

Wenn Du sowieso deutlich unter dieser Grenze bist, musst Du auch nichts angeben.

Ja. Weil auch sie keine Steuerberater sind und für eine Fehlberatung den Kopf hinhalten wollen.

Ob und wenn ja wann und wie spielt aktuell keine Rolle. Im Moment musst Du Dich nach dem richten, was gesetzlich festgelegt ist.

Sollte sich rechtlich etwas ändern, kannst Du „mögliche Angriffspunkte“ immer noch überdenken.

Das sehe ich nicht anders.
Ich sehe nur BEST Rewards nicht als Staking, da es auch überhaupt keinen Zusammenhang zu PoS (technisch) gibt.

Und so wie es aussieht, sieht es KPMG (Steuerkonzept der Software soll dessen Ansichten zu Grunde gelegt sein) auch nicht so, denn sonst wäre die automatische Deklarierung in der Software anders. (Und wie gesagt, das Software-Unternehmen hat, durch die Kooperation, vollen Einblick in die technische Umsetzung)

Aber egal. Ein strittiges Thema. Eine eindeutige Klarheit würde vielen Helfen. Ich habe allerdings die Befürchtung, dass es noch dauern wird.

Der Ertrag der aus dem Staking (oder Lending) generiert wird ist steuerlich relevant (und auch nur wenn er zinsähnlich regelmäßig ist), nicht der Stake oder Loan selber.

Sehe ich in dem Fall auch so.

Wollt ihr mich trollen? :slight_smile:

@Robs84 hat doch geschrieben:

Ich gehe nur auf das ein, was ihr schreibt und da steht „Best token staked“.

=> Staking
=> Steuerpflichtig

Wieso seid ihr Euch jetzt einig, dass „BEST Rewards nicht als Staking“ gilt? Dann ist doch die ganze Diskussion hinfällig. :thinking:

Ich weiß nicht bzw. kann keine (beweisbare) Aussage machen, ob dieser Vorgang als Staking bezeichnet wird oder nicht.

Darum ging es in meinem letzten Beitrag auch gar nicht.

Ich sage nur: WENN es Staking ist, IST ES steuerpflichtig.

Das sagen (vermuten) zwar einige Steuerberater, aber es gibt zur Zeit keinen Präzedenzfall, der diese Annahme auch bestätigt.

Beim Staking erwirtschaftet man Einnahmen und diese sind zu versteuern. Das ist eine ganz klare Sache.

Hier ein (vereinfachter) Auszug aus dem Gesetzestext (AT):

Die ertragsteuerliche Behandlung von Krypto-Assets im Privatvermögen ist davon abhängig, ob diese zinstragend veranlagt werden; wenn ja unterliegen sie dem Sondersteuersatz. Eine zinstragende Veranlagung findet statt, indem Krypto-Assets an andere Marktteilnehmern verliehen werden (Lending oder Staking) UND eine zeitanteilige Gegenleistung in Form von zusätzlichen Einheit Krypto-Asset (Ertrag) zugesagt wird.

Staking = steuerpflichtig ist also nicht korrekt. Es muss durch das Staking zu einem vorab zugesagten und zeitanteiligen (regelmäßigen) Incentive kommen, und auch dann ist nur diese Gegenleistung steuerlich relevant, nicht der Stake selbst.

Wenn ein Stake aber nur dazu da ist um „mitzumachen“ um z.B. Rabatte oder Cashbacks auf Zahlungen und Gebühren zu bekommen (welche zusätzliche finanzielle Inputs darstellen und nicht vom Stake selbst abgeleitet werden), können die nach obiger Definition nicht steuerlich relevant sein, da der Incentive weder passiv, noch regelmäßig oder vom Stake selbst generiert wird.

Vielleicht zum besseren Verständnis. Ich habe zu meinem Bankkonto eine Kreditkarte. Die Bank sagt meine Kreditkarte kostet im Jahr 50,- EUR, aber wenn ich auf meinem Bankkonto ein Guthaben von 2500,- EUR übers Jahr im durchschnitt aufweise (Staking) werden mir die 50,- wieder gutgeschrieben (Cashback). Die 50,- EUR muss ich nicht als Ertrag versteuern, sie sind ein Incentive dass ich 2500,- EUR stake. Was ich aber sehr wohl versteuern muss sind die Zinserträge die die 2500,- auf dem Konto generieren (zeitanteilige Gegenleistung in Form von zusätzlichen „EUR“ Einheiten).

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Ich bezog mich auf das deutsche EStG. §22 bzw. §23 :eyes:

Moment, so habe ich das nicht gesagt!
Ich sagte zwei Bedingugen müssen erfüllt sein A: Best halten B: einen Trade machen
Beide Bedingungen müssen erfüllt sein damit sich etwas tut! Ist nur eine erfüllt bekommt man nichts.

In Programmcode sähe das so aus :wink::

If A & B = ture then
{Balance = Balance + Reward}
else { };

Von daher hat nittels schon recht wenn er sagt dass es sich nicht um passives einkommen handelt. Bleibe ich passiv, also ohne Trade, dann bekomme ich auch nichts. Der Tip mit dem Freibetrag ist sehr Hilfreich, da ich das nicht auf dem Schirm hatte. Bisher führe ich genaue Excellisten um auch jeden Mist dokumentiert zu haben. Vielen Dank an euch beide.

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