Rewards, Airdrops etc. und deren steuerliche Konsequenzen

Hier Nochmal der Auszug aus den AGB

" Teilnahmebedingungen

  1. Da es sich bei diesem Programm um ein Treueprogramm für aktive Bitpanda Nutzer handelt, dürfen nur registrierte und vollständig verifizierte Bitpanda Kunden (wie in den Bitpanda AGB definiert), die diesen Bedingungen zustimmen, an diesem Programm teilnehmen (“Teilnehmer”). Um berechtigt zu sein, BEST Rewards zu erhalten, muss der Teilnehmer daher (i) ein bestehender und effektiver Bitpanda Kunde sein, der sich zu diesem Programm angemeldet hat, (ii) jeden Monat aktiv BEST Rewards beanspruchen, (iii) BEST in seiner Bitpanda Broker Wallet (nicht Bitpanda Pro) haben und (iv) mindestens einmal im Monat digitale Assets am Bitpanda Broker (nicht auf Bitpanda Pro) traden."
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Punkt 5.4 ist auch interessant aber nur sehr vage

  • Ob die Ausschüttung von BEST Rewards steuerliche Konsequenzen (wie z.B. Einkommens- oder Umsatzsteuer) auslöst, hängt unter anderem von den in deinem Wohnsitzstaat geltenden Steuergesetzen ab und/oder ob du als Unternehmer anzusehen bist oder nicht. Bitte wende dich an deinen eigenen Steuerberater bezüglich etwaiger steuerlicher Konsequenzen im Zusammenhang mit diesem Programm.
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Nein, Du hast geschrieben „A: Best token staked“. :slight_smile:

Richtig. Aber dass Du aktiv wirst, setzen wir einfach mal voraus, denn wenn Du passiv bleibst und nichts bekommst, musst Du Dich auch nicht fragen, ob Du das, was Du gar nicht bekommst, versteuern musst. :wink:

BTW: Dadurch, dass Du aktiv bist, fällt „Airdrop = Schenkung = steuerfrei“ auf jeden Fall weg, nach meinem Laienverständnis. Also muss es etwas anderes sein.

Jepp. Das steht unter fast jedem meiner Beiträge, wenn’s um Steuern geht, denn letztendlich können wir nur raten bzw. eine unprofessionelle Meinung dazu abgeben.

Hallo Leute

hat jemand eine Idee oder Ahnung wie ein Airdrop zu behandeln wäre wenn dieser geairdroppte Coin im Anschluss gleich gestaked wird?

Würde sich die Haltefrist des geairdroppten Coins auf 10 Jahre erhöhen?
Fallen überhaupt Steuern an weils ja ein Airdrop ist?

Also kurz: Ich erhalte einen Airdrop und stake diesen Coin. Wie ist dies steuerlich zu behandeln? :thinking:

Liebe Grüße

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Eine sehr gute Frage. Wirklich.

Also der STAKE dürfte nicht nachträglich besteuert werden, denn wenn man die Aussage von WINHELLER zugrunde legt, dass ein bereits steuerfrei Coin nicht als STAKE plötzlich steuerpflichtig werden kann, müsste dies auch für einen AirDrop-Coin gelten.

Das trifft aber natürlich nicht auf den REWARD zu. Da bleibt’s dann bei §22 Nr. 3 EStG

Das mit den 10 Jahren (STAKE) kann auf keinen Fall eintreten, denn das gehört ja zu §23 und der behandelt nur Coins, die Du gekauft hast, was bei einem Airdrop ja nicht so war.

P.S.:
Wie immer nur eine Laien-Meinung. Details müsstest Du mit (D)einem Steuerberater abklären.

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Super, vielen Dank für deine Meinung. So in etwa hätte ich dass auch eingeschätzt.
Wirklich interessant.
Werde ich aufjedenfall mal von nem Steuerberater checken lassen.

Wenn sich die Haltefrist des Airdrop-Coin nicht auf 10 Jahre erhöt, dann bin ich schon ganz zufrieden.
Die staking rewards die werden dann ja besteuert mit dem Wert, zum Zeitpunkt des Erhalts. Richtig?
Und die Veräußerung dann nicht mehr? Auch wenn Gewinne gemacht werden unter einem Jahr?

Genau.

Nee, das wäre dann ja 'ne Doppel-Versteuerung.

Soweit ich weiß nicht. Einmal versteuert, dürftest Du sie jederzeit „steuerfrei“ verkaufen können.

Nur wenn Du sie wieder als STAKE einsetzt oder für andere Einkommenseinkünfte nutzt, könnte es steuerlich relevant werden.

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