Regulierung Bitcoin & Altcoins

Jepp. Die Zeiten sind vorbei, dass ich mich darüber aufrege. :slight_smile:

However, when fiat currency has negative real interest, only a fool wouldn’t look elsewhere,” Musk said in a tweet. “Bitcoin is almost as bs as fiat money. The key word is ‘almost’.

Nur eine Stichelei. Mehr traut er sich vermutlich nicht. :smiley:

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Nun ja eine fette Strafe hat Musk ja schon von der Börsenaufsicht SEC aufgebrummt bekommen. ( Tesla Aktie ) Wäre der Kryptomarkt regulierter könnte er so Spielchen auf Dauer auch nicht mehr machen. Ich habe keine Regelvorschläge das muss eine Börsenaufsicht regeln.

Jetzt wirds heftig, China verbietet anscheinend BTC für Institutionen.

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Finde den Artikel leider nicht online

Handelsblatt 18.05.

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The FUD is real !

Ja. Nach grober Schätzung zum 584398796. Mal seit 2012. :roll_eyes:

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Seltsam, der Artikel liest sich als wäre er schon relativ alt. Börsen sollen verpflichtet werden, künftig Informationen von Sendern und Empfängern zu erheben.

Das machen sie doch schon längst. Vielleicht werden die AML Verordnungen der EU jetzt erst in nationales Recht übernommen?

Wobei da steht, dass sie den Standards der Financial Action Task Force folgen, die einen größeren Raum als die EU umfasst. Werden die Anforderungen dadurch härter? @GermanCryptoGuy, du kennst dich doch mit diesen Themen sehr gut aus.

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Die Obergrenze 1000 € ist mir neu

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Ok, bei Kraken kann man aktuell nur bis zu 5000 $ pro Tag in Kryptos abheben, wenn man kein KYC mit Ausweis macht.

Sind natürlich aus den USA. Müssen sie dann für D diese Richtlinien umsetzen? Vermutlich schon. Aber mit normalem KYC ändert sich dann vielleicht gar nichts.

Aktuell gilt die AML5D, die bereits fordert, dass Exchanges&Co. Daten erheben (KYC) und sich ggf. mit den Behörden kurzzuschließen. Grenze: €10k

FATF ist international und schlägt $1k bzw. €1k vor.

Anfrage + Antwort zu „Kryptowertetransferverordnung“:

[EDIT]
Besonders wichtig finde ich Frage bzw. Antwort Nummer 4.
Das ist das Einzige, was mich wirklich interessiert.

Ob 10k oder 1k…sollen sie’s doch melden…mir doch wurscht. :slight_smile:
Das sind bald so viele Daten, dass das eh niemand auswerten kann und wird. Erst bei einem Verdachtsfall. Und bei einem Verdachtsfall müsste eine Exchange sowieso die Daten herausrücken.

Also F**** IT :smiley:

Ich bin kein Fan von diesen Maßnahmen, aber sie hindern mich auch nicht daran, weiterhin Bitcoin&Co. zu kaufen und ggf. gewinnbringend zu verkaufen.

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FATF Empfehlung zu max. 1000 $ ist ja schon von 2019 und steht tatsächlich schon in deinem KYC Beitrag; Asche auf mein Haupt.
Ist aber wenn man eh schon volles KYC macht wie du sagst egal.

Ok, sie wollen im Vergleich zu den aktuellen Ansätzen nichts über den Haufen werfen. Es bleibt offenbar bei den §22 und §23. Zu Details wie Staking usw. sagen sie leider nichts.

Das Brandenburger Urteil habe ich überflogen, aber kann nichts rauslesen, außer dass sie Kryptoveräußerungen eben als privates Veräußerungsgeschäft betrachten.

Sofern die Einkünfte aus Krypto- währungen im Privatvermögen erzielt werden, können diese insbesondere der Besteuerung als Einkünfte aus Leistungen i. S. d. § 22 Nummer 3 Einkommensteuerge- setz (EStG) oder als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 EStG unterliegen.

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Genau. Also weiterhin s-t-e-u-e-r-f-r-e-i nach 1 Jahr und das wird wohl auch noch 'ne zeitlang so bleiben.

:partying_face:

Ja, also „Einkünfte“ (Rewards) nach §22 und normales HODLn nach §23.

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Stimmt schon, das geht fast ein bisschen unter! :+1:

Schön wäre gewesen, wenn sie sich auf etwas Detaillierteres bezogen hätten, so dass die 10 Jahres Frist geklärt wäre; z.B. Bericht des WD, Vorschläge von Steuerkanzleien oder deine FAQ :grin:

Wenn das irgendwann im Gesetz steht, ist die Adoption abgeschlossen.

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Wer sich für solchen Anfragen (und deren Antworten) interessiert, sollte mal ab und zu bei bundestag[.]de vorbeischauen.

Ich finde es ganz interessant zu erfahren, womit die Bundesregierung sich bereits beschäftigt hat, was angefragte Experten (Google: Immutable Insight GmbH) auf Fragestellungen antworten usw.

Aktuell sollte man Drucksache 19/29510 im Auge behalten und gespannt auf die Antwort sein.

Hierin stellt die FDP (die sehr aktiv bei diesen Krypto-Anfragen ist; allen voran Frank Schäffler) u.a. auch die Fragen…

  • …welche konkreten Änderungen mit der Kryptowertetransferverordnung eingeführt werden sollen
  • …wann diese Verordnungen in Kraft treten sollen
  • …warum DE diesbezüglich national handelt und nicht auf EU-Ebene
  • …inwieweit die Besteuerung von Krypto mit der Kapitalertragssteuer bewertet wird (Würde bedeuten: Keine Haltefrist mehr und immer 25% Besteuerung)
  • …wie Gewinne aus NFTs besteuert werden

Leider kann ich hier keine PDFs hochladen, aber mein Informations-Archiv enthält bereits einige ganz interessante Dokumente, finde ich. :smiley:
(Das kann man sich aber auf der Bundestag-Seite auch jeder selber zusammensuchen.)

Übrigens: In „Stärkung des Fondsstandorts Deutschland“ geht es u.a. darum, dass Investmentfonds die Möglichkeit (das Recht) haben sollen, in Kryptowerte zu investieren.

Was in den USA schon seit einiger Zeit gemacht wird, könnte auch hier bald Wirklichkeit werden, was mich dazu bringen wird, meinen Altersvorsorge-Heini anzurufen und ihn aufzufordern, mein gespartes Geld in Bitcoin anzulegen, anstatt in irgendwelche DAX-Aktien, denn von dem vor ~20 Jahren errechneten Betrag, den ich bekommen sollte, wenn ich in Rente gehe, ist mittlerweile nur noch ein Bruchteil geworden. :frowning:

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Was wird denn da ge- oder verkauft? Eine Sache? Ein Recht auf irgendwas? Bei Cryptos handelt es sich rechtlich derzeit weder um das eine, noch um das andere; Es ist noch rechtlich zu klären, ob es sich überhaupt um ein „anderes Wirtschaftsgut“ gem. §23 EStG handelt. Deshalb Steuern auf Cryptogewinne immer vorbehaltlich zahlen! Und wenn Finanzämter hier eine Steuerpflicht sehen, müssen sie auch Verluste anrechnen.

Immaterielle Wirtschaftsgüter.

Nein, ist es nicht. Kryptowährungen sind nach aktueller Einschätzung „immaterielle Wirtschaftsgüter“.

Ob Anwälte, Steuerberater und andere aktuell dagegen vorgehen und dies eventuell dazu führen wird, dass in naher oder ferner Zukunft diese Klassifizierung geändert wird, steht auf einem anderen Blatt.

Genau. Aber: Bezahlen und nicht verheimlichen. Ganz wichtig. :slight_smile:

Das machen sie auch. Steht ausser Frage…

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Gegen erhöhte Sorgfaltspflicht beim Transfer auf digitale Geldbörsen habe ich absolut nichts einzuwenden. Versteuerung, falls Haltefrist unterschirtten bleibt bestehen. „…Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen von NFTs…“ Ist doch alles gut. :slight_smile:

Ja, aber interessant ist, dass erstmals von „offizieller“ Seite eine regulatorische Qualifikation erfolgt. Wenn NFTs, je nach Ausgestsltung, heute schon als Vermögensanlagen und damit Finanzinstrumente qualifizieren, bedeutet dies, dass z.B. Plattformen, die diese anbieten, etwa unter den Tatbestand der Anlagevermittlung fallen könnten. Emittenten von Vermögensanlagen sind zudem bei einem öffentlichen Angebot verpflichtet, einen von der BaFin genehmigten Prospekt zu veröffentlichen!

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Für mich als Privatperson wäre das Resultat eine etwas höhere „Grundgebühr“ auf der Handelsplattform bedeuten, oder? Stellt sich mir nur noch die Frage, wie verfahren wird, wenn diese nicht in Deutschland sitzt.