Wenn du Private Keys verlierst, ist es vergleichbar damit, dass dein Geld aus Versehen vernichtet wird (z.b. durch Feuer).
Wenn du deine EC Karte verlierst oder den Schlüssel zu einem Tresor verlierst, ist ein Zugang aber immer noch möglich. Eben nicht auf gewohnte Art bzw durch Umwege.
Das ist falsch denn die Coins sind nicht vernichtet. Du hast einfach keinen Zugang mehr. Und den wieder zu bekommen ist deutlich schwieriger als bei einer Bank die dir den einfach wieder geben kann denn du bist ja deine Bank.
Das ist irreführend. Den Zugang wieder zu bekommen ist unmöglich, nicht „deutlich schwieriger“. Und somit vergleichbar mit einer Geldvernichtung bzw. Verlust.
Der Vergleich mit einem physischen Tresor oder einer verlorenen EC Karte ist eben nicht gegeben.
Ob ich einen Geldschein verbrenne, oder meinen Private Key vernichte, ist exakt das gleiche. Theoretisch kann ich den Geldschein aus den Atomen und dem Rauch wieder rekonstruieren, ebenso wie den Private Key. Aber auf das Level der Argumentation begebe ich mich nicht.
Und das Gegenteil wurde gerade erst erbracht wo ein Hacker im Auftrag der Coin Besitzer das Passwort eines Ledgers ausgelesen hat.
Aber hier im Thread geht es ja vorallem darum, dass man den Verlust eines Zugangs niemals Beweisen kann. Die coins sind noch da und gehören auch noch der Person. Du kannst niemanden zur Herausgabe der Coins verklagen, weil du selbst die Bank bist, aber dein ex Partner kann die Hälfte in den Zugewinnausgleich nehmen und solte es irgendeann Steuern auf unerzielte Gewinne geben sind diese fällig.
Das ist ein anderer Fall. In diesem Fall, hast du schon gesagt, gabs den Ledger. Aber auch hier war es fraglich ob der Hack überhaupt klappt.
In diesem Thread geht es um das Recht (siehe Titel des Threads). Und vor Gericht gibt es den Grundsatz, dass im Zweifel für den Angeklagten entschieden wird, soweit ich weiß. Solang das Zeugnis als glaubhaft angesehen wird…
Muss nochmal betonen, es geht nicht um die Implementation von Bitcoin. Dass die „Coins“ immer auf der Blockchain sind, keine Frage. Darum geht es aber nicht, das ist ein technisches Detail. Ein Gericht interessiert bloß, ob etwas als Verlust, Diebstahl etc. zu werten!! ist und wie glaubhaft das alles rüberkommt.
Vor Gericht muss nicht zwingend etwas bewiesen werden. Es gab schon Urteile, wo nichts bewiesen wurde, sondern sehr viel einfach für einen gewissen Tathergang sprach. Das Recht ist nicht wie die Mathematik, wo man alles beweisen muss.
Das wird auch ein Gericht erkennen (dass sowas nicht geht).
Ein Gericht könnte zum Beispiel veranlassen, daß deine Adresse gesperrt wird. Dann wirst du wahrscheinlich keine Steuern zahlen müssen, jedoch auch nicht mehr an deine sats kommen, sollte dir mal irgendwann wieder der seed „einfallen“ - was nun besser ist, überlasse ich deiner Fantasie.
Gruss…
Aber Ledger z.B. besitzt nur die Lieferadresse und Mail. Jedoch kann er keine Walllets oder Adressen mit dir selbst in Verbindung bringen. Es wurde ja kein KYC durchgeführt. Nicht so wie bei den Börsen.