Österreich plant Abschaffung der 1-jährigen Spekulationsfrist

Wir haben fast November… ob sich das alles bis 1.1.2022 ausgeht ist eh fraglich - vermutlich tritt es sowieso erst irgendwann 2022 ein. Aktuell rollt die 4. Welle an in Österreich, haben die damit wohl genug am Hut. Naja, abwarten…

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auch eben gelesen, bringt Aufatmen :slight_smile:

Danke für den Link! :+1:

Der Stichtag wird voraussichtlich der Tag der Ankündigung sein, also der 06.10.2021. Der Steuerberater Georg Brameshuber geht aber davon aus, dass es bei der Definition von steuerfreiem Altbestand darum gehen wird, ob der Bestand vor dem Stichtag gekauft wurde, nicht, ob er vor dem Stichtag schon steuerfrei war. Letzteres wäre für ihn „sehr überraschend und sehr unwahrscheinlich“.

Es ist zumindest der frühest mögliche Tag, der für einen Stichtag in Frage kommt und man sollte sich den Tag vorerst vormerken, bis man offiziell mehr weiß.

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Eher nachmerken :wink:

Quasi alles was vor dem Stichtag gekauft wurde, wäre dann als Altbestand zu besteuern und unterliege der Haltefrist, so ist das gemeint?

So ist das gemeint.

fände ich sehr fair und logisch.

Ist das jetzt schon fix woher hast deine Quellen?

Nein, fix ist nichts, aber sehr wahrscheinlich.

Nur mal so eine Frage sollte das so kommen wie in den letzten posts beschrieben,… dh wären „altbestände“ sofern man Sie 1 Jahr hält steuerfrei… Was würde allerdings passieren sollte man das ganze im Jänner verkaufen (vorausgesetzt bis dahin wäre das dann durch mit den 27,5% Steuern.). Würde man dann auch die 27,5% bezahlen oder darf man das ganze je nach Gewinn bis zu 55% (Einkommenssteuer) versteuern? Ich frage aus dem Grund da ich heuer im April/Mai etwas gekauft habe und ich nicht davon ausgehe das der Bullrun so lange gehen wird und ich natürlich lieber „nur“ 27,5% zahle als wenn es über die Einkommenssteuer rennt… Vielen Danke

Das kann dir erst der Gesetzesentwurf beantworten, wenn er mal existiert, aber oft gilt für Altbestände einfach die bisherige Rechtslage.

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Bin zuerst zufällig über dieses Video gestolpert Cryptotax Steuerreform Österreich Update #0 - YouTube

Gute Frage, nach meinem Verständnis Altbestand und daher mit bis zu 55% zu besteuern - aber warten wir ab.

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Mit dem Ministerialentwurf 158/ME (Link) werden die Einkünfte aus Kapitalvermögen neu geregelt. Kernstück der Reform ist es, Kryptowerte an die Besteuerung von Kapitalvermögen anzugleichen. Damit werden Veräußerungserträge von Kryptowerten den Erträgen aus Kapitalvermögen wie etwa Zinsen oder Dividenden gleichgestellt. Anders gesagt, nunmehr sind Gewinne aus Wertveränderungen und aus der Veräußerung von Kryptowerten sowie deren „Früchte“ steuerpflichtig.

Mit dem Entwurf werden klare steuerrechtliche Regelungen geschaffen:

  • Anwendung des Sondersteuersatzes (27,5%) auf Kryptowerte
  • Kein Werbungskostenabzug bei Anwendung des Sondersteuersatzes; zulässig bei Anwendung des Regelsteuersatzes.
  • Tausch Kryptowerte gegen Kryptowerte stellt keinen Realisierungsvorgang dar
  • Klarstellung zu Mining, Staking, Lending, Airdrops, Bounties
  • Verlustverrechnung auch mit anderen sondersteuersatzbesteuerten Kapitaleinkünften
  • Betrieblicher Verlustüberhang entspricht betrieblich gehaltenen Kapitalanlagen.
  • Kapitalertragsteuerabzug bei inländischen Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen ab 2023; 2022 freiwillig

Inkrafttreten der neuen Rechtslage mit 1. März 2022

Mi., 10. November 2021

20:00 – 21:30 CET

  • Einleitung, Vorstellung und Moderation: Lukas Leys
  • Der Ministerialentwurf: Georg Brameshuber
  • Bewertung der Steuerreform: Florian Wimmer
  • Anschließend Open End Diskussion, Q&A und Ask-Me-Anything
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Wer nicht lesen möchte, hier in Video-Form:

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Verstehe ich das richtig, dass die kryptoverkäufe die man nach den 28.02.2021 steuerfrei bleiben wenn man sie vor dem 28.02.2021 gekauft hat und dann die 1 Jahresfrist einbehält

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