NURI (ex Bitwala) Ertragskonto mit regelmäßigen Ausschüttungen: Gilt dieses Verfahren steuerrechtlich bereits als Kryptocoin-Handel?

Im Grunde geht es um die Frage aus der Betreffzeile:

Löst das NURI-Ertragskonto mit seinen wohl regelmäßigen (wöchentlichen?) Ausschüttungen steuerrechtlich bereits einen regelmäßigen Handel (je Ausschüttung) mit Kryptocoins aus?

Bin momentan nicht engagiert und möchte bei guter Gelegenheit BTC kaufen. Ich möchte keinen Handel betreiben, sondern mit der Haltefrist von einem Jahr im Hinterkopf bei wiederum günstiger Gelegenheit in Euro zurückwechseln.

Welches wäre für mein Ansinnen die bestmögliche Vorgehensweise?

Vielen Dank für Eure Tipps!

Vorweg: Ja, staking/lending ist steuerlich relevant und nicht gleich zu behandeln wie das normale Halten über ein Jahr. Du zerstörst damit auch die einjährige Haltedauer der Coins, heisst beim Verkauf musst du voll versteuern.
In meinen Augen lohnt sich das nicht, zumal der Bitcoin Preisanstieg sowieso groß genug ist.

Aber bitte einen Blick ins Steuer-FAQ werfen:

Dieser Satz ergibt keinen Sinn. Beim Kaufen und Verkaufen betreibst du ja Handel.
Ich nehme mal an du meinst damit aktives Traden, ja, davon würde ich dir auch abraten.

Hast du Bitcoin denn schon gut genug verstanden? Weil du redest vom „zurück wechseln in Euro“, da bekomme ich Gänsehaut… :grinning_face_with_smiling_eyes:

Das musst du wissen.

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Wer mit seinen Bitcoins Zinsen erwirtschaftet, erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen, die ggf. der Abgeltungssteuer unterliegen.

Das ist z. B. der Fall, wenn

  • jemand Bitcoins an Kreditnehmer verleiht oder
  • seine Bitcoins über einschlägige Börsen an andere Händler verleiht,

damit diese mit den digitalen Bitcoins handeln kann.

Wichtig: Längere Spekulationsfrist!

Weil in den oben genannten Fällen mit den Bitcoins (durch die Leihe) andere Einkünfte erzielt werden, erhöht sich die sogenannte Spekulationsfrist (Mindesthaltezeit) von einem auf 10 Jahre ( § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG)

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Ob ich Bitcoin verstanden habe? Nun ja, völlig unbeschlagen bin ich nicht. Was ist so gänsehauterzeugend an meiner Begrifflichkeit des Zurückwechselns nach Euro? Wenn ich mit BTC an einem Handelsplatz gehe, die Haltefrist von einem Jahr berücksichtige und dann hoffentlich irgendwann mit Gewinn wieder raus möchte, würde ich das wohl in Euro (Überweisung auf mein Girokonto) tun.

Aber ich ahne schon: Finanzsprache ist so etwas, wie das Deutsch der Juristen oder Verwaltungssprache =Genauigkeit ist alles. Soll auch so sein, gerne :wink:


GermanCryptoGuy erwähnt Folgendes in den Steuer-FAQs;

# > Gibt es steuerfreie Verkäufe/Gewinne? <

Ja.

§23 EStG räumt eine Steuerbefreiung ein, wenn man die Haltefrist von 1 Jahr einhält:

Zitat: „Private Veräußerungsgeschäfte […] sind […] Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.“*

Das bedeutet übersetzt: Liegt zwischen dem Kauf und dem Verkauf mindestens 1 Jahr, ist es kein Veräußerungsgeschäft und somit steuerfrei. :partying_face:

Beispiel:

*** Am 01.01.2020 kaufst Du für 700 Euro 0.1 BTC**
*** Am 02.01.2021 verkaufst Du die 0.1 BTC für 3.500 Euro**


Ich nehme mit: NURI mit seinem Ertragskonto kommt für mich nicht (mehr) in Frage!

Die Tatsache dass Euro für dich wertvoller als Bitcoin ist :wink:

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Der war gut - Muss ich Dir lassen :joy:

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Inzwischen weiß ich es besser: Bei NURI kann man ein Ertragskonto eröffnen, muss dieses aber nicht.
Bislang dachte ich, es würde regelmäßig und ohne Einflussmöglichkeit die Kryptoeinlage verzinst werden.

Somit bliebt NURI sehr wohl interessant.

Klar! Das zwingt dir niemand auf! :smiley:

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Kurze Frage dazu, auch wenns nicht 100%&ig zum Thema passt:

Gibts bei Nuri eigentlich keinen Zinseszinseffekt? Ich habe (zum Ausprobieren) nur mal paar Sats im Wert von ganz wenigen Euros eingezahlt und erhalte seitdem jede Woche paar Sats auf das Ertragskonto ausgezahlt, sodass die Summe aller jede Woche zunimmt. Damit müsste doch aber auch jede Woche die Auszahlungssumme geringfügig zunehmen. Das tut es aber nicht, was ich unlogisch finde.