Neues aus der EU: Doch kein Aus für unhosted Wallets?

Während die EU-Organe beim Aus für unhosted Wallets etwas zurückrudern, gibt es an anderer Stelle einen unbegreiflichen Beschluss.

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Auch wenn das erstmal so durchkommt mit dem absurden geldwäsche vorwand wird es früher oder später rechtlich gekippt oder die Behörden bzw. deren Infrastruktur sind derart überfordert das dieser schwachsinn beendet wird.

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Klingt doch soweit gut :slight_smile:
Das mit der Meldepflicht ist natürlich absoluter Quatsch :disappointed_relieved:
Es ist ja nich einmal so, dass man bei einem Goldkauf mit Bargeld über 2000€ irgendwo gemeldet werden muss sondern, dass der Verkäufer eben „nur“ die Daten des Käufers erheben muss… ist zwar auch Quatsch; vor allem weil die Grenze von 20k auf 10k und dann auf 2k runtergefahren wurde… aber daran sieht man dennoch wohin das ganze geht.

Das automatische Melden kann doch nur ein Verstoß gegen eine Handvoll Gesetze sein, denke ich?
Aber warten wir einmal ab…

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Die Meldepflicht ist absolut vergleichbar mit der Voratsdatenspeicherung. Somit sollte diese, selbst wenn sie beschlossen wird ziemlich schnell aufgeund der unverhältnismäßigkeit und Verstoß gegen Datenschutz wieder fallen.

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Muss man dann auch Melden wenn man seine Sats auf ein anderes Wallet wie zb. die Node verschiebt?

…und zack werden Mindestbeträge für Auszahlungen eingeführt! Ob sich sowas wie PocketBitcoin o.ä. dann noch halten kann?
Die bei der EU haben wohl das Thema „Bürokratieabbau“ übersehen und wollen das Bürokratiemonster immer weiter aufblähen. Bravo!

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Nein, P2P Transaktionen sind davon nicht betroffen.

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Wie begründen sie denn den Unterschied dass ein Transfer von Euro in Dollar erst ab 1000€ und von Euro in Bitcoin schon ab 1 Cent gemeldet werden muss?

Beides sind doch Fremdwährungen, oder ist das in der Gesetzgebung noch nicht angekommen?

Klingt für mich nach Währungsdiskriminierung. Das kann doch rechtlich nicht haltbar sein?!

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Die Schweiz, respektive die FINMA möchte, dass das Limit von CHF 1’000.00 pro Transaktion (KYC-Lite) auf CHF 1’000.00 pro Monat reduzieren. Die Entwicklung in der Schweiz läuft ebenfalls in die gleiche Richtung wie die EU. Bis zum 10. Mai 2022 kann man noch eine Stellungnahme einreichen (was hoffentlich viele machen) um dies zu verhindern.

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vorher 1000 CHF pro Tag, demnächst pro Monat

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Das Argument ist, Bitcoin sei keine Währung sondern wie Aktien zu behandeln.
Natürlich ist das falsch, aber das muss man erst mal denen in den Kopf einhämmern.

Hi, was würde das für die Praxis bedeuten? Ich kann mir dann wie bisher auch Sats von der Kryptobörse auf meine eigene Wallet überweisen lassen, ohne diese meine Wallet vorher als mir zugehörig verifiziert zu haben. Kann ich aufgrund der jetzt diskutierten Nichtnotwendigkeit der Verifizierung die Sats also auch an eine andere Wallet schicken, die mir nicht gehört?

Ich hab es glaub noch nicht ganz verstanden, sorry.

Cheers!

Aus regulatorischer Sicht habe ich in letzter Zeit von mehreren Leuten unabhängig gehört, dass die 10 Jahre Haltefrist bei Staking usw. gekippt/geändert werden soll. Leider habe ich da keine offiziellen Quellen gefunden. Weiß einer hier im Forum was dazu?

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wenn unhosted wallets ,cold wallets,wegsollen,wer entschädigt mich,wenn meine sats auf einer
onlinewallet verschwinden?

Niemand aus den Reihen der Regulierer.
Was kaufst du auch so dubioses Internetgeld der Kriminellen!? Es hat dich keiner dazu gezwungen.

Du musst auf Kulanz oder eine entsprechende Versicherung der gehackten Plattform hoffen.