Deutschland: 10 jährige Haltefrist fällt

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Damit ich das nicht falsch verstehe: Wenn diese Frist fällt: Sind Bitcoin, mit denen ich passive Einnahmen durch z.B. Lending erhalten habe nach einem Jahr steuerfrei?

Edit: Ja.

das schmeckt gut, wie Jeder weiß, das ist super hammer Maple-lecker!"

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Und wenn ich das richtig gelesen habe, dann soll der Tausch innerhalb Krypto steuerfrei sein. Erst beim Wechsel in das Fiat System sollen hier Steuern anfallen.

Die Frage ist dann nur, wer will denn noch zurück ins Fiat System? :sweat_smile:

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Kannst du bitte aufzeigen wo das steht?

Was passiert dann wenn man etwas in Krypto bezahlt, dann gibt es keinen Euro wert = Steuerfrei? Kann ich mir nicht vorstellen.

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Kauf einer Ware/Dienstleistung ist nicht gleich Tausch vom einen Kryptoasset in ein anderes. Ein Kauf wird in diesem Fall wohl als Veräußerung gewertet :wink:

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Danke! Das sieht super aus.

So wie ich es verstanden habe:
Man muss nur aufpassen, dass man die Coins die man staked auch schon 1 Jahr hält.

Es könnte nämlich folgendes eintreten:
Man erhält z.B. 10k EUR Stakingrewards in einem Jahr und muss darauf den persönlichen Steuersatz zahlen (z.B. 42%) → das wäre in diesem Beispiel 4200 EUR. Hat man die nicht rumliegen muss man Coins verkaufen. Hält man die Coins länger als 1 Jahr = steuerfrei, hält man sie kürzer muss man prüfen ob der Kurs seit Kauf gestiegen ist. Ist das der Fall zahlt man nochmal 42% auf den Kursanstieg und muss somit in diesem Fall sogar Coins für mehr als 4200 EUR verkaufen um die Steuer begleichen zu können.

Das System ist etwas komplexer als man am Anfang denkt :sweat_smile:

Staking wird garantiert nicht steuerfrei. Das ist ein Vermögenszufluss und je nach Ausgestaltung kommen mehrere steuerliche Tatbestände in Frage.

Das wäre wunderbar! Aber ich bin wie mein Vorredner auch skeptisch ob das so tatsächlich 100% kommt. Denn es handelt sich ja um einen Werteaufbau, was mit Zinszufluss vergleichbar ist.

Wenn Steuerfreiheit für Staking und Lending ab 1 Jahr Haltefrist kommt, dann soll noch einer sagen, dass Deutschland nicht Krypto kann. Die Angst um Verbote etc. rückt weiter in das Reich der Unwahrscheinlichkeit, da es kryptofreundliche Tendenzen gibt. ----meine ich :sunglasses:

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Ich glaube das erst, wenn es wahr geworden ist. Ich vermute eher, dass es so kommt wie in Österreich, nämlich dass die Haltefristen ganz wegfallen und man grundsätzlich immer versteuern muss beim Rücktausch von Krypto nach Fiat, egal wie kurz oder lang man die Coins schon hat. Warum sollten sie sich diese Einnahmequelle durch die Lappen gehen lassen?

Wie sieht es aus beim Tausch von einem Coin in einen anderen?

Hat das jemand behauptet?
Es geht doch nur um die Verlängerung der Haltefrist, die wegfällt.
Die Versteuerung der Staking-Rewards bleibt laut bisherigem Buschfunk bestehen (Vermögenszufluss analog Zinsen trifft es ganz gut)…

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Wie bisher, weil es nichts mit Staking zu tun hat^^

Aber es soll zukünftig diesbezüglich lobbyiert werden, um diesen Tausch steuerfrei zu bekommen.

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Könnte man dann eine vorläufige Steuererklärung oder dergleichen abgeben? Also nicht dass man nachher bezahlt und sich demnächst herausstellt, dass man nicht hätte bezahlen müssen…

Also eine vorläufige Steuererklärung ist nicht möglich.
In die Erklärung muss immer jeder Sachverhalt rein, der tatsächlich geschehen ist. „Vorläufig“ geht das nicht :slight_smile:

Aber:

  • Wenn es um die Besteuerung von Kryptowährungen geht (Handel) empfehle ich einen Einpruch einzulegen und unter Verweis auf des anhängige BFH-Verfahren um Ruhe des Verfahrens zu bitten. Das Finanzamt sollte dann die Bearbeitung des Einspruchs so lange „pausieren“, bis der BFH entschieden hat, ob der Handel mit Kryptowährungen überhaupt steuerpflichtig ist.
  • Und wenn es um den Block-Reward als zu versteuernden Staking-Ertrag geht, würde ich das auch probieren. Ob das Finanzamt das hier aber so auch handhabt, kann ich nicht beurteilen. Der „Sachverhalt“ könnte nämlich ein anderer sein („Staking“), sodass die BFH-Entscheidung („Handel“) keine Auswirkung hat.
  • In beiden Fällen würde ich aber (trotz Einspruch) die Steuerforderung aus dem Steuerbescheid zahlen. Im schlimmsten Fall entscheidet der BFH wie das Finanzgericht vorab und bejaht die Steuerpflicht. Und du darfst dann für die Zeit bis zur Entscheidung neben der Steuerforderung noch Zinnsen zahlen :expressionless:
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Ich traue dem Frieden nicht. Wenn die Haltefrist fällt, kommt ein neues schreckliches Ungeheuer, eines was furchterregender und gewaltiger als das vorherige war. Aber evtl. hat man ein Zeitfenster, um seine Angelegenheiten zu ordnen, alles in Sicherheit zu bringen.

wie könnte man das machen

Es geht ja dann doch nur um die Coins die man reingesteckt hat: da entfällt die sehr lange Haltefrist. Die Staking rewards muss man ja wohl dann normal versteuern. So sensationell ist das ja eigentlich doch nicht. Und in dieser Weise auch kein Geschenk, sondern einfach nur fair.

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Warum sollte es?
Sieh es doch mal aus Sicht des Steuereintreibers:
Je attraktiver das Staking gemacht wird, desto mehr Leute staken und versteuern ihre Rewards.

WIN-WIN

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